Nach den durchgestochenen Medienberichten über ein Einreiseverbot für meinen Mandanten und der zweistündigen Polizeikontrolle auf einer Fahrt nach Passau, begehrten wir einstweiligen Rechtsschutz gegen weitere – seine Freizügigkeit verletzenden – Maßnahmen. Diesen Antrag beschied das VG Potsdam gestern abschlägig.
Die Versagung des Rechtsschutzbedürfnisses meines Mandanten durch das VG Potsdam ist eine justizpolitische Farce.
Naheliegende Einwände wischt das Gericht beiseite:
Die vorangegangene bundesweite Presseberichterstattung über ein Einreiseverbot für Martin Sellner? – bloße Falschinformation.
Die zweistündige Polizeikontrolle bei Betreten des Bundesgebiets? – Reine Routine. Wer kennt sie nicht, die Check-Points auf der Fahrt nach Passau?
Und überhaupt ist unklar, wer zuständig ist.
Mit anderen Worten: da nichts passiert ist, kann das Gericht auch nicht einschreiten. Alles Weitere wird man sehen…
Viel Lärm um nichts also?
Dies erinnert an die Themen klassischer italienischer Komödien: Nichts ist wie es scheint, niemand, der, für den er sich ausgibt und am Ende fragt man sich, was überhaupt geschehen ist…
Die Justiz und Verwaltung Potsdams steht heute stellvertretend für die allgemeine „Bananenrepublikanisierung“ und „Mediterranisierung“ unseres Gemeinwesens.
Was soll man da noch sagen: „Jeder X-Beliebige“ darf in Deutschland einreisen – aber Martin Sellner wird’s anscheinend abgesprochen. „Jeder X-Beliebige“ darf in Deutschland einen Rechtsbeistand bekommen – aber Martin Sellner wird’s anscheinend abgesprochen. Bald wird der Spruch vom Bahnhof „Haste mir mal nen Euro“ in „Haste mal ne Banane für die Republik“ umgewandelt, oder so ähnlich. Unsere Bundesminister kennen keine Grenzen: Weder Landes- noch Grundrechts- noch Humorgrenzen. Sellner hat Recht, die delegitimieren durch ihre Zwangsmaßnahmen den Staat selbst.
dieses Hintergrundbild sieht sehr nach Rassismus aus. Also ich meine, wenn man Maßstäbe anlegt wie es die üblichen Organe der Strafverfolgungsbehörden in der BRD vollziehen. Da kann dann schon mal ein „man kann zwischen den Zeilen sehr deutlich einen Rassismus heraus lesen“ zur Verurteilung genügen (siehe auch die Verurteilung von N.S.heute Schriftleiter Sascha Krolzig)