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Anwalt für Verwaltungsrecht

Bundesweite Beratung und Vertretung vom Anwalt

Sie haben verwaltungsrechtliche Fragen und benötigen einen Rechtsanwalt?

Sie möchten eine Verwaltungsklage einreichen und brauchen Unterstützung?

Sie wollen sich gegen eine Behörde zur Wehr setzen?

Hilfe vom Anwalt für Verwaltungsrecht – Dubravko Mandic

  • Erfahrung aus über 12 Jahren
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Bundesweite Hilfe – kostenlose Ersteinschätzung
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dubravko Mandic

Rechtsanwalt Mandic ist bekannt aus

Kostenlose Ersteinschätzung

Den Behörden steht man häufig machtlos gegenüber – zumindest glaubt dies der Bürger. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten gegen Verwaltungsakte vorzugehen. Lassen Sie sich nicht alles gefallen – ich unterstütze Sie dabei.

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    Kanzlei für Verwaltungsrecht mit deutschlandweiter Erfahrung

    Verwaltungsrecht. Klingt trocken und langweilig, betrifft uns jedoch alle täglich. Lesen Sie im Folgenden, was es damit auf sich hat – und wann man dafür einen Anwalt benötigt! Dabei ist das Verwaltungsrecht ein „weites Feld“.

    Der Strafzettel am geparkten Auto, das Verwarngeld durch die Polizei, die begehrte Baugenehmigung für eine Garage oder die eintrudelnde Verfügung, den heimischen Schottergarten zu entfernen. Immer noch aktuell: Auch der Umgang und die Umsetzung mit Corona-Bestimmungen, etwa für Gastronomen oder Versammlungen im Vereinsleben. All das und vieles mehr unterfällt dem Verwaltungsrecht.

    Letztlich bezeichnet der Begriff des Verwaltungsrechts schlicht die Gesamtheit aller Gesetze und Rechtsquellen des öffentlichen Rechts, die entweder staatliche Verwaltung organisieren oder das Tätigwerden gesetzlich regeln. Denn im Sinne des Grundgesetzes und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sind staatliche Stellen bei allem Tun und Handeln an Recht und Gesetz gebunden (Art. 28 GG). Und dies gilt in allen Bereichen des Verwaltungsrechts. Egal ob im Baurecht, im Polizei- und Ordnungswidrigkeitsrecht, im Schulrecht oder auch im Sozial- oder Verkehrsrecht.

    Mandanten über die Kanzlei Mandic

    Das sagen Mandanten zur Arbeit von Rechtsanwalt Dubravko Mandic.
    Tom Tom
    Tom Tom
    19. Juli, 2023
    Da ich bereits unter einem großen Fehler eines anderen Anwalts gelitten habe, welcher mir unnötigerweise eine Vorstrafe eingebracht hat, war ich dementsprechend enorm skeptisch und vorsichtig bei der Auswahl meines Anwalts für ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen mich. Herrn Mandic gelang es, meine Zweifel nicht nur zu beseitigen, sondern hinwegzufegen wie ein Sturm. Zu sagen, er dominierte die Gerichtsverhandlung, wäre eine Untertreibung, welche der Darbietung, der ich beiwohnen durfte, nicht gerecht werden würde. Weder das Gericht, noch die Gegenseite waren der Souveränität und der präzise angewendeten Härte von Herrn Mandic gewachsen. Manche bezeichnen ihren Anwalt als "bissigen Hund", meiner Auffassung nach haben wir es hier mit einem Wolf zu tun, der die Argumente der Gegenseite in der Luft zerfetzt. Ich spreche hiermit meine absolute Empfehlung aus. Ich bin mir sicher, hätte ich Herrn Mandic schon bei meinem früheren Verfahren an meiner Seite gehabt, dann wäre ich heute nicht vorbestraft.
    Alexandra Rosato-Krohn
    Alexandra Rosato-Krohn
    11. Juli, 2023
    Top Anwalt.. kann ich nur empfehlen.. Hat meinem Sohn in allen Fällen vertreten.. Eine Bereicherung für alle auf dem Gebiet.. Sollte mehr davon geben..
    luca Michel
    luca Michel
    10. Juli, 2023
    Herr Mandic hat mir in einem Fall über den Erwerb gefälschter Impfpässe geholfen. Alle Anklagepunkte wurden fallen gelassen, daher spreche ich eine große Empfehlung aus! Herr Mandic hat sich mit großer Mühe für mich eingesetzt und war stets zuverlässig, sachlich korrekt und sehr kompetent.
    Antonio Monzione
    Antonio Monzione
    5. Juli, 2023
    Wegen Nötigung wurde ich am Amtsgericht Freiburg angeklagt. Das Verfahren wurde nach einer Stunde eingestellt. Herr Mandic hatte im Vorfeld Akteneinsicht beantragt und widersprüchliche Aussagen des vermeintlichen Opfers herausgearbeitet. Durch geschickte Befragung in der Gerichtsverhandlung, bewies Herr Mandic schließlich dass das vermeintliche Opfer gelogen hatte. Ihr Lügengebäude und sie selbst brach unter Mandics hartem Befragungsdruck sprichwörtlich zusammen. Ich kann Herr Mandic daher für Strafrecht mit einer "Aussage gegen Aussage"-Konstellation auf jeden Fall weiterempfehlen.
    Anes Harrabi
    Anes Harrabi
    14. Juni, 2023
    Wegen einer Visa-Angelegenheit bei meinem Vater hat Herr Mandic gute Leistung gezeigt. Wir sind damit zufrienden und wir können nur empfehlen.
    Lukas Podolski
    Lukas Podolski
    15. Februar, 2023
    Herr Mandic ist freundlich und mir sehr geholfen, weil die Polizei hat mir einen Betrug über Ebay vorgeworfen. Er hat die Sache schnell erledigt und die Sache wurde eingestellt. Ich war froh, dass ich nicht vor Gericht musste.
    Damir mujcinovic
    Damir mujcinovic
    8. Februar, 2023
    Ich arbeite bei einem Speditionsunternehmen und hatte noch nie Beschwerde. Eines Tages bekam ich eine Anzeige. Ein Kunde behauptete, ich hätte ein Paket eines anderen Dienstleisters mitgenommen. Ich hätte behauptet das könne auch in unser Lager mit. Ich hatte aber nur mein Paket quittiert. Auf meine Quittung schrieb der Kunde einfach handschriftllich noch etwas anderes drauf undbehauptete dann, ich hätte auch das quittiert. Die Staatsanwaltschaft bot an das Verfahren gegen eine Zahlung von 150 EUR einzustellen. Auch wenn das nicht im Führungszeugnis gestanden hätte, so hätte ich mich trotzdem unwohl dabei gefühlt. Ich wollte einen sauberen Freispruch! Das ist heute am Amtsgericht Offenburg gelungen. Herr Mandic hat diesen Kunden lange befragt und danach war für alle Beteiligten klar, dass an seiner Geschichte irgendwas nicht stimmte. Die Richterin sprach mich ohne eine Pause zu machen sofort frei. Ich bedanke mich für die zuverlässige Arbeit von Herrn Mandic und empfehle ihn uneingeschränkt weiter.
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    Nicht zum Spielball der Behörde werden: Eigene Rechte kennen und durchsetzen!

    Das bedeutet im Umkehrschluss, dass dieses staatliche Handeln auch der rechtlichen Kontrolle unterliegt. Und diese Kontrolle obliegt auch den Bürgern, die von staatlichem Handeln belastet werden und sich dagegen zur Wehr setzen wollen.

    Und genau hier kommt der Rechtsanwalt ins Spiel. Ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht prüft, ob Sie zu Unrecht von staatlichem Handeln belastet wurden. Etwa dann, wenn Ihnen eine begehrte Erlaubnis verwehrt wird oder Sie sich gegen andere belastende Verwaltungsakte wehren wollen, beispielsweise gegen die Untersagung eines Gewerbes, die Nichtzahlung einer Sozialleistung oder vieles mehr.

    Als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte gegenüber staatlichen Behörden zu vertreten und durchzusetzen. Ob in meiner Kanzlei in Freiburg oder bundesweit. Lassen Sie sich von behördlichem Zwang und Amtsdeutsch nicht einschüchtern. Ich stehe entschlossen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte und Ansprüche zur Geltung zu bringen.

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    Das Arbeitsrecht ist komplex und durch ständige Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen undurchsichtig. Was Sie benötigen ist ein kompetenter Partner an Ihrer Seite, auf den Sie sich verlassen können.

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      Der Weg zum Recht: Kein Anwaltszwang, aber Waffengleichheit gegen die Behörden

      Grundsätzlich gilt: Für einfache Verfahren vor den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten gilt kein Anwaltszwang. Das heißt, (fast) jeder Bürger kann dort selbst als auftreten und sein Recht geltend machen. Auch in der mündlichen Gerichtsverhandlung. Das bringt Vorteile, aber auch Nachteile. Denn für Laien ist es oft unmöglich, die Funktionsweise, die Kniffe und Fallstricke des deutschen Verwaltungsrechts zu durchschauen – und gegen geschulte Verwaltungsjuristen oder Rechtsanwälte der Behörden durchzusetzen.

      Manche Betroffenen fürchten, sich einen Rechtsbeistand nicht leisten zu können. Doch auch in solchen Fällen gibt es Möglichkeiten. So können unter Umständen Beratungs- und Prozesskosten durch staatliche Unterstützung bewilligt werden, wenn Betroffenen das nötige Kleingeld fehlt. Das ist fair, denn so hat jeder die Chance, seine Rechte durch einen versierten Fachmann vertreten zu lassen.

       

      Gegen Behörde zur Wehr setzen: Auf diesem Wege Ihre Rechte durchsetzen

      Sind Sie durch staatliche Stellen in Ihrem Recht verletzt, so kommen diverse Wege in Betracht, sich zur Wehr zu setzen.

      Dabei kommt es immer darauf an, wonach oder wogegen sich Ihr Begehren, also das Ziel Ihres Vorgehens richtet. Ohne an dieser Stelle zu sehr ins Klein-klein zu gehen, stelle ich Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Möglichkeiten vor, die Ihnen im Rahmen einer verwaltungsrechtlichen Klage zur Seite stehen:

      • Das Widerspruchsverfahren

        Ergeht ein belastendes Verwaltungshandeln zu Ihren Lasten (meist als Verwaltungsakt), können Sie dagegen zunächst Widerspruch einlegen. In vielen Fällen ist dies verpflichtend, wenn Sie später auch noch Klage erheben möchten. Der Widerspruch ist eine Form der behördlichen Selbstkontrolle und ein außergerichtliches Vorgehen.

      • Die Anfechtungsklage

        Hier begehren Sie die Aufhebung eines belasteten, unerledigten Verwaltungsaktes. So beispielsweise kommt dies in Betracht, wenn Sie sich gegen ein vor Ihrer Haustür eingerichtetes Parkverbot.

      • Die Verpflichtungsklage

        Hier begehren Sie, dass der Staat einen Verwaltungsakt zu Ihren Gunsten erlässt. So etwa dann, wenn eine Behörde sich weigert oder es unterlässt, Ihnen eine Bau- oder Gewerbegenehmigung zu erteilen.

      • Die allgemeine Leistungsklage

        Hier begehren Sie, dass der Staat bzw. eine Behörde einen bestimmten Realakt, also ein behördliches Tun, durchführt oder unterlässt. Etwa die Umsetzung oder Unterlassung einer polizeilichen bzw. ordnungsrechtlichen Maßnahme, die Beseitigung eines Schlagloches oder die Erteilung einer behördlichen Auskunft.

      • Die Feststellungsklage

        Hier begehren Sie die gerichtliche Feststellung dahingehend, dass ein bestimmtes Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und einer Behörde besteht oder auch nicht besteht. Oder, dass ein gewisses behördliches Handeln unrechtmäßig bzw. nichtig war bzw. ist. Etwa dann, wenn Sie der Ansicht sind, dass es einer behördlichen Erlaubnis gar nicht bedurft hätte.

      • Die Fortsetzungsfeststellungsklage

        Hier begehren Sie, dass gerichtlich die Rechtswidrigkeit eines bereits abgeschlossenen (erledigten) Verwaltungsaktes festgestellt wird. Diese kommt in Betracht, wenn Sie sich beispielsweise gegen eine baurechtliche Abrissverfügung wenden, die Behörde diese jedoch noch vor dem Urteil zurückzieht. Im Diese kann folglich nicht mehr aufgehoben, aber im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage gleichwohl für rechtswidrig erklärt werden.

      • Der vorläufige Rechtsschutz/Die Einstweilige Anordnung

        Dieses Rechtsmittel wird oftmals nicht ganz korrekt als „Eilverfahren“ bezeichnet. Vorläufiger Rechtsschutz kommt in Betracht, wenn ein belastender Verwaltungsakt unmittelbar Wirkung entfaltet. Das heißt, durch Ihren Widerspruch entfaltet sich keine aufschiebende Wirkung. Das kann in bestimmten Fällen eintreten, wenn die Behörde der Meinung ist, dass ein Zuwarten unzumutbar ist. Etwa bei der Entziehung waffenrechtlicher oder jagdrechtlicher Erlaubnisse oder bei der Stilllegung (vermeintlich) gefährlicher oder allgemeinschädlicher Anlagen.

      Gleichwohl können Sie sich auch dagegen zur Wehr setzen. Etwa dann wenn zu befürchten steht, dass eine vorläufige Vollstreckung Ihre Rechte unwiederbringlich in Gefahr bringt, obwohl die Rechtslage keineswegs eindeutig ist.

      Wie gezeigt, ist das Verwaltungsrecht eine hochkomplexe Materie. Es greift in fast alle Lebensbereiche über, während Bürger im Streitfall einer Behörde und deren geschulten Juristen gegenüberstehen. In vielen Fällen ist es also unabdingbar, sich kompetenten Rechtsbeistand zu suchen. Einen entschlossenen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, der fest an Ihrer Seite steht und engagiert um Ihr Recht kämpft. Auch gegen eine scheinbar übermächtige Behörde.

      Ob in meiner Kanzlei in Freiburg oder bundesweit. Ich stehe entschlossen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte und Ansprüche zur Geltung zu bringen. Auch und gerade im Verwaltungsrecht.

      Verwaltungsrecht in Deutschland und der Schweiz

      Wir beraten und verteidigen Sie im gesamten deutschsprachigen Raum.

      Wir verfügen über Kanzleiräume in Freiburg im Breisgau, Leipzig sowie in Zürich (CH). Gerne können Sie mit uns dort einen Termin vereinbaren.

      Bürozeiten
      Montag bis Freitag:
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