Die Außerordentliche Kündigung
Meine Mandantin veröffentlichte in ihrer Freizeit auf ihrem privaten Instagram-Profil ein Bild als sogenannte Story. Es zeigt zwei Hunde mit einer Sprechblase: „Wir brauchen gültige Pässe, um in die EU einzureisen“. Daneben befindet sich eine Gruppe afrikanischer Männer auf einem Boot mit der Sprechblase „WIR NICHT“. Für den Arbeitgeber war dies Grund genug, meiner Mandantin außerordentlich und fristlos zu kündigen. Das Bild sei „rechts“. Ihr wurde nur eine kurze Zeitspanne eingeräumt, um den Arbeitsplatz zu räumen. Seitdem erhält meine Mandantin keinen Lohn mehr.
Das Bild, welches zur außerordentlichen fristlosen Kündigung führen sollte.
Das Brisante an diesem Fall: Meine Mandantin arbeitet in einer Ausländerbehörde. Die bloße Äußerung einer migrationskritischen Meinung wurde scheinbar als Kündigungsgrund gewertet. Eine Meinung, welche von der Regierung abweicht, kann damit wohl in Behörden schon zur Kündigung heute führen. Denn strafrechtlich relevant ist diese Äußerung in keiner Weise. Meine Mandantin hat die Rechts- bzw. Sachlage zutreffend dargestellt. Im Übrigen ist diese Meinungsäußerung vollumfänglich von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Die Konsequenz ist hier die Zerstörung der Lebensgrundlage meiner Mandantin.
Was ist eine Außerordentliche Kündigung
Im Unterschied zu einer ordentlichen Kündigung muss die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, sodass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden soll. In der Konsequenz bedeutete dies, dass das Arbeitsverhältnis plötzlich aufgelöst ist und die Lebensgrundlage wegfällt.
Nach § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ist zunächst das Vorliegen eines „wichtigen Grundes“.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn objektive Tatsachen das Arbeitsverhältnis erheblich belasten. Grundsätzlich kommen betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Gründe in Betracht. In der Praxis erfolgt eine fristlose Kündigung jedoch meist aus verhaltensbedingten Gründen. Das Bundesarbeitsgericht unterscheidet zwischen folgenden wichtigen Gründen:
- Störungen im betrieblichen Bereich (z.B. Verstöße gegen die Betriebsordnung)
- Störungen im Leistungsbereich (z.B. Arbeitsverweigerung, nachhaltiges Zuspätkommen)
- Störungen im Vertrauensbereich (z.B. Diebstahl, Beleidigungen)
- Störungen im Unternehmensbereich
Wie kann man sich wehren?
Die Voraussetzungen für eine solche fristlose Kündigung sind streng zu überprüfen. Zudem braucht es eine genaue Interessenabwägung. Daher empfiehlt es sich grundsätzlich gegen die außerordentliche Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Die Klage auf Feststellung ist innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, § 4 Satz 1 KSchG.
Was bedeutet dies für den konkreten Fall?
Da das Verhalten völlig legal, grundrechtlich geschützt und im privaten Umfeld meiner Mandantin erfolgte, ist ein Kündigungsgrund zu verneinen. Eine Zusammenarbeit ist in einer Behörde auch bei Meinungsverschiedenheiten zumutbar. Darüber hinaus dürfen auch im öffentlichen Dienst abweichende Meinungen vertreten werden, sofern diese die Arbeit der Arbeitnehmerin nicht beeinträchtigen. Deshalb wurde eine Kündigungsschutzklage eingereicht.
Dennoch ist die Kündigung sehr nachteilig, da die Ausländerbehörde in dieser Zeit die Lohnfortzahlung verweigert und damit meiner Mandantin die Existenzgrundlage entzieht. Zudem hat die Behörde die Kündigung bisher nicht weiter begründet oder einen Vergleich angeboten, sondern wartet das Verfahren weiter ab. So zieht sich das Verfahren über mehrere Monate hin! Die meisten Arbeitgeber wissen, wie man mit Geld Druck ausübt.
Schalten Sie daher schnell einen Anwalt ein, um den Zustand der Ungewissheit rasch zu beenden!