Anwalt für Strafrecht
Bundesweite Strafverteidigung vom Fachanwalt
Bundesweite Strafverteidigung vom Fachanwalt
Sie haben Ärger mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft?
Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren?
Die Polizei hat Ihnen eine Vorladung geschickt oder Ihre Wohnung durchsucht?
Ich verteidige bundesweit Mandanten bei Ermittlungsverfahren oder einer Anklage. Von meinen Kanzleien in Freiburg im Breisgau, Leipzig, München und Zürich (CH) berate und vertrete ich Beschuldigte und Angeklagte im ganzen deutschsprachigen Raum.
Wenn ich Ihre Sache in die Hand nehme, können Sie darauf vertrauen, dass Sie vollen Einsatz von mir erhalten. Ich bin für meine Mandaten stets persönlich erreichbar und garantiere Diskretion, Fachkompetenz und eine Strafverteidigung mit Beißkraft. Ich stehe stets an der Seite meiner Mandanten.
Wenn Sie von einem Strafverfahren gegen Sie erfahren, sei es durch eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder einer Festnahme, machen Sie zu keiner Zeit Angaben zu den Vorwürfen.
Versuchen Sie nicht, sich rauszureden, auch wenn Sie unschuldig sind. Was gesagt werden muss, kann nach der Akteneinsicht und nach einer Absprache mit dem Anwalt immer noch gesagt werden. Ihr Schweigen kann und darf Ihnen zu keiner Zeit negativ ausgelegt werden!
– Dubravko Mandic –
Die Eröffnung eines Strafverfahrens stellt Beschuldigte und deren Angehörige oft vor eine enorme Belastungen. Der Schock sitzt umso tiefer, wenn dies mit einer Hausdurchsuchung, mit Festnahme oder sogar mit einer Untersuchungshaft einhergeht. Zudem können Strafverfahren enorme existenzielle Folgen haben, wie zum Beispiel den Verlust des Arbeitsplatzes oder sozialem Ansehen, Sorgerechtsprobleme usw.
In einer solchen Situation sollten Sie deshalb einen erfahrenen Strafrecht Anwalt an Ihrer Seite haben. Während für Sie das Strafverfahren eine belastende Ausnahmesituation ist, ist es für einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht alltägliche Routine.
Ein im Strafrecht erprobter Anwalt wird einen kühlen Kopf bewahren und aufgrund der Aktenlage entsprechende Gegenmaßnahmen für Ihre Verteidigung treffen. So können unnötige Fehler von Anfang an vermieden und Verfahren in vielen Fällen deutlich verkürzt oder sogar eingestellt werden.
Das Strafrecht ist das schärfste Schwert der Rechtsordnung. Durch dieses soll nicht etwa Vergeltung geübt werden, sondern auch der Täter wie die Allgemeinheit vor künftigen Straftaten abgeschreckt werden (General- und Spezialprävention).
Bestraft werden können zunächst alle Straftaten, die sich aus dem Strafgesetzbuch (StGB) ergeben. Daneben existieren jedoch weitere Straftatbestände, die sich aus anderen Strafnormen herleiten. Etwa das Drogenstrafrecht oder auch das Steuerstrafrecht. Im Folgenden erläutere ich Ihnen, was im Fall der Fälle eines gegen Sie oder Ihre Angehörigen eingeleiteten Strafverfahrens zu tun ist.
Meist erhalten Sie bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gegen Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei. Leisten Sie dieser Vorladung auf keinen Fall Folge. Auch dann nicht, wenn die Vorwürfe noch so absurd scheinen oder Sie das Bedürfnis haben, diese auszuräumen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen.
Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie als Beschuldigter in keinem Fall folgen. Nutzen Sie dieses Verweigerungsrecht unbedingt. Gerade auch dann, wenn Sie völlig unschuldig sind. Andernfalls riskieren Sie folgenschwere Fehler für das gesamte Verfahren.
Bedenken Sie: Als Beschuldigter sitzen Sie oft gleich mehreren geschulten Beamten gegenüber, deren Interesse nicht selten darin liegt, Ihnen belastende Aussagen zu entlocken, um Sie zu überführen. Auch wenn Polizeibeamte noch so freundlich scheinen, ist jede Aussage zu vermeiden. Nicht selten führt eine unbedachte Aussage erst recht dazu, das Verfahren in die Länge zu ziehen, denn mit jedem Wort geben Sie der Polizei nur unnötige weitere Anhaltspunkte, um weitere Ermittlungen anzustellen.
Generell kann eine Vernehmung belastend sein. Nutzen Sie daher beharrlich Ihr Recht, sich dieser Situation gar nicht erst stellen zu müssen. In keinem Fall kann und darf Ihnen dies negativ ausgelegt werden. Daher: Gleich einen Strafverteidiger einschalten, der konsequent für Ihre Rechte eintritt!
Merke: Auch wenn Sie bereits in Gewahrsam genommen wurden, sind Sie zu keinerlei Aussage verpflichtet!
Sind Sie einer Straftat beschuldigt, gilt es, sich gegen diese Vorwürfe zur Wehr zu setzen. Oft wissen Beschuldigte zunächst gar nicht, was man Ihnen konkret vorwirft und was die Polizei überhaupt weiß. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann diese Informationslücke schließen: nämlich durch die Akteneinsicht. Akteneinsicht bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden dem Strafverteidiger alle Beweise und Informationen mitteilen müssen, die gegen Sie als Beschuldigten erhoben wurden. Auch bereits aufgenommene Aussagen von Zeugen!
Auf Basis dieser Aktenlage entwickelt ein versierter Strafverteidiger dann die richtige Strategie, um das Verfahren zu Ihren Gunsten zu wenden. Entweder durch eine Einstellung, die Erwirkung eines Strafbefehls zur Verhinderung einer Gerichtsverhandlung oder durch Freispruch oder Herabsetzung einer drohenden Strafe im Rahmen der Hauptverhandlung. Das Recht auf eine umfangreiche Akteneinsicht steht indes nur Rechtsanwälten zu. Sie selbst erhalten keinen Zugriff auf die Strafakte.
Ohne Rechtsanwalt stehen Sie der Ermittlungsbehörde nicht nur allein, sondern auch „blind“ gegenüber. Kommen Sie daher auf keinen Fall auf die Idee, sich selbst zu verteidigen.
Nur ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht kennt zudem die Tricks und Kniffe der Strafprozessordnung, die für Laien nicht zu überblicken sind – aber nicht selten Teil einer erfolgreichen Verfahrens- und Prozessstrategie sind!
Ich vertrete Mandanten über meine Kanzlei in Freiburg sowie im gesamten Bundesgebiet. Und das seit vielen Jahren als Fachanwalt für Strafrecht. Kommen Sie also besser gleich auf mich zu, um schwerwiegende Folgen für das Strafverfahren von Beginn an zu vermeiden und die bestmögliche Strategie für Ihr Verfahren zu entwickeln.
Wir verfügen über Kanzleiräume in Freiburg im Breisgau, Leipzig, München sowie in Zürich (CH). Gerne können Sie mit uns dort einen Termin vereinbaren.