Wie wir bereits mitgeteilt haben, vertritt die Kanzlei Mandić den patriotischen Aktivisten Martin Sellner gegen die angebliche Einreisesperre. Mit dieser erneuten Pressemitteilung möchten wir die Öffentlichkeit über den Stand der Dinge aufklären.
Das Bundesministerium des Innern hat auf unsere Aufforderung hin gestern Mittag mitgeteilt, dass es für eine Einreisesperre nicht zuständig sei und auch nicht beabsichtigt ein Verbot zu erlassen.
Da sich das Bundespolizeipräsidium auf unsere Anfrage nicht äußerte, stellten wir sogleich einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam mit den Anträgen,
- es zu unterlassen, Maßnahmen zur Verhinderung der Einreise unseres Mandanten oder Maßnahmen zur Abschiebung zu ergreifen und
- bis zur Entscheidung der Kammer über diesen Antrag eine Vorsitzendenentscheidung nach §§ 123 Abs. 2 S. 3, 80 Abs. 8 VwGO zu treffen.
Das Gericht teilte uns gestern 17:00 Uhr mit, dass das Bundespolizeipräsidium gebeten wurde bis zu einer Gerichtsentscheidung keine (weitere) Vollziehung durchzuführen. Heute teilten wir dem Gericht ferner mit, dass die Sache sich nicht erledigt hat. Zwar konnte der Mandant gestern in das Bundesgebiet einreisen. Er wurde dabei jedoch weitgehenden polizeilichen Maßnahmen unterzogen, welche für Unionsbürger völlig unüblich sind. Seine Einreise hing wohl auch von der Frage ab, wie lange er sich im Bundesgebiet aufzuhalten gedenke. Die Bundespolizei hat sich dementsprechend anscheinend auch nicht an die Bitte des Gerichts gehalten, von der Vollziehung der medial breit rezipierten Ankündigung der Ausschreibung zur Fahndung abzusehen. Die polizeilichen Maßnahmen und das Ergreifen des Mandanten waren nämlich direkte Folge dieser Ausschreibung.