Pressemitteilung in Sachen Martin Sellner: Stellungnahme zum geplanten Freizügigkeitsverlust
Die Justizposse um eine offensichtlich unbegründete Freizügigkeitsverlustfeststellung setzt sich fort.
Die Stadt Potsdam hat Martin Sellner Gelegenheit gegeben, in der Sache Stellung zu nehmen. Das Schreiben der Ausländerbehörde liest sich wie ein schlecht recherchierter Antifa-Bericht.
Unsere heutige Stellungnahme konzentrierte sich auf folgende Punkte:
1. Ein ethnisch-kultureller Volksbegriff ist nicht verfassungswidrig.
2. Juristisch werden die von der europäischen Judikatur aufgestellten Grundsätze in ihr Gegenteil verkehrt.
Die Ausländerbehörde der Stadt Potsdam ignoriert die restriktiven Voraussetzungen der Freizügigkeitsverlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 FreizügigkeitsG/EU. So ist die Tatbestandsvoraussetzung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht alternativ, sondern kumulativ zur vorangegangenen Straffälligkeit auszulegen. Dies bedeutet, dass eine alleinige Strafbarkeit eine Verlustfeststellung nicht zu tragen vermag, vielmehr weitere gewichtige Anhaltspunkte (Wiederholungsgefahr usf.) hinzutreten (!) müssen.
Im Falle Sellners ist eine vorhergehende Strafbarkeit schon nicht gegeben. In allen Strafverfahren wurde Martin Sellner freigesprochen.
3. Dies bedeutet, dass wenn schon eine vorangegangene Strafbarkeit den Verlust der Freizügigkeit nicht zu tragen vermag, erst recht einem straflosem EU-Bürger die Freizügigkeit nicht entzogen werden darf.
Der fortgesetzten politisch motivierten Belästigung von verwaltungsrechtlichen Nicht-Störern durch die Exekutive gilt es, mit allen verfügbaren Rechtsbehelfen entgegenzutreten.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Mantic,
ich drücke Ihnen und ihrem Mandanten MARTIN SELLNER die Daumen, das Sie für die Verteidigung der Demokratie, gegen die Stadt Potsdam, einen SIEG erringen !
Deutschland wird immer mehr zur roten Diktatur !!!
Habe Martin Sellner in Dresden, bei einer Veranstaltung der IB vor ein paar Jahren, selbst persönlich kennen lernen dürfen, wenn auch nur kurz,
für ein Selfie !
WO UNRECHT ZU RECHT WIRD, WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT !
B.Brecht
MfG