Pressemitteilung Kanzlei Dubravko Mandic in Sachen Halemba v. 23.01.2024
Das Landgericht Würzburg – Jugendkammer – hat am 23. Januar 2024 auf unsere Beschwerde hin den Haftbefehl des Amtsgerichts Würzburg vom 30.10.2023 (13 S Gs 3742/23) aufgehoben.
Unserem Mandanten werden verschiedene Meinungs- und Staatsschutzdelikte im Zusammenhang mit Gegenständen auf dem Haus der Burschenschaft Teutonia Prag vorgeworfen. Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass hinsichtlich eines Teils der Vorwürfe bereits kein dringender Tatverdacht bestünde. Hinsichtlich der anderen Vorwürfe könne die Frage, ob ein solcher Verdacht bestünde dahinstehen, weil jedenfalls keine Verdunkelungsgefahr besteht.
Wie begrüßen diese Entscheidung, die sich letztlich mit unseren Erfahrungen mit der Justiz in politischen Verfahren deckt. Während vor allem die unteren Gerichte regelmäßig eher im Sinne des politischen Mainstreams entscheiden und den Blick für das Juristische verlieren, bekommt man bei den höheren Gerichten häufiger Recht. Die politisch geführte Staatsanwaltschaft wird nach unserer Prognose gegen jede juristische Vernunft an sämtlichen Vorwürfen festhalten und das Verfahren in die Länge ziehen. Am Ende aber wird unser Mandant freizusprechen sein.
Danke Herr Mandic, für Ihre Wertvolle Arbeit und der Einsatz für Freiheit und Gerechtigkeit.
Grüße