Rechtsanwalt Mandić verteidigt zusammen mit Rechtsanwalt Berthold einen syrischen Staatsangehörigen, dem der Generalbundesanwalt die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung – Islamischer Staat (IS) – Kriegsverbrechen und Mord vorwirft.
Die Anklage beruht auf der Tätigkeit internationaler Organisationen, welche in rechtsstaatswidriger Weise Vernehmungen von Zeugen durchgeführt haben. Die Heimatstadt unseres Mandanten wurde im Mai 2015 vom Assad-Regime friedlich und ohne Kampfhandlungen an eine Gruppe von 10-15 Angehörigen des islamischen Staates übergeben. In der Folge verließen Tausende Einwohner die Stadt – so auch unser Mandant. Gleichwohl werden Zeugen aufgeboten, die behaupten, unser Mandant habe sich der IS-Organisation angeschlossen und sich an Kriegsverbrechen beteiligt. Konkret soll er an der Festnahme von Personen beteiligt gewesen sein. Außerdem habe er sich an der Hinrichtung von zwei Kämpfern der Freien Syrischen Armee (FSA) beteiligt. Zwei weitere IS-Gefangene soll er zu ihrer Hinrichtung transportiert haben. Einer soll durch zwei Schüsse in den Kopf getötet worden sein, den anderen habe man an einem Seil mit einem Auto durch die Stadt geschleift.
Unser Mandant ist unschuldig. Er ließ sich bei der Haftbefehlseröffnung zuletzt dahingehend ein, dass er selbst wenige Tage nach der Einnahme der Stadt mit seiner Familie in eine andere Stadt geflüchtet sei. Er und seine Brüder sind selbst Opfer des Bürgerkrieges in Syrien. Zwei Brüder sind tot, zwei überlebende Brüder waren selbst in IS-Gefangenschaft.
Die Identität von Hauptbelastungszeugen wird in diesem ungewöhnlichen Verfahren geheim gehalten. Zahlreiche Entlastungszeugen unseres Mandanten befinden sich im Ausland, insbesondere in Syrien. Eine weitere Besonderheit und Erschwernis besteht darin, dass parallel zu unserem Verfahren Prozesse in Schweden und Belgien geführt werden. Den beiden dortigen Beschuldigten werden fast identische Tatvorwürfe gemacht.
Rechtsstaatlich bedenklich ist, dass entgegen dem Offizialprinzip die Ermittlungstätigkeit nicht allein bei den staatlichen Behörden lag. Wesentliche Stütze der Ermittlung ist die NGO CIJA. Nach derzeitigem Stand kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass deren „Ermittler“ allein für den Tatbestand ermitteln und bewusst und zielgerichtet Belastungszeugen „akquirieren“. Wir sind von der Unschuld des Angeklagten überzeugt und gehen davon aus, dass er am Ende freizusprechen sein wird.