Mein Mandant musste sich mit zwei weiteren Angeklagten gegen den Vorwurf des schweren Bandendiebstahls in 31 Fällen verantworten. Das Gesetz sieht in 244a StGB eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis 10 Jahren vor. Betroffen war das Unternehmen reifen.com. Der alkoholabhängige Hauptangeklagte hatte eine führende Funktion im Zentrallager des Unternehmens.
Der Reifenexperte reifen.com ist einer der bekanntesten deutschen Reifenhändler mit einem breiten Angebot für Reifen und Räder. Neben dem reifen.com-Onlineshop gibt es in Deutschland 37 Filialen und insgesamt 3.750 Montagepartner. Mein Mandant glaubte sein Bekannter könne durch Mitarbeiterrabatte sehr günstige Reifen und Felgen beziehen. Tatsächlich hatte der Alkoholiker das IT-Logistiksystem von reifen.com ausgetrickst. Über Monate merkte die Firma nicht, dass Ware ohne Geldeingang oder Rechnung vom Unternehmen selbst über DPD und Co an Personen geliefert wurde.
Das war nur möglich, weil das System manchen Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben hatte manuelle Korrekturen an den Versandlabeln durchzuführen. Der pfiffige Alkoholiker suggerierte dem System, die Ware ginge an eine Filiale des Unternehmens – manuell änderte er dann die Adresse und löschte nach Druck des Labels den Vorgang. Im System selbst war nichts zu erkennen. Äußerst perfide.
Nur über Inventuren kam man irgendwann dem Schwund auf die Schliche und konnte über die Paketdienstleister die wahren Empfänger ermitteln. Mein Mandant gestand einen Teil der Taten. Er half insbesondere neue Kunden zu gewinnen.
Von den 31 Taten wurden 20 eingestellt. Für den Rest – 11 Taten schweren Bandendiebstahls – bekam er 1 Jahr und 6 Monate – auf Bewährung!