Anwalt für Urheberrecht
– Kanzlei Mandic in Freiburg –
– Kanzlei Mandic in Freiburg –
Ihr geistiges und schöpferisches Eigentum schützen? Dafür gibt es das Urheberrecht!
Das Urheberrecht ist ein Teilgebiet des Medienrechts. Gerade durch die immer weitere Verbreitung des Internets hat das Urheberrecht immer weiter an Bedeutung gewonnen. Und das auch für immer mehr Normalbürger. Denn nicht zuletzt durch das Internet haben nun viel mehr Menschen die Möglichkeit, eigene Werke, verkörperte Gedanken und sonstiges schöpferisches Wirken zu veröffentlichen. Gleichzeitig war es selten leichter, dieses widerrechtlich zu entwenden, zu missbrauchen oder anderweitig gegen den Willen des Urhebers zu verwenden und zu vervielfältigen.
Schutz für Ihre geistige Schöpfung
Prüfung & Durchsetzung von Ansprüchen
Prüfung von Abmahnungen
Umfangreiche Beratung & Vertretung
Langjährige Erfahrung im Urheberrecht
Fachkompetenz auf hohem Niveau
Schnelle Erreichbarkeit
Durchsetzung von Ansprüchen
Als Urheber im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gilt der Schöpfer eines Werkes (§ 7 UrHG). Dabei muss es sich gemeinhin um eine natürliche Person handeln, also um einen Menschen. Dieser erschafft ein Werk, das sodann geschützt wird. Im rechtlichen Sinne wird dabei eine eigene, materielle oder geistige bzw. intellektuelle, zwingend jedoch eine feststellbar persönliche Schöpfung verstanden. Denkbar ist dabei eine Vielzahl von Werken aus allen möglichen Bereichen. Etwa der Schriftstellerei und allen Autorentätigkeiten, der Fotografie oder Malerei, der Videografie, der Bildhauerei oder auch im Bereich der Modeschöpfung u.v.m.
Sinn und Zweck des Urheberrechts ist es, widerrechtliche bzw. gegen den Willen des Schöpfers vorgenommene Handlungen zu unterbinden. Denn primär, so der Gedanke, soll der Urheber entscheiden und verfügen, was mit seiner Schöpfung passiert. Das deutsche aber auch das internationale Privatrecht stellen Urhebern dazu diverse Ansprüche zur Seite. Sowohl zur Abwehr unzulässiger Eingriffe, als auch zur Geltendmachung der daraus entstehenden Schäden. Neben Lizenzgebühren und Unterlassungsansprüchen etwa auch Ansprüche auf Schadensersatz bis hin zu strafrechtlichen Verfolgungsmöglichkeiten. Merke: Keineswegs machen das Urheberrecht und Ihre Rechte Halt an der deutschen Grenze!
Sie sind der Meinung, jemand verletzt Ihr geistiges Eigentum? Etwa durch Vervielfältigung, Nachahmung oder unbefugten Gebrauch?
Gerne prüfe ich Ihre möglichen Ansprüche. Egal ob Sie künstlerisch-schöpferisch tätig sind oder als Unternehmer oder in sonstiger Außenwirkung von Konkurrenten oder anderen Teilnehmern des Rechtsverkehrs in ihren Rechten verletzt sind: Ich berate Sie in meiner Kanzlei in Freiburg sowie bundesweit in allen Fragen des Urheberrechts.
Gemeinsam mit Ihnen prüfe ich zunächst, ob Ihrerseits tatsächlich Ansprüche bestehen und Rechtsverletzungen zu Ihren Ungunsten vorliegen. Im nächsten Schritt folgt dann die Beratung zur weiteren Strategie, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen und Fehlverhalten zu Ihren Lasten abzustellen. Direkt gegenüber dem Anspruchsgegner und, wenn nötig auch gerichtlich oder im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Ist die Verletzung Ihrer Rechte besonders schwerwiegend, stehe ich Ihnen als Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung im Strafrecht auf für die strafrechtliche Verfolgung engagiert und kompetent zur Seite.
Grundsätzlich gilt: Die Führung einer Auseinandersetzung um Urheberrechte kann nicht nur außergerichtlich, sondern auch ohne anwaltlichen Beistand durchgeführt werden. Dabei ist es auch unerheblich, ob Sie sich selbst durch eine Urheberrechtsverletzung verletzt sehen und Ansprüche geltend machen wollen oder ob Sie selbst mit dem Vorwurf konfrontiert sind, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. In letzterem Fall wird Ihnen das in der Regel im Wege einer (meist anwaltlichen) Abmahnung mitgeteilt. Auch in solchen Fällen kann es ratsam sein, sich professionelle juristische Hilfe zu holen, um mögliche Fehleinschätzungen mit potenziell schwerwiegende Folgen zu vermeiden. Nicht zuletzt steht zu bedenken, dass sich Betroffene von Abmahnungen und Schadensersatzforderungen auch generell gegen diese zur Wehr setzen können, wenn diese unberechtigt sind. So können entweder Zahlungsverpflichtungen deutlich abgeschwächt werden oder in nicht wenigen Fällen gar völlig abgewehrt werden. Dann muss die Gegenseite oft sogar Ihre Kosten übernehmen: Auch die durch die fälschliche Abmahnung entstandenen Anwaltshonorare!
Schon im Bereich der Verstöße sind die Aufgabengebiete eines Rechtsanwaltes also vielfältig. Dies ist aber nicht alles. Ein Rechtsanwalt für Urheberrecht kann auch weit vor etwaigen Verstößen beratend tätig werden. So kann etwa schon bei Erstellung und vor Veröffentlichung, Verwertung und Verbreitung eines Werkes geprüft werden, in wie weit dies urheberrechtlichen Bedenken und Problemen unterliegen könnte – oder auch nicht. Überdies berät ein Rechtsanwalt für Urheberrecht etwa auch im Bereich von Nutzungsverträgen oder dort, wo es um die Erteilung oder auch den Erwerb von Lizenzen geht. So können teure Rechtsstreitigkeiten und dadurch entstehende Mehrkosten frühzeitig ausgeschlossen werden.
Insbesondere dort, wo im Streitfalle eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, kann der Weg zum Anwalt unerlässlich sein. Dies etwa dann, wenn Ihr Anspruchsgegner auf eine Abmahnung ablehnend oder auch überhaupt nicht reagiert. Oder, im gegenteiligen Falle, wenn Sie die in der Abmahnung geltend gemachte Aufforderung ablehnen, die Gegenseite die Ansprüche dann jedoch einklagen will.
In einigen Fällen der Urheberrechtsstreitigkeiten müssen Sie sogar einen Anwalt einschalten. Denn wenn die streitgegenständliche Geldsumme einen gewissen Wert übersteigt, dann wird eine entsprechende Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht ausgetragen. Gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) besteht in Zivilrechtsstreitigkeiten vom dem Landgericht der sogenannte Anwaltszwang. Dort müssen Sie sich also durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Oft ist der Schock groß, wenn Post vom (gegnerischen) Anwalt kommt. Abmahnung. Und das samt nicht selten kostspieliger Honorarnote. Die Ursachen können vielfältig sein. Womöglich haben Sie ein fremdes Bild bzw. Foto oder Video in Sozialen Medien gepostet oder Musik oder Filme über (illegale) Tausch- oder Streamingdienste heruntergeladen oder anderweitig verwertet. Denkbar ist auch, dass Ihr Unternehmen, Ihr Online-Shop oder Web-Blog mit Kennzeichen oder Logos arbeitet, bei denen ein Mitbewerber oder ein fremder Urheber eine Verwechslungsgefahr erkennt.
Dennoch gilt: Keine Panik, aber auch keine unnötige Zeit verstreichen lassen! Alle Abmahnungen sind in der Regel mit Fristen versehen, in denen Sie sich verhalten müssen. Unterscheiben Sie jedoch bloß nicht voreilig. Andernfalls verpflichten Sie sich unmittelbar zu einem konkreten Tun oder Unterlassen. Und das ohne jede Wertung der Rechtslage und im Zweifel strafbewehrt und auf Ihre Kosten, wenn Sie durch Unterschrift ein Fehlverhalten zugeben – das womöglich gar nicht vorliegend ist.
Hier besser gleich einen versierten Anwalt aufsuchen. Ein Rechtsanwalt für Urheberrecht prüft Ihre Rechtsposition dahingehend, ob überhaupt ein Fehlverhalten Ihrerseits vorliegt. Nicht selten erweisen sich Abmahnungen im Wege einer solchen Prüfung als unrechtmäßig oder gar rechtsmissbräuchlich. Etwa als reine Einschüchterungsmaßnahme oder als Geschäftsmodell.
Ich vertrete Mandanten zu allen Rechtsfragen im Bereich des Urheberechts und im Bereich des Abmahnwesens. Ob in meiner Kanzlei in Freiburg oder bundesweit. Kommen Sie jederzeit auf mich zu, für eine kompetente Betreuung und zur Wahrung Ihrer Rechte!