Anwalt für Strafrecht
Bundesweite Strafverteidigung vom Fachanwalt
Bundesweite Strafverteidigung vom Fachanwalt
Sie haben Ärger mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft?
Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren?
Die Polizei hat Ihnen eine Vorladung geschickt oder Ihre Wohnung durchsucht?
Ich verteidige bundesweit Mandanten bei Ermittlungsverfahren oder einer Anklage. Von meinen Kanzleien in Freiburg im Breisgau, Leipzig und Zürich (CH) berate und vertrete ich Beschuldigte und Angeklagte im ganzen deutschsprachigen Raum.
Wenn ich Ihre Sache in die Hand nehme, können Sie darauf vertrauen, dass Sie vollen Einsatz von mir erhalten. Ich bin für meine Mandaten stets persönlich erreichbar und garantiere Diskretion, Fachkompetenz und eine Strafverteidigung mit Beißkraft. Ich stehe stets an der Seite meiner Mandanten.
Wenn Sie von einem Strafverfahren gegen Sie erfahren, sei es durch eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder einer Festnahme, machen Sie zu keiner Zeit Angaben zu den Vorwürfen.
Versuchen Sie nicht, sich rauszureden, auch wenn Sie unschuldig sind. Was gesagt werden muss, kann nach der Akteneinsicht und nach einer Absprache mit dem Anwalt immer noch gesagt werden. Ihr Schweigen kann und darf Ihnen zu keiner Zeit negativ ausgelegt werden!
Outdoor- Moni13. Mai, 2024Bester Mann ein Anwalt und Mann mit Rückgrat.Antonio8. Mai, 2024Herr Mandic Ist der beste Anwalt. Verteidigt mich seit 5 Jahren. Auch meine Freundin, 5 Sterne für Herr Mandic deshalb, Weil er ist zuverlässig und übernimmt Fälle, die kein anderer Anwalt übernimmt. Und glaubt nicht den lügen, wo in den Bewertungen Stehen. Der Herr Mandic Hat Werte, Ich war obdachlos Wurde unschuldig angezeigt, Herr Mandic Hat mir zugehört und meine unschuld bewiesen! Menschlich gesehen, Ist der der Hammer!! Das ist ein vorbild!!! Die Mitarbeiter in der Kanzlei, sind auch sehr Sympatisch und kompetent! Danke An die Mitarbeiter und Danke Tausend Dank für alles An denn besten Anwalt Herr Mandic.Sanja Novakovic3. Mai, 2024Bester Anwalt Herr Mandic ist ein professioneller Anwalt. Definitiv weiter zu empfehlen macht was er verspricht.Robert Ketelhohn2. Mai, 2024Ich bin ein rechtstreuer Bürger und beobachte den Kriegsverlauf in der Ukraine mit Sorge. Ich habe selbst 1999 eine Ukrainerin geheiratet, kenne Land und Leute und habe Verwandte und Bekannte dort. So bekomme ich vieles mit, was hier nicht berichtet wird. Auf meinem Facebook gebe dazu ich regelmäßig Kommentare ab. Prompt erhielt ich im November 2022 einen Strafbefehl über 80 Tagessätze à 50 EUR vom Amtsgericht Oranienburg. Über den mir bekannten RA Dubravko Mandic legte ich dagegen Einspruch ein. Im Termin am Amtsgericht merkte Mandic sofort, daß die junge Richterin mich verurteilen wollte, obwohl ich offensichtlich nur über den Ukrainekrieg berichtet und damit von meinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hatte. Die Hakenkreuze oder das Z-Symbol waren ja nicht von mir und wurden nicht glorifiziert. Für mich ein politischer Schauprozeß. Nachdem ich verurteilt wurde, legte RA Mandic Berufung ein, und vor einer Woche wurde ich am Landgericht Neuruppin freigesprochen. Viel Ärger, aber besser hätte es letztlich nicht laufen können.Oli10. Februar, 2024Her Mandic ist ein absoluter Spitzenanwalt. Meine Anklage sollte eigentlich vor dem Schöffengericht verhandelt werden, aber er konnte es abwenden. Der Staatsanwalt wollte eine Strafe natürlich ohne Bewährung, dank Herrn Mandic gab es Bewährung und ne geringe Geldstrafe. Ich danke ihm für seinen Einsatz, ohne ihn wäre es nicht gut ausgegangen. Ich kann ihn nur empfehlen.Stefan Derleder4. Februar, 2024Herr Mandic war die beste Besetzung für meinen Fall, die ich mir vorstellen konnte. Die Kommunikation war zur jederzeit gegeben (auch am Wochenende). Ich wurde bisher zur vollsten Zufriedenheit vertreten und beraten! 👍Thomas Silverbörg3. Februar, 2024Extrem sachkündig, gnadenlos direkt, gute Einschätzungen,steht auf dem Geraden, und ist zielorientiert. Bleibt auf dem Boden der Tatsachen. Mehr kann man in der heutige Zeit wirklich nicht erwarten! Bedingungslos zu empfehlen!Mile Kostic2. Februar, 2024Herr Mandic hat schnell das Verfahren übernommen und konnte mir noch einige Zeit verschaffen, obwohl bereits Anklage erhoben war. Trotz der Anklage hat es Herr Mandic dann geschafft das Verfahren gegen mich noch vor der Hauptverhandlung einzustellen. Danke für die schnelle und problemlose AbwicklungGoogle Gesamtbewertung 4.9 von 5, basierend auf 132 Bewertungen
– Dubravko Mandic –
Die Eröffnung eines Strafverfahrens stellt Beschuldigte und deren Angehörige oft vor eine enorme Belastungen. Der Schock sitzt umso tiefer, wenn dies mit einer Hausdurchsuchung, mit Festnahme oder sogar mit einer Untersuchungshaft einhergeht. Zudem können Strafverfahren enorme existenzielle Folgen haben, wie zum Beispiel den Verlust des Arbeitsplatzes oder sozialem Ansehen, Sorgerechtsprobleme usw.
In einer solchen Situation sollten Sie deshalb einen erfahrenen Strafrecht Anwalt an Ihrer Seite haben. Während für Sie das Strafverfahren eine belastende Ausnahmesituation ist, ist es für einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Strafrecht alltägliche Routine.
Ein im Strafrecht erprobter Anwalt wird einen kühlen Kopf bewahren und aufgrund der Aktenlage entsprechende Gegenmaßnahmen für Ihre Verteidigung treffen. So können unnötige Fehler von Anfang an vermieden und Verfahren in vielen Fällen deutlich verkürzt oder sogar eingestellt werden.
Das Strafrecht ist das schärfste Schwert der Rechtsordnung. Durch dieses soll nicht etwa Vergeltung geübt werden, sondern auch der Täter wie die Allgemeinheit vor künftigen Straftaten abgeschreckt werden (General- und Spezialprävention).
Bestraft werden können zunächst alle Straftaten, die sich aus dem Strafgesetzbuch (StGB) ergeben. Daneben existieren jedoch weitere Straftatbestände, die sich aus anderen Strafnormen herleiten. Etwa das Drogenstrafrecht oder auch das Steuerstrafrecht. Im Folgenden erläutere ich Ihnen, was im Fall der Fälle eines gegen Sie oder Ihre Angehörigen eingeleiteten Strafverfahrens zu tun ist.
Meist erhalten Sie bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gegen Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei. Leisten Sie dieser Vorladung auf keinen Fall Folge. Auch dann nicht, wenn die Vorwürfe noch so absurd scheinen oder Sie das Bedürfnis haben, diese auszuräumen. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen.
Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie als Beschuldigter in keinem Fall folgen. Nutzen Sie dieses Verweigerungsrecht unbedingt. Gerade auch dann, wenn Sie völlig unschuldig sind. Andernfalls riskieren Sie folgenschwere Fehler für das gesamte Verfahren.
Bedenken Sie: Als Beschuldigter sitzen Sie oft gleich mehreren geschulten Beamten gegenüber, deren Interesse nicht selten darin liegt, Ihnen belastende Aussagen zu entlocken, um Sie zu überführen. Auch wenn Polizeibeamte noch so freundlich scheinen, ist jede Aussage zu vermeiden. Nicht selten führt eine unbedachte Aussage erst recht dazu, das Verfahren in die Länge zu ziehen, denn mit jedem Wort geben Sie der Polizei nur unnötige weitere Anhaltspunkte, um weitere Ermittlungen anzustellen.
Generell kann eine Vernehmung belastend sein. Nutzen Sie daher beharrlich Ihr Recht, sich dieser Situation gar nicht erst stellen zu müssen. In keinem Fall kann und darf Ihnen dies negativ ausgelegt werden. Daher: Gleich einen Strafverteidiger einschalten, der konsequent für Ihre Rechte eintritt!
Merke: Auch wenn Sie bereits in Gewahrsam genommen wurden, sind Sie zu keinerlei Aussage verpflichtet!
Sind Sie einer Straftat beschuldigt, gilt es, sich gegen diese Vorwürfe zur Wehr zu setzen. Oft wissen Beschuldigte zunächst gar nicht, was man Ihnen konkret vorwirft und was die Polizei überhaupt weiß. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann diese Informationslücke schließen: nämlich durch die Akteneinsicht. Akteneinsicht bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden dem Strafverteidiger alle Beweise und Informationen mitteilen müssen, die gegen Sie als Beschuldigten erhoben wurden. Auch bereits aufgenommene Aussagen von Zeugen!
Auf Basis dieser Aktenlage entwickelt ein versierter Strafverteidiger dann die richtige Strategie, um das Verfahren zu Ihren Gunsten zu wenden. Entweder durch eine Einstellung, die Erwirkung eines Strafbefehls zur Verhinderung einer Gerichtsverhandlung oder durch Freispruch oder Herabsetzung einer drohenden Strafe im Rahmen der Hauptverhandlung. Das Recht auf eine umfangreiche Akteneinsicht steht indes nur Rechtsanwälten zu. Sie selbst erhalten keinen Zugriff auf die Strafakte.
Ohne Rechtsanwalt stehen Sie der Ermittlungsbehörde nicht nur allein, sondern auch „blind“ gegenüber. Kommen Sie daher auf keinen Fall auf die Idee, sich selbst zu verteidigen.
Nur ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht kennt zudem die Tricks und Kniffe der Strafprozessordnung, die für Laien nicht zu überblicken sind – aber nicht selten Teil einer erfolgreichen Verfahrens- und Prozessstrategie sind!
Ich vertrete Mandanten über meine Kanzlei in Freiburg sowie im gesamten Bundesgebiet. Und das seit vielen Jahren als Fachanwalt für Strafrecht. Kommen Sie also besser gleich auf mich zu, um schwerwiegende Folgen für das Strafverfahren von Beginn an zu vermeiden und die bestmögliche Strategie für Ihr Verfahren zu entwickeln.
Wir verfügen über Kanzleiräume in Freiburg im Breisgau, Leipzig sowie in Zürich (CH). Gerne können Sie mit uns dort einen Termin vereinbaren.