Anwalt für Verwaltungsrecht
Bundesweite Beratung und Vertretung vom Anwalt
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Verwaltungsrecht. Klingt trocken und langweilig, betrifft uns jedoch alle täglich. Lesen Sie im Folgenden, was es damit auf sich hat – und wann man dafür einen Anwalt benötigt! Dabei ist das Verwaltungsrecht ein „weites Feld“.
Der Strafzettel am geparkten Auto, das Verwarngeld durch die Polizei, die begehrte Baugenehmigung für eine Garage oder die eintrudelnde Verfügung, den heimischen Schottergarten zu entfernen. Immer noch aktuell: Auch der Umgang und die Umsetzung mit Corona-Bestimmungen, etwa für Gastronomen oder Versammlungen im Vereinsleben. All das und vieles mehr unterfällt dem Verwaltungsrecht.
Letztlich bezeichnet der Begriff des Verwaltungsrechts schlicht die Gesamtheit aller Gesetze und Rechtsquellen des öffentlichen Rechts, die entweder staatliche Verwaltung organisieren oder das Tätigwerden gesetzlich regeln. Denn im Sinne des Grundgesetzes und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sind staatliche Stellen bei allem Tun und Handeln an Recht und Gesetz gebunden (Art. 28 GG). Und dies gilt in allen Bereichen des Verwaltungsrechts. Egal ob im Baurecht, im Polizei- und Ordnungswidrigkeitsrecht, im Schulrecht oder auch im Sozial- oder Verkehrsrecht.
Outdoor- Moni13. Mai, 2024 Bester Mann ein Anwalt und Mann mit Rückgrat. Antonio8. Mai, 2024 Herr Mandic Ist der beste Anwalt. Verteidigt mich seit 5 Jahren. Auch meine Freundin, 5 Sterne für Herr Mandic deshalb, Weil er ist zuverlässig und übernimmt Fälle, die kein anderer Anwalt übernimmt. Und glaubt nicht den lügen, wo in den Bewertungen Stehen. Der Herr Mandic Hat Werte, Ich war obdachlos Wurde unschuldig angezeigt, Herr Mandic Hat mir zugehört und meine unschuld bewiesen! Menschlich gesehen, Ist der der Hammer!! Das ist ein vorbild!!! Die Mitarbeiter in der Kanzlei, sind auch sehr Sympatisch und kompetent! Danke An die Mitarbeiter und Danke Tausend Dank für alles An denn besten Anwalt Herr Mandic. Sanja Novakovic3. Mai, 2024 Bester Anwalt Herr Mandic ist ein professioneller Anwalt. Definitiv weiter zu empfehlen macht was er verspricht. Robert Ketelhohn2. Mai, 2024 Ich bin ein rechtstreuer Bürger und beobachte den Kriegsverlauf in der Ukraine mit Sorge. Ich habe selbst 1999 eine Ukrainerin geheiratet, kenne Land und Leute und habe Verwandte und Bekannte dort. So bekomme ich vieles mit, was hier nicht berichtet wird. Auf meinem Facebook gebe dazu ich regelmäßig Kommentare ab. Prompt erhielt ich im November 2022 einen Strafbefehl über 80 Tagessätze à 50 EUR vom Amtsgericht Oranienburg. Über den mir bekannten RA Dubravko Mandic legte ich dagegen Einspruch ein. Im Termin am Amtsgericht merkte Mandic sofort, daß die junge Richterin mich verurteilen wollte, obwohl ich offensichtlich nur über den Ukrainekrieg berichtet und damit von meinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hatte. Die Hakenkreuze oder das Z-Symbol waren ja nicht von mir und wurden nicht glorifiziert. Für mich ein politischer Schauprozeß. Nachdem ich verurteilt wurde, legte RA Mandic Berufung ein, und vor einer Woche wurde ich am Landgericht Neuruppin freigesprochen. Viel Ärger, aber besser hätte es letztlich nicht laufen können. Oli10. Februar, 2024 Her Mandic ist ein absoluter Spitzenanwalt. Meine Anklage sollte eigentlich vor dem Schöffengericht verhandelt werden, aber er konnte es abwenden. Der Staatsanwalt wollte eine Strafe natürlich ohne Bewährung, dank Herrn Mandic gab es Bewährung und ne geringe Geldstrafe. Ich danke ihm für seinen Einsatz, ohne ihn wäre es nicht gut ausgegangen. Ich kann ihn nur empfehlen. Stefan Derleder4. Februar, 2024 Herr Mandic war die beste Besetzung für meinen Fall, die ich mir vorstellen konnte. Die Kommunikation war zur jederzeit gegeben (auch am Wochenende). Ich wurde bisher zur vollsten Zufriedenheit vertreten und beraten! 👍 Thomas Silverbörg3. Februar, 2024 Extrem sachkündig, gnadenlos direkt, gute Einschätzungen,steht auf dem Geraden, und ist zielorientiert. Bleibt auf dem Boden der Tatsachen. Mehr kann man in der heutige Zeit wirklich nicht erwarten! Bedingungslos zu empfehlen! Mile Kostic2. Februar, 2024 Herr Mandic hat schnell das Verfahren übernommen und konnte mir noch einige Zeit verschaffen, obwohl bereits Anklage erhoben war. Trotz der Anklage hat es Herr Mandic dann geschafft das Verfahren gegen mich noch vor der Hauptverhandlung einzustellen. Danke für die schnelle und problemlose AbwicklungGoogle Gesamtbewertung 4.9 von 5, basierend auf 132 Bewertungen
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass dieses staatliche Handeln auch der rechtlichen Kontrolle unterliegt. Und diese Kontrolle obliegt auch den Bürgern, die von staatlichem Handeln belastet werden und sich dagegen zur Wehr setzen wollen.
Und genau hier kommt der Rechtsanwalt ins Spiel. Ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht prüft, ob Sie zu Unrecht von staatlichem Handeln belastet wurden. Etwa dann, wenn Ihnen eine begehrte Erlaubnis verwehrt wird oder Sie sich gegen andere belastende Verwaltungsakte wehren wollen, beispielsweise gegen die Untersagung eines Gewerbes, die Nichtzahlung einer Sozialleistung oder vieles mehr.
Als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte gegenüber staatlichen Behörden zu vertreten und durchzusetzen. Ob in meinen Kanzleistandorten in Freiburg, Leipzig, München oder bundesweit. Lassen Sie sich von behördlichem Zwang und Amtsdeutsch nicht einschüchtern. Ich stehe entschlossen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte und Ansprüche zur Geltung zu bringen.
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Grundsätzlich gilt: Für einfache Verfahren vor den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten gilt kein Anwaltszwang. Das heißt, (fast) jeder Bürger kann dort selbst als auftreten und sein Recht geltend machen. Auch in der mündlichen Gerichtsverhandlung. Das bringt Vorteile, aber auch Nachteile. Denn für Laien ist es oft unmöglich, die Funktionsweise, die Kniffe und Fallstricke des deutschen Verwaltungsrechts zu durchschauen – und gegen geschulte Verwaltungsjuristen oder Rechtsanwälte der Behörden durchzusetzen.
Manche Betroffenen fürchten, sich einen Rechtsbeistand nicht leisten zu können. Doch auch in solchen Fällen gibt es Möglichkeiten. So können unter Umständen Beratungs- und Prozesskosten durch staatliche Unterstützung bewilligt werden, wenn Betroffenen das nötige Kleingeld fehlt. Das ist fair, denn so hat jeder die Chance, seine Rechte durch einen versierten Fachmann vertreten zu lassen.
Sind Sie durch staatliche Stellen in Ihrem Recht verletzt, so kommen diverse Wege in Betracht, sich zur Wehr zu setzen.
Dabei kommt es immer darauf an, wonach oder wogegen sich Ihr Begehren, also das Ziel Ihres Vorgehens richtet. Ohne an dieser Stelle zu sehr ins Klein-klein zu gehen, stelle ich Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Möglichkeiten vor, die Ihnen im Rahmen einer verwaltungsrechtlichen Klage zur Seite stehen:
Ergeht ein belastendes Verwaltungshandeln zu Ihren Lasten (meist als Verwaltungsakt), können Sie dagegen zunächst Widerspruch einlegen. In vielen Fällen ist dies verpflichtend, wenn Sie später auch noch Klage erheben möchten. Der Widerspruch ist eine Form der behördlichen Selbstkontrolle und ein außergerichtliches Vorgehen.
Hier begehren Sie die Aufhebung eines belasteten, unerledigten Verwaltungsaktes. So beispielsweise kommt dies in Betracht, wenn Sie sich gegen ein vor Ihrer Haustür eingerichtetes Parkverbot.
Hier begehren Sie, dass der Staat einen Verwaltungsakt zu Ihren Gunsten erlässt. So etwa dann, wenn eine Behörde sich weigert oder es unterlässt, Ihnen eine Bau- oder Gewerbegenehmigung zu erteilen.
Hier begehren Sie, dass der Staat bzw. eine Behörde einen bestimmten Realakt, also ein behördliches Tun, durchführt oder unterlässt. Etwa die Umsetzung oder Unterlassung einer polizeilichen bzw. ordnungsrechtlichen Maßnahme, die Beseitigung eines Schlagloches oder die Erteilung einer behördlichen Auskunft.
Hier begehren Sie die gerichtliche Feststellung dahingehend, dass ein bestimmtes Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und einer Behörde besteht oder auch nicht besteht. Oder, dass ein gewisses behördliches Handeln unrechtmäßig bzw. nichtig war bzw. ist. Etwa dann, wenn Sie der Ansicht sind, dass es einer behördlichen Erlaubnis gar nicht bedurft hätte.
Hier begehren Sie, dass gerichtlich die Rechtswidrigkeit eines bereits abgeschlossenen (erledigten) Verwaltungsaktes festgestellt wird. Diese kommt in Betracht, wenn Sie sich beispielsweise gegen eine baurechtliche Abrissverfügung wenden, die Behörde diese jedoch noch vor dem Urteil zurückzieht. Im Diese kann folglich nicht mehr aufgehoben, aber im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage gleichwohl für rechtswidrig erklärt werden.
Dieses Rechtsmittel wird oftmals nicht ganz korrekt als „Eilverfahren“ bezeichnet. Vorläufiger Rechtsschutz kommt in Betracht, wenn ein belastender Verwaltungsakt unmittelbar Wirkung entfaltet. Das heißt, durch Ihren Widerspruch entfaltet sich keine aufschiebende Wirkung. Das kann in bestimmten Fällen eintreten, wenn die Behörde der Meinung ist, dass ein Zuwarten unzumutbar ist. Etwa bei der Entziehung waffenrechtlicher oder jagdrechtlicher Erlaubnisse oder bei der Stilllegung (vermeintlich) gefährlicher oder allgemeinschädlicher Anlagen.
Gleichwohl können Sie sich auch dagegen zur Wehr setzen. Etwa dann wenn zu befürchten steht, dass eine vorläufige Vollstreckung Ihre Rechte unwiederbringlich in Gefahr bringt, obwohl die Rechtslage keineswegs eindeutig ist.
Wie gezeigt, ist das Verwaltungsrecht eine hochkomplexe Materie. Es greift in fast alle Lebensbereiche über, während Bürger im Streitfall einer Behörde und deren geschulten Juristen gegenüberstehen. In vielen Fällen ist es also unabdingbar, sich kompetenten Rechtsbeistand zu suchen. Einen entschlossenen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, der fest an Ihrer Seite steht und engagiert um Ihr Recht kämpft. Auch gegen eine scheinbar übermächtige Behörde.
Ob in meiner Kanzlei in Freiburg, Leipzig, München oder bundesweit. Ich stehe entschlossen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte und Ansprüche zur Geltung zu bringen. Auch und gerade im Verwaltungsrecht.
Wir verfügen über Kanzleiräume in Freiburg im Breisgau, Leipzig, München sowie in Zürich (CH). Gerne können Sie mit uns dort einen Termin vereinbaren.