Großer Erfolg am Landgericht München II mit Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO
Mein Mandant hatte auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil ein Bild in der Aufmachung eines Fahndungsplakats mit der Überschrift: »Terroristen-Staatsfeinde-Davos Clique wegen organisiertem Verbrechen, Hochverrat, Genozid, Kindesmissbrauch, Volksverhetzung, Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauch, Erpressung, Nötigung, arglistige Täuschung und anderen schwerwiegenden Straftaten am deutschen Volk und Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland werden gesucht«.
Darunter befinden sich zahlreiche Personen, die bei der Umsetzung des Pandemieexperiments eine tragende Rolle gespielt haben: Ursula von der Leyen, Jens Spahn, Markus Oehler, Annalena Baerbock, Karl Lauterbach und Winfried Kretschmann oder die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, Klaus Schwab, Bill Gates, George Soros, Christian Drosten und Lothar Wieler. Für »Hinweise, die zur Ergreifung der Gesuchten führen« lobt das Plakat als Belohnung »die Freiheit eines jeden Bürgers sowie die Wiederherstellung der demokratischen Rechtsstaatlichkeit Deutschlands, des Grundgesetzes sowie der Verfassung« aus.
Für das bloße Teilen dieses Bildes erhielt mein Mandant einen Strafbefehl über 120 Tagessätze. Böhmermann hatte ein ähnliches Plakat veröffentlicht und wurde dafür nicht belangt. Solche und andere Argumente ließ das Amtsgericht Starnberg nicht gelten und reduzierte die Strafe nur auf 80 Tagessätze. Ich riet meinem Mandanten zur Sprungrevision. Da die Generalstaatsanwaltschaft München Berufung einlegte musste sich gestern aber das Landgericht mit der Sache befassen.
Im Vorfeld hatte ich telefonisch versucht den Staatsanwalt für eine Einstellung zu gewinnen, was misslang. Das lag zum einen an klaren Weisungen der Vorgesetzten, aber auch an einem klaren Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts:
dieses hatte die Revision eines Angeklagten nach einer Verurteilung wegen des exakt selben Fahndungsplakats durch das Landgericht Nürnberg Fürth erst im Dezember 2024 verworfen. Der Richter hatte diesen Beschluss ausgedruckt und wollte ihn mir zu lesen geben. Ich verzichtete darauf und erklärte, dass die Sachlage jetzt eine andere sei. Denn die Querdenker hatten Recht und die Unwirksamkeit der Coronamaßnahmen sei heute erwiesen. Dazu hatte ich am Tag der Verhandlung mehrere Beweisanträge auf Verlesung wichtiger Protokolle aus den RKI-Leaks beantragt und mehrere Hundert Seiten Protokolle als Anlagen eingereicht.
Sowohl der Mandant wie auch ich kritisierten die Politik in der Pandemie und drängten auf Einstellung. Dies gelang schließlich gegen Auflage der Zahlung von 1.000 EUR.