Anwalt für Verwaltungsrecht
Bundesweite Beratung und Vertretung vom Anwalt

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Verwaltungsrecht. Klingt trocken und langweilig, betrifft uns jedoch alle täglich. Lesen Sie im Folgenden, was es damit auf sich hat – und wann man dafür einen Anwalt benötigt! Dabei ist das Verwaltungsrecht ein „weites Feld“.
Der Strafzettel am geparkten Auto, das Verwarngeld durch die Polizei, die begehrte Baugenehmigung für eine Garage oder die eintrudelnde Verfügung, den heimischen Schottergarten zu entfernen. Immer noch aktuell: Auch der Umgang und die Umsetzung mit Corona-Bestimmungen, etwa für Gastronomen oder Versammlungen im Vereinsleben. All das und vieles mehr unterfällt dem Verwaltungsrecht.
Letztlich bezeichnet der Begriff des Verwaltungsrechts schlicht die Gesamtheit aller Gesetze und Rechtsquellen des öffentlichen Rechts, die entweder staatliche Verwaltung organisieren oder das Tätigwerden gesetzlich regeln. Denn im Sinne des Grundgesetzes und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sind staatliche Stellen bei allem Tun und Handeln an Recht und Gesetz gebunden (Art. 28 GG). Und dies gilt in allen Bereichen des Verwaltungsrechts. Egal ob im Baurecht, im Polizei- und Ordnungswidrigkeitsrecht, im Schulrecht oder auch im Sozial- oder Verkehrsrecht.
Thomas14. Januar, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Mandic und Herr Dr. Weckmüller sind beide sehr gute und engagierte Anwälte. Man bemerkt die entsprechend gute Ausbildung. Vor Gericht wurde ich sowohl von Herrn Mandic als auch von Dr. Weckmüller vertreten. Beide Anwälte haben vor Gericht auch den oft notwendigen “Biss” gezeigt. Sicherlich war mein Fall nicht besonders einfach zu bewerkstelligen. Aufgrund uneindeutiger und auch widersprüchlicher Zeugenaussagen wurde ich Anfang 2025 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Zunächst wurde mir eine Pflichtverteidigerin zur Seite gestellt, welche sich jedoch, um es vorsichtig auszudrücken, nicht wirklich nachdrücklich für mich engagierte. Da ich vorher noch nie in Haft war, kannte ich natürlich auch die entsprechenden Spielregeln nicht. Es ist wohl oft so, dass sich Pflichtverteidiger bzw. Pflichtverteidigerinnen nicht wirklich für ihre Mandanten verwenden, da sie nur geringere Honorare nach Gebührenordnung über die Staatskasse abrechnen können. Auch wenn man dies natürlich nicht verallgemeinern kann. Und hier kommen eben “Honoraranwälte” ins Spiel. Um es vorwegzunehmen, Herr Mandic und Herr Dr. Weckmüller waren und sind jeden Euro wert. Durch das geringe Engagement meiner Pflichtverteidigerin hatte sich meine Situation nicht verbessert, sondern eher verschlimmert. Ich befand mich bereits seit fast 5 Monaten in Untersuchungshaft, als Kanzlei Mandic meinen Fall übernahm. Die Pflichtverteidigerin wurde entlassen, bzw. von der Mandantschaft entpflichtet. Was soll ich sagen? Nach einem weiteren Monat Untersuchungshaft kam schließlich die Verhandlung und ich wurde sofort am ersten Verhandlungstermin aus der Untersuchungshaft entlassen. Alle Ungereimtheiten und widersprüchlichen Zeugenaussagen wurden durch Kanzlei Mandic vor Gericht aufgedeckt. Letzten Endes wurde ich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und dies ist der Verdienst der Kanzlei Mandic und des gesamten Teams. Dafür bin ich sehr dankbar. Mit meinem jetzigen Wissen hätte ich von Anfang an Abstand von einer Pflichtverteidigung genommen und mich sofort an die Kanzlei Mandic gewandt, dann wäre die Untersuchungshaft mit hoher Wahrscheinlichkeit wesentlich kürzer ausgefallen. Freiheit ist eben unbezahlbar. Fazit: Herrn Rechtsanwalt Mandic und Herrn Rechtsanwalt Dr. Weckmüller, sowie das gesamte Team kann ich klar empfehlen. Soweit mir bekannt, arbeitet die Kanzlei deutschlandweit und hat auch eine Niederlassung in der Schweiz. Obwohl der Kanzleisitz ziemlich weit vom zuständigen Gericht entfernt war bzw. ist, hat die Kommunikation perfekt funktioniert. Adrian Shabani14. Januar, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. (Haftantritt) Ich kann die Kanzlei Mandic uneingeschränkt weiterempfehlen. Ich hatte einen Strafantritt mit einer Frist von vier Wochen erhalten. Der entsprechende Bescheid wurde zunächst an meine alte Adresse geschickt, sodass bereits zwei Wochen vergangen waren, als der Brief mich erreichte. Es blieben nur noch zwei Wochen bis zum Antritt. Dank des schnellen, professionellen und engagierten Einsatzes der Kanzlei Mandic konnte mein Strafantritt jedoch um mehr als vier Monate verschoben werden. Zusätzlich wurde auch eine Verlegung beantragt. Ich bin der Kanzlei Mandic sehr dankbar für die kompetente Unterstützung und die hervorragende Arbeit. Sollte ich in Zukunft erneut rechtliche Hilfe benötigen, werde ich mich definitiv wieder an diese Kanzlei wenden. Vielen Dank! Mili Tanz8. Januar, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Mandic und vorallem auch Dr. Till Weckmüller sind absolut engagiert und juristisch herausragend und haben bei einer Zivilrechtssache schnell und vorbildlich geholfen und somit dafür gesorgt, dass wir den Fall vor dem Zivilgericht gewonnen haben. Ich kann die Kanzlei nur weiter empfehlen und würde jederzeit wieder auf ihre Arbeit vertrauen. Karl Schwarz4. Januar, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Der Anwalt meines Vertrauens! Egal um was es geht - ich frage erst mal Mandic um Rat. In Freiburg ist er eine wahre Institution. Kenne viele, die ihn als Anwalt haben. Auch privat ein guter Mann Felix Budin28. Dezember, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein engagierter Anwalt mit kompetenten Mitarbeitern. Nick Höllstin22. Dezember, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Mandic und vor allem Herr Dr. Weckmüller sind absolute Profis. Extrem kompetent, sehr ehrlich, hoch engagiert und jederzeit top erreichbar. Egal ob Anruf, E-Mail oder WhatsApp – es erfolgt immer eine sofortige Reaktion. Man ist durchgehend informiert und fühlt sich jederzeit bestens betreut. Wir hatten eine äußerst dringende und belastende Verwaltungssache mit der Stadt Singen, bei der unser Hund beschlagnahmt wurde, da er angeblich als Kampfhund eingestuft wurde. Am Freitag kam die Verfügung per E-Mail – bereits am Sonntag war die Klage eingereicht. Kurze Zeit später konnten wir unseren Hund wieder aus dem Tierheim abholen. Schneller, engagierter und professioneller geht es wirklich nicht. Eine sehr fähige Kanzlei mit absolut fairer Beratung und außergewöhnlichem Einsatz. Wir sind unendlich dankbar und würden diese Kanzlei jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen!Google Gesamtbewertung 4.8 von 5, basierend auf 219 Bewertungen
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass dieses staatliche Handeln auch der rechtlichen Kontrolle unterliegt. Und diese Kontrolle obliegt auch den Bürgern, die von staatlichem Handeln belastet werden und sich dagegen zur Wehr setzen wollen.
Und genau hier kommt der Rechtsanwalt ins Spiel. Ein Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht prüft, ob Sie zu Unrecht von staatlichem Handeln belastet wurden. Etwa dann, wenn Ihnen eine begehrte Erlaubnis verwehrt wird oder Sie sich gegen andere belastende Verwaltungsakte wehren wollen, beispielsweise gegen die Untersagung eines Gewerbes, die Nichtzahlung einer Sozialleistung oder vieles mehr.
Als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte gegenüber staatlichen Behörden zu vertreten und durchzusetzen. Ob in meinen Kanzleistandorten in Freiburg, Leipzig, München oder bundesweit. Lassen Sie sich von behördlichem Zwang und Amtsdeutsch nicht einschüchtern. Ich stehe entschlossen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte und Ansprüche zur Geltung zu bringen.
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Grundsätzlich gilt: Für einfache Verfahren vor den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten gilt kein Anwaltszwang. Das heißt, (fast) jeder Bürger kann dort selbst als auftreten und sein Recht geltend machen. Auch in der mündlichen Gerichtsverhandlung. Das bringt Vorteile, aber auch Nachteile. Denn für Laien ist es oft unmöglich, die Funktionsweise, die Kniffe und Fallstricke des deutschen Verwaltungsrechts zu durchschauen – und gegen geschulte Verwaltungsjuristen oder Rechtsanwälte der Behörden durchzusetzen.
Manche Betroffenen fürchten, sich einen Rechtsbeistand nicht leisten zu können. Doch auch in solchen Fällen gibt es Möglichkeiten. So können unter Umständen Beratungs- und Prozesskosten durch staatliche Unterstützung bewilligt werden, wenn Betroffenen das nötige Kleingeld fehlt. Das ist fair, denn so hat jeder die Chance, seine Rechte durch einen versierten Fachmann vertreten zu lassen.
Sind Sie durch staatliche Stellen in Ihrem Recht verletzt, so kommen diverse Wege in Betracht, sich zur Wehr zu setzen.
Dabei kommt es immer darauf an, wonach oder wogegen sich Ihr Begehren, also das Ziel Ihres Vorgehens richtet. Ohne an dieser Stelle zu sehr ins Klein-klein zu gehen, stelle ich Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Möglichkeiten vor, die Ihnen im Rahmen einer verwaltungsrechtlichen Klage zur Seite stehen:
Ergeht ein belastendes Verwaltungshandeln zu Ihren Lasten (meist als Verwaltungsakt), können Sie dagegen zunächst Widerspruch einlegen. In vielen Fällen ist dies verpflichtend, wenn Sie später auch noch Klage erheben möchten. Der Widerspruch ist eine Form der behördlichen Selbstkontrolle und ein außergerichtliches Vorgehen.
Hier begehren Sie die Aufhebung eines belasteten, unerledigten Verwaltungsaktes. So beispielsweise kommt dies in Betracht, wenn Sie sich gegen ein vor Ihrer Haustür eingerichtetes Parkverbot.
Hier begehren Sie, dass der Staat einen Verwaltungsakt zu Ihren Gunsten erlässt. So etwa dann, wenn eine Behörde sich weigert oder es unterlässt, Ihnen eine Bau- oder Gewerbegenehmigung zu erteilen.
Hier begehren Sie, dass der Staat bzw. eine Behörde einen bestimmten Realakt, also ein behördliches Tun, durchführt oder unterlässt. Etwa die Umsetzung oder Unterlassung einer polizeilichen bzw. ordnungsrechtlichen Maßnahme, die Beseitigung eines Schlagloches oder die Erteilung einer behördlichen Auskunft.
Hier begehren Sie die gerichtliche Feststellung dahingehend, dass ein bestimmtes Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und einer Behörde besteht oder auch nicht besteht. Oder, dass ein gewisses behördliches Handeln unrechtmäßig bzw. nichtig war bzw. ist. Etwa dann, wenn Sie der Ansicht sind, dass es einer behördlichen Erlaubnis gar nicht bedurft hätte.
Hier begehren Sie, dass gerichtlich die Rechtswidrigkeit eines bereits abgeschlossenen (erledigten) Verwaltungsaktes festgestellt wird. Diese kommt in Betracht, wenn Sie sich beispielsweise gegen eine baurechtliche Abrissverfügung wenden, die Behörde diese jedoch noch vor dem Urteil zurückzieht. Im Diese kann folglich nicht mehr aufgehoben, aber im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage gleichwohl für rechtswidrig erklärt werden.
Dieses Rechtsmittel wird oftmals nicht ganz korrekt als „Eilverfahren“ bezeichnet. Vorläufiger Rechtsschutz kommt in Betracht, wenn ein belastender Verwaltungsakt unmittelbar Wirkung entfaltet. Das heißt, durch Ihren Widerspruch entfaltet sich keine aufschiebende Wirkung. Das kann in bestimmten Fällen eintreten, wenn die Behörde der Meinung ist, dass ein Zuwarten unzumutbar ist. Etwa bei der Entziehung waffenrechtlicher oder jagdrechtlicher Erlaubnisse oder bei der Stilllegung (vermeintlich) gefährlicher oder allgemeinschädlicher Anlagen.
Gleichwohl können Sie sich auch dagegen zur Wehr setzen. Etwa dann wenn zu befürchten steht, dass eine vorläufige Vollstreckung Ihre Rechte unwiederbringlich in Gefahr bringt, obwohl die Rechtslage keineswegs eindeutig ist.
Wie gezeigt, ist das Verwaltungsrecht eine hochkomplexe Materie. Es greift in fast alle Lebensbereiche über, während Bürger im Streitfall einer Behörde und deren geschulten Juristen gegenüberstehen. In vielen Fällen ist es also unabdingbar, sich kompetenten Rechtsbeistand zu suchen. Einen entschlossenen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, der fest an Ihrer Seite steht und engagiert um Ihr Recht kämpft. Auch gegen eine scheinbar übermächtige Behörde.
Ob in meiner Kanzlei in Freiburg, Leipzig, München oder bundesweit. Ich stehe entschlossen an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte und Ansprüche zur Geltung zu bringen. Auch und gerade im Verwaltungsrecht.
Wir verfügen über Kanzleiräume in Freiburg im Breisgau, Leipzig, München sowie in Zürich (CH). Gerne können Sie mit uns dort einen Termin vereinbaren.