Anwalt für Arbeitsrecht
Bundesweite Beratung und Vertretung vom Anwalt

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Das Arbeitsrecht begleitet Beschäftigte und Arbeitgeber tagtäglich und birgt oftmals auch Konfliktpotential. Jeder soll einen Nutzen daraus ziehen. Der Arbeitgeber die Arbeitsleistung – der Arbeitnehmer den Arbeitslohn. Und dabei sollen sich möglichst alle in ihrer Position wohlfühlen.
Als Anwalt für Arbeitsrecht aus Freiburg unterstütze ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen. Dabei verfüge ich über eine langjährige Erfahrung und stehe Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner Expertise stets zur Seite.
Bei der Bearbeitung strebe ich immer schnelle und wirtschaftliche Lösungen an. Nicht immer ist der Weg vor ein Arbeitsgericht der Beste und ich versuche Ihre Probleme außergerichtlich zu lösen, damit Nerven und zum Schluss auch Kosten gespart werden können. Sollte es keinen Ausweg geben, setze ich Ihre Interessen durchsetzungsstark vor Gericht durch.
Thomas14. Januar, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Mandic und Herr Dr. Weckmüller sind beide sehr gute und engagierte Anwälte. Man bemerkt die entsprechend gute Ausbildung. Vor Gericht wurde ich sowohl von Herrn Mandic als auch von Dr. Weckmüller vertreten. Beide Anwälte haben vor Gericht auch den oft notwendigen “Biss” gezeigt. Sicherlich war mein Fall nicht besonders einfach zu bewerkstelligen. Aufgrund uneindeutiger und auch widersprüchlicher Zeugenaussagen wurde ich Anfang 2025 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Zunächst wurde mir eine Pflichtverteidigerin zur Seite gestellt, welche sich jedoch, um es vorsichtig auszudrücken, nicht wirklich nachdrücklich für mich engagierte. Da ich vorher noch nie in Haft war, kannte ich natürlich auch die entsprechenden Spielregeln nicht. Es ist wohl oft so, dass sich Pflichtverteidiger bzw. Pflichtverteidigerinnen nicht wirklich für ihre Mandanten verwenden, da sie nur geringere Honorare nach Gebührenordnung über die Staatskasse abrechnen können. Auch wenn man dies natürlich nicht verallgemeinern kann. Und hier kommen eben “Honoraranwälte” ins Spiel. Um es vorwegzunehmen, Herr Mandic und Herr Dr. Weckmüller waren und sind jeden Euro wert. Durch das geringe Engagement meiner Pflichtverteidigerin hatte sich meine Situation nicht verbessert, sondern eher verschlimmert. Ich befand mich bereits seit fast 5 Monaten in Untersuchungshaft, als Kanzlei Mandic meinen Fall übernahm. Die Pflichtverteidigerin wurde entlassen, bzw. von der Mandantschaft entpflichtet. Was soll ich sagen? Nach einem weiteren Monat Untersuchungshaft kam schließlich die Verhandlung und ich wurde sofort am ersten Verhandlungstermin aus der Untersuchungshaft entlassen. Alle Ungereimtheiten und widersprüchlichen Zeugenaussagen wurden durch Kanzlei Mandic vor Gericht aufgedeckt. Letzten Endes wurde ich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und dies ist der Verdienst der Kanzlei Mandic und des gesamten Teams. Dafür bin ich sehr dankbar. Mit meinem jetzigen Wissen hätte ich von Anfang an Abstand von einer Pflichtverteidigung genommen und mich sofort an die Kanzlei Mandic gewandt, dann wäre die Untersuchungshaft mit hoher Wahrscheinlichkeit wesentlich kürzer ausgefallen. Freiheit ist eben unbezahlbar. Fazit: Herrn Rechtsanwalt Mandic und Herrn Rechtsanwalt Dr. Weckmüller, sowie das gesamte Team kann ich klar empfehlen. Soweit mir bekannt, arbeitet die Kanzlei deutschlandweit und hat auch eine Niederlassung in der Schweiz. Obwohl der Kanzleisitz ziemlich weit vom zuständigen Gericht entfernt war bzw. ist, hat die Kommunikation perfekt funktioniert. Adrian Shabani14. Januar, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. (Haftantritt) Ich kann die Kanzlei Mandic uneingeschränkt weiterempfehlen. Ich hatte einen Strafantritt mit einer Frist von vier Wochen erhalten. Der entsprechende Bescheid wurde zunächst an meine alte Adresse geschickt, sodass bereits zwei Wochen vergangen waren, als der Brief mich erreichte. Es blieben nur noch zwei Wochen bis zum Antritt. Dank des schnellen, professionellen und engagierten Einsatzes der Kanzlei Mandic konnte mein Strafantritt jedoch um mehr als vier Monate verschoben werden. Zusätzlich wurde auch eine Verlegung beantragt. Ich bin der Kanzlei Mandic sehr dankbar für die kompetente Unterstützung und die hervorragende Arbeit. Sollte ich in Zukunft erneut rechtliche Hilfe benötigen, werde ich mich definitiv wieder an diese Kanzlei wenden. Vielen Dank! Mili Tanz8. Januar, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Mandic und vorallem auch Dr. Till Weckmüller sind absolut engagiert und juristisch herausragend und haben bei einer Zivilrechtssache schnell und vorbildlich geholfen und somit dafür gesorgt, dass wir den Fall vor dem Zivilgericht gewonnen haben. Ich kann die Kanzlei nur weiter empfehlen und würde jederzeit wieder auf ihre Arbeit vertrauen. Karl Schwarz4. Januar, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Der Anwalt meines Vertrauens! Egal um was es geht - ich frage erst mal Mandic um Rat. In Freiburg ist er eine wahre Institution. Kenne viele, die ihn als Anwalt haben. Auch privat ein guter Mann Felix Budin28. Dezember, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein engagierter Anwalt mit kompetenten Mitarbeitern. Nick Höllstin22. Dezember, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Mandic und vor allem Herr Dr. Weckmüller sind absolute Profis. Extrem kompetent, sehr ehrlich, hoch engagiert und jederzeit top erreichbar. Egal ob Anruf, E-Mail oder WhatsApp – es erfolgt immer eine sofortige Reaktion. Man ist durchgehend informiert und fühlt sich jederzeit bestens betreut. Wir hatten eine äußerst dringende und belastende Verwaltungssache mit der Stadt Singen, bei der unser Hund beschlagnahmt wurde, da er angeblich als Kampfhund eingestuft wurde. Am Freitag kam die Verfügung per E-Mail – bereits am Sonntag war die Klage eingereicht. Kurze Zeit später konnten wir unseren Hund wieder aus dem Tierheim abholen. Schneller, engagierter und professioneller geht es wirklich nicht. Eine sehr fähige Kanzlei mit absolut fairer Beratung und außergewöhnlichem Einsatz. Wir sind unendlich dankbar und würden diese Kanzlei jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen!Google Gesamtbewertung 4.8 von 5, basierend auf 219 Bewertungen
– Dubravko Mandic –
Das Arbeitsrecht: Eine komplizierte Materie, aber prägend für unseren Alltag. Kommt es zu Ärger am oder um den Arbeitsplatz, führt dies zu viel Frust, Stress und emotionaler Belastung. Umso besser, wenn kompetent um Ihre Rechte gekämpft wird!
Von A wie Abfindung bis Z wie Zeitarbeit: Kompetente Beratung in allen Fragen des Arbeitsrechts – weit über Freiburg hinaus!
Im Mittelpunkt des Arbeitsrechts steht das Arbeitsverhältnis. Doch keineswegs kommen arbeitsrechtliche Fragestellungen immer erst bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf. Bereits im Bewerbungsverfahren und insbesondere bei der alltäglichen Ausgestaltung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses stehen Ihnen arbeitsrechtliche Ansprüche zu.
Mit Hauptsitz meiner Kanzlei in Freiburg im Breisgau setze ich mich in allen Bereichen des Arbeitsrechts für Ihre Rechte ein – und das bundesweit!
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Augen auf bei der Bewerbung! Schon die Formulierung einer Stellenanzeige kann Schadensersatzansprüche begründen. Etwa dann, wenn Sie als Bewerber hierdurch unzulässig diskriminiert werden. Auch im Bewerbungsgespräch selbst stehen Ihnen bereits arbeitsrechtliche Regelungen zur Seite. Etwa dann, wenn scheinbar freundliche Nachfragen zum Privatleben gestellt werden. Nicht selten sind diese unzulässig und begründen für Sie ein „Recht zur Lüge“. Der Klassiker ist die Frage nach Schwangerschaft oder gegenwärtigem Kinderwunsch bei weiblichen Bewerberinnen.
Auch bei sonstigen Diskriminierungen begründet das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) diverse Ansprüche auf (geldwerten) Schadensersatz. Achten Sie hier jedoch auf die relativ kurzen Fristen.
Wird Ihre Bewerbung aufgrund von Diskriminierung oder unzulässiger Einstellungskriterien abgelehnt, können Sie sich unter Umständen auf das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) berufen und wehren. Nach dem AGG sind alle Mitarbeiter gleich zu behandeln. Dies gilt bereits für das Bewerbungsverfahren. Bei unzulässigen Diskriminierungen können Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz entstehen. Zu beachten sind neben den Voraussetzungen aus dem AGG insbesondere entsprechende Fristen. Und diese sind kurz! Beo unzulässiger Diskriminierung im Bewerbungsverfahren entstehen schnell Ansprüche, etwa aus § 15 AGG. Diese sind jedoch bereits nach 2 Monaten verfristet. Und das kostet Sie bares Geld. Besser also unverzüglich einen versierten Arbeitsrechtler aufsuchen, um Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen!
Der Arbeitsvertrag bildet in vielen Fällen die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Dennoch enthält ein Arbeitsvertrag oft nur rudimentäre Informationen. Rechtlich möglich ist sogar ein rein mündlicher Arbeitsvertrag. Hier hat der Gesetzgeber jedoch kürzlich erst nachgesteuert. Arbeitgeber unterliegen seit 01.08.2022 dem novellierten Nachweisgesetz. Demnach können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass ihnen die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich ausgehändigt werden. Etwa Regelungen zu Arbeitszeiten, Arbeitsort, Urlaubsansprüchen und vieles mehr.
Dies hilft Arbeitnehmern insbesondere dann, wenn es später einmal zu Unstimmigkeiten kommt – und der Arbeitnehmer in die Beweispflicht gerät.
Abgemahnt werden schmerzt. Im Falle einer Abmahnung gilt es trotzdem, Ruhe zu bewahren. Emotionen versperren den Blick auf das Wesentliche. Wichtig ist, dass Sie sich nicht selbst belasten und nichts unterschreiben – außer dem Empfang der Abmahnung selbst. Gegenstand einer Abmahnung ist ein vermeintliches oder tatsächliches pflichtwidriges Verhalten Ihrerseits. Und ist oft ein Anzeichen dafür, dass der Arbeitgeber eine Kündigung vorbereitet. Die Abmahnung fungiert als eine Art „gelbe Karte“. Sie müssen diese aber nicht hinnehmen, wenn sie unberechtigt oder unverhältnismäßig ist. Wichtig ist, herauszufinden, was der Abmahnung zugrunde liegt und entsprechende Gegenbeweise zu sichern. Lassen Sie die Abmahnung dann zeitnah von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Ob in Freiburg oder bundesweit: Gern stehe ich Ihnen als kompetenter Berater zur Seite und übernehme die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber.
Oft Gegenstand von rechtlichem Ärger: das Arbeitszeugnis. Verlangt der Arbeitnehmer die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dieses zu erstellen und auszuhändigen. Aber Achtung: Hier haben sich Standardformulierungen entwickelt, die wie eine Geheimsprache zwischen Personalern funktioniert. Hier kann Ihnen ein versierter Anwalt für Arbeitsrecht helfen, diese Codes zu entziffern und möglicherweise gutklingende aber in Wahrheit vernichtende Zensuren zu erkennen – und nachzubessern! Denn ein Arbeitszeugnis ist wie eine Visitenkarte und enthält Darstellungen zu Ihren Kenntnissen und Leistungen, für die sich ein zukünftiger Arbeitgeber interessieren wird. Grund genug also, sich hier kompetente Beratung zu holen, denn es geht um Ihre Zukunft!
Gekündigt worden? Jetzt gilt Eile! Denn ab Zugang der Kündigung haben Sie bloß 3 Wochen Zeit, um eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Im Fall der Fälle sollten Sie also besser unverzüglich einen versierten Arbeitsrechtler kontaktieren. Denn nicht nur bedarf auch eine erfolgversprechende Klage eine gewisse Bearbeitungszeit. Zudem stehen Betroffenen diverse Wege offen, sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Dies kommt aber immer auch auf die Umstände Ihres Einzelfalls an. Auch dies kann ein Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Handeln Sie zu spät, wird die Kündigung jedoch wirksam. Ob Sie womöglich im Recht waren, ist dann unerheblich. Und Ihnen entgehen die Chance auf Weiterbeschäftigung oder Ansprüche auf Abfindung oder Entschädigung. Bares Geld also, dass Ihnen bei Verfristung durch die Lappen geht.
Auch für diesen Bereich des Arbeitsrechts stehe ich Ihnen mit meiner Kanzlei in Freiburg sowie bundesweit zur Seite. Ob als von Kündigung betroffener Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber: Ich berate Sie in allen Fragen des Kündigungsrechts, um Ihre Interessen und Ansprüche zielgerichtet durchzusetzen.
Arbeitsrecht kennt keinen Aufschub. Versäumte Fristen führen oft zum Verlust aller Ansprüche. Auch, wenn man materiell eigentlich im Recht war.
Verlieren Sie also keine Zeit: Ich vertrete Mandanten in Freiburg sowie im gesamten Bundesgebiet zu allen Herausforderungen des Arbeitsrechts. Kommen Sie gerne auf mich zu!
Wir verfügen über Kanzleiräume in Freiburg im Breisgau, Leipzig, München sowie in Zürich (CH). Gerne können Sie mit uns dort einen Termin vereinbaren.