Anwalt für Verwaltungsrecht
– Kanzlei Mandic in Freiburg –
– Kanzlei Mandic in Freiburg –
Verwaltungsrecht. Klingt trocken und langweilig, betrifft uns jedoch alle täglich. Lesen Sie im Folgenden, was es damit auf sich hat – und wann man dafür einen Anwalt benötigt! Dabei ist das Verwaltungsrecht ein „weites Feld“.
Der Strafzettel am geparkten Auto, das Verwarngeld durch die Polizei, die begehrte Baugenehmigung für eine Garage oder die eintrudelnde Verfügung, den heimischen Schottergarten zu entfernen. Immer noch aktuell: Auch der Umgang und die Umsetzung mit Corona-Bestimmungen, etwa für Gastronomen oder Versammlungen im Vereinsleben. All das und vieles mehr unterfällt dem Verwaltungsrecht.
Letztlich bezeichnet der Begriff des Verwaltungsrechts schlicht die Gesamtheit aller Gesetze und Rechtsquellen des öffentlichen Rechts, die entweder staatliche Verwaltung organisieren oder das Tätigwerden gesetzlich regeln. Denn im Sinne des Grundgesetzes und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sind staatliche Stellen bei allem Tun und Handeln an Recht und Gesetz gebunden (Art. 28 GG). Und dies gilt in allen Bereichen des Verwaltungsrechts. Egal ob im Baurecht, im Polizei- und Ordnungswidrigkeitsrecht, im Schulrecht oder auch im Sozial- oder Verkehrsrecht.
Langjährige Erfahrung im Verwaltungsrecht
Fachkompetenz auf hohem Niveau
Schnelle Erreichbarkeit
Pragmatischer Weitblick
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass dieses staatliche Handeln auch der rechtlichen Kontrolle unterliegt. Und diese Kontrolle obliegt auch den Bürgern, die von staatlichem Handeln belastet werden und sich dagegen zur Wehr setzen wollen.
Und genau hier kommt der Rechtsanwalt ins Spiel. Ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht prüft, ob Sie zu Unrecht von staatlichem Handeln belastet wurden. Etwa dann, wenn Ihnen eine begehrte Erlaubnis verwehrt wird oder Sie sich gegen andere belastende Verwaltungsakte wehren wollen, beispielsweise gegen die Untersagung eines Gewerbes, die Nichtzahlung einer Sozialleistung oder vieles mehr.
Als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte gegenüber staatlichen Behörden zu vertreten und durchzusetzen. Ob in meiner Kanzlei in Freiburg oder bundesweit. Lassen Sie sich von behördlichem Zwang und Amtsdeutsch nicht einschüchtern. Ich stehe entschlossen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte und Ansprüche zur Geltung zu bringen.
Grundsätzlich gilt: Für einfache Verfahren vor den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten gilt kein Anwaltszwang. Das heißt, (fast) jeder Bürger kann dort selbst als auftreten und sein Recht geltend machen. Auch in der mündlichen Gerichtsverhandlung. Das bringt Vorteile, aber auch Nachteile. Denn für Laien ist es oft unmöglich, die Funktionsweise, die Kniffe und Fallstricke des deutschen Verwaltungsrechts zu durchschauen – und gegen geschulte Verwaltungsjuristen oder Rechtsanwälte der Behörden durchzusetzen.
Manche Betroffenen fürchten, sich einen Rechtsbeistand nicht leisten zu können. Doch auch in solchen Fällen gibt es Möglichkeiten. So können unter Umständen Beratungs- und Prozesskosten durch staatliche Unterstützung bewilligt werden, wenn Betroffenen das nötige Kleingeld fehlt. Das ist fair, denn so hat jeder die Chance, seine Rechte durch einen versierten Fachmann vertreten zu lassen.
Sind Sie durch staatliche Stellen in Ihrem Recht verletzt, so kommen diverse Wege in Betracht, sich zur Wehr zu setzen.
Dabei kommt es immer darauf an, wonach oder wogegen sich Ihr Begehren, also das Ziel Ihres Vorgehens richtet. Ohne an dieser Stelle zu sehr ins Klein-klein zu gehen, stelle ich Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Möglichkeiten vor, die Ihnen im Rahmen einer verwaltungsrechtlichen Klage zur Seite stehen:
Ergeht ein belastendes Verwaltungshandeln zu Ihren Lasten (meist als Verwaltungsakt), können Sie dagegen zunächst Widerspruch einlegen. In vielen Fällen ist dies verpflichtend, wenn Sie später auch noch Klage erheben möchten. Der Widerspruch ist eine Form der behördlichen Selbstkontrolle und ein außergerichtliches Vorgehen.
Hier begehren Sie die Aufhebung eines belasteten, unerledigten Verwaltungsaktes. So beispielsweise kommt dies in Betracht, wenn Sie sich gegen ein vor Ihrer Haustür eingerichtetes Parkverbot.
Hier begehren Sie, dass der Staat einen Verwaltungsakt zu Ihren Gunsten erlässt. So etwa dann, wenn eine Behörde sich weigert oder es unterlässt, Ihnen eine Bau- oder Gewerbegenehmigung zu erteilen.
Hier begehren Sie, dass der Staat bzw. eine Behörde einen bestimmten Realakt, also ein behördliches Tun, durchführt oder unterlässt. Etwa die Umsetzung oder Unterlassung einer polizeilichen bzw. ordnungsrechtlichen Maßnahme, die Beseitigung eines Schlagloches oder die Erteilung einer behördlichen Auskunft.
Hier begehren Sie die gerichtliche Feststellung dahingehend, dass ein bestimmtes Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und einer Behörde besteht oder auch nicht besteht. Oder, dass ein gewisses behördliches Handeln unrechtmäßig bzw. nichtig war bzw. ist. Etwa dann, wenn Sie der Ansicht sind, dass es einer behördlichen Erlaubnis gar nicht bedurft hätte.
Hier begehren Sie, dass gerichtlich die Rechtswidrigkeit eines bereits abgeschlossenen (erledigten) Verwaltungsaktes festgestellt wird. Diese kommt in Betracht, wenn Sie sich beispielsweise gegen eine baurechtliche Abrissverfügung wenden, die Behörde diese jedoch noch vor dem Urteil zurückzieht. Im Diese kann folglich nicht mehr aufgehoben, aber im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage gleichwohl für rechtswidrig erklärt werden.
Dieses Rechtsmittel wird oftmals nicht ganz korrekt als „Eilverfahren“ bezeichnet. Vorläufiger Rechtsschutz kommt in Betracht, wenn ein belastender Verwaltungsakt unmittelbar Wirkung entfaltet. Das heißt, durch Ihren Widerspruch entfaltet sich keine aufschiebende Wirkung. Das kann in bestimmten Fällen eintreten, wenn die Behörde der Meinung ist, dass ein Zuwarten unzumutbar ist. Etwa bei der Entziehung waffenrechtlicher oder jagdrechtlicher Erlaubnisse oder bei der Stilllegung (vermeintlich) gefährlicher oder allgemeinschädlicher Anlagen.
Gleichwohl können Sie sich auch dagegen zur Wehr setzen. Etwa dann wenn zu befürchten steht, dass eine vorläufige Vollstreckung Ihre Rechte unwiederbringlich in Gefahr bringt, obwohl die Rechtslage keineswegs eindeutig ist.
Wie gezeigt, ist das Verwaltungsrecht eine hochkomplexe Materie. Es greift in fast alle Lebensbereiche über, während Bürger im Streitfall einer Behörde und deren geschulten Juristen gegenüberstehen. In vielen Fällen ist es also unabdingbar, sich kompetenten Rechtsbeistand zu suchen. Einen entschlossenen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, der fest an Ihrer Seite steht und engagiert um Ihr Recht kämpft. Auch gegen eine scheinbar übermächtige Behörde.
Ob in meiner Kanzlei in Freiburg oder bundesweit. Ich stehe entschlossen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte und Ansprüche zur Geltung zu bringen. Auch und gerade im Verwaltungsrecht.