Anwalt für Ausländerrecht
Bundesweite Beratung und Vertretung vom Anwalt
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Es droht eine Abschiebung und Sie benötigen Hilfe vom Rechtsanwalt?
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Seit nunmehr einem Jahrzehnt vertritt Rechtsanwalt Dubravko Mandic Mandanten in ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Belangen sowohl von EU-Ausländern wie außereuropäischen Staatsbürgern.
Ausländer haben entweder kein Aufenthaltsrecht oder sie hatten mal ein solches und verlieren es wieder. Problematisch ist regelmäßig die Verfestigung des Aufenthalts. Hierbei obwaltet bei den Behörden im Ausländerrecht oft eine besondere Strenge und bürokratische Handhabung der jeweiligen Einzelschicksale.
Der Aufenthaltszweck kann familiär oder an eine bestimmte Beschäftigung gebunden sein. Ändert sich die Lebenssituation, ändert sich oft auch die ausländerrechtliche Lage. Eine Trennung vom Ehepartner kann auch ohne rechtskräftige Scheidung eine Ausreiseaufforderung und Abschiebeandrohung zur Folge haben.
Doch selbst in Fällen, in denen der Ausländer die Voraussetzungen für den weiteren Aufenthalt erfüllt, geschieht es oft, dass der Aufenthaltstitel einfach nicht verlängert wird, weil die Ausländerbehörde einfach nicht die Zeit hat über die Verlängerung zu entscheiden. Es herrscht Personalmangel. Dabei greifen die Ausländerbehörden oft auf sog. Fiktionsbescheinigungen zurück. Diese verlängern den Aufenthaltstitel im Wege der Fiktion, ohne dass eine Prüfung der Aufenthaltsvoraussetzung stattfindet. Dies erleichtert den Behörden zwar die Arbeit, stellt aber für die Betroffenen keine Rechtssicherheit her.
Als erfahrener Anwalt unterstützt Sie RA Mandic hierbei durchsetzungsstark bei den Behörden.
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Mehr InformationenAuch wenn die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, verzögern die Behörden oftmals das Einbürgerungsverfahren. Aktuell bekommt man innerhalb der nächsten sechs Monate nicht einmal einen Termin zur Antragstellung.
Besonders unbefriedigend ist für die Betroffenen der Duldungsstatus. Dieser beinhaltet oft keinen Schutz. Die Duldung erlischt – je nach Regelung – mit Bekanntgabe des Abschiebetermins. Dies geschieht gemeinhin durch die Polizei und dann ist es zu spät. Der Rechtsschutz wird hierdurch erheblich eingeschränkt.
Als Rechtsanwalt stehe ich hierbei an Ihrer Seite und setze mich für Sie und Ihre Rechte ein.
Wir verfügen über Kanzleiräume in Freiburg im Breisgau, Leipzig, München sowie in Zürich (CH). Gerne können Sie mit uns dort einen Termin vereinbaren.
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