Im Prozess wegen Kriegsverbrechen, IS-Mitgliedschaft und Mord am Oberlandesgericht Koblenz hat die Verteidigung am Montag 15.04.2024 Haftprüfung beantragt.
Begründet wurde der Antrag damit, dass kein dringender Tatverdacht mehr bestehe, nachdem der Mitbeschuldigte W. in Schweden am 12.04.2024 aus der Haft entlassen wurde. Verteidigt wird W. von Rechtsanwalt Tomas Olsson, der auch Wikileaks-Gründer Julien Assange vertritt. Der renommierte schwedische Verteidiger hat sich mit seiner auf Freispruch zielenden Strategie offensichtlich durchgesetzt.
Die Sitzungsvertreterin des Generalbundesanwalts Staatsanwältin am Bundesgerichtshof Julia Stunz erklärte heute, dass die schwedische Justiz die Freilassung W.s bestätigt habe. Es wurde vereinbart, dass schnellstmöglich die Gründe, die zur Aufhebung des schwedischen Haftbefehls geführt haben, in Erfahrung gebracht werden.
Der Antrag auf Haftprüfung wurde deshalb zurückgenommen und wird sogleich wieder gestellt, sobald nähere Informationen aus Schweden eintreffen.