Gegen meinen Mandanten Daniel Halemba wird aus politisch motivierten Gründen aus Wahlkampfzeiten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geführt.
Nachdem die Staatsschutzpolizei Bayerns in rechtsstaatswidriger Weise Druck auf einen Mitbeschuldigten ausgeübt und mit Haftbefehl gedroht hatte, um ihn so zu einer Aussage gegen die anderen Beschuldigten zu bringen und dieser sich trotzdem nicht dazu hinreißen ließ, gegen die anderen Beschuldigten auszusagen, nahm die bayerische Justiz dies zum Anlass, einen Haftbefehl gegen meinen Mandanten zu erlassen.
Nach vorläufiger Würdigung ist an sämtlichen Vorwürfen gegen die Mitglieder der Prager Teutonia nichts dran. Insbesondere aber besteht jedenfalls gegen den gewählten Abgeordneten Halemba (AfD) keinerlei dringender Tatverdacht.
Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft konstruiert vorliegend aus einem Bild, welches zu irgendeinem unbekannten Zeitpunkt aufgenommen worden war und vom Haus der Teutonia stammen soll und auf welchem eine Weinflasche mit verbotenem Kennzeichen zu erkennen sein könnte, dass diese Weinflasche auch in jüngster Vergangenheit an einer Feierlichkeit – für alle erkennbar, auch für die Öffentlichkeit – dort auf dem Haus gestanden habe. Und weil mein Mandant Bewohner des Hauses sei, treffe ihn eben auch eine entsprechende Verantwortlichkeit, diese zu entsorgen. Dies mündete in der – für Juristen absurden – Konstruktion einer Rechtspflicht zum Handeln.
Dabei wurde diese ominöse Weinflasche bei der Hausdurchsuchung nicht gefunden. Es ist auch unklar, vor wie vielen Jahren diese dort gestanden haben könnte.
Im Zuge der Durchsuchung meinten die Ermittlungsbehörden, weiteres verdächtiges Material gefunden zu haben, mit welchem jetzt der Haftbefehl „angereichert“ wurde.
Am Freitag 18:00 Uhr habe ich für meinen Mandanten Haftbeschwerde beim Amtsgericht Würzburg eingelegt und diese auch damit begründet, dass kein dringender Tatverdacht besteht. Sowohl die Volksverhetzung wie auch das Verwenden von Kennzeichen setzen eine entsprechende Öffentlichkeit voraus. Dies ist bei einer Wohngemeinschaft ersichtlich nicht gegeben. Des Weiteren sind keine der in Rede stehenden Gegenstände auch nur irgendwie mit meinem Mandanten in Verbindung zu bringen.
Der Gang zur Verfassungsgerichtsbarkeit wird aktuell erwogen. Sämtliche Rechtsmittel werden ausgeschöpft werden!
Na ja, für mich ist der Zweck dieser Aktion ziemlich eindeutig. Am Montag konstituiert sich der neue Landtag in Bayern. Wird nicht die Eröffnung sowohl vom ältesten als auch jüngsten Abgeordneten geleitet? Soll vielleicht verhindert werden, der AFD dafür eine Bühne zu geben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Die Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks über die „causa Halemba“ erinnert doch auffällig an den „Rollator-Putsch“, bei dem rund 2000 hochspezialisierte Polizei-Sonderkräfte die angeblichen politischen Umsturzpläne einer kleinen Gruppe hochbetagter und mit Steinschleudern und Armbrüsten ausgerüsteter Rentner gerade noch verhindern konnten. Auch Parallelen zur Fahndung nach dem einstens flüchtigen Terroristen Andreas Bader von der RAF sind bei diesem inszenierten Brimborium hier erkennbar. Bei dem – wie sich jetzt richterlich herausgestellt hat – rund neun Monate völlig zu Unrecht Inhaftierten Querdenker Michael Ballweg dagegen herrscht bei den öffentlich-rechtlichen Sendern eine merkwürdige Funkstille. Die Aufgeregtheit, mit der dieser junge AfD- Abgeordnete Halemba in der Berichterstattung wegen dem Schluck aus einer Weinflasche mit verkehrtem Etikett und angeblicher Volksverhetzung etc. vorverurteilt und wie ein Serienkiller gesucht wird, spricht für sich – oder besser gegen die sogenannten Landtagsreporter , die .politischen Drahtzieher und deren Glaubwürdigkeit. Ich wünsche Herr.n Halemba und seinem Rechsanwalt gutes Gelingen bei ihrer Arbeit, die Rechte des Beschuldigten , ja die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen. Für die weisungsgebundenen Staatsanwälte und ihre medialen Helfershelfer vom Staatsfernsehen darf diese Vorgehehensweise nicht ohne Folgen bleiben. Friedrich Bräuninger
Die Schwäche und der zunehmende Zerfall des Rechtsstaates zeigt sich hier.
Agiert wird aus dem Motiv den Staat und die Bevölkerung zu schützen. Welches ist der Anklagepunkt, durch den die Bevölkerung bedroht ist?
In die Öffentlichkeit dringt nichts als eine Flasche, die nicht vorhanden ist. Diese befindet sich auch nicht mal in seiner Wohnung, sondern er soll in der Nähe der Flasche sich aufgehalten haben.
Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr? Bei einem nicht vorhandenen Beweismittel? Welche Gefahr geht von einer nicht vorhandenen Flasche aus? Wer verfolgt hier wen wofür?
Würde mich freuen, wenn die Behörden gegen Gewalt im Lande vorgehen und nicht mit Gewalt gegen gedankliche Mutmaßungen.
Bei der besagten Weinflasche handelt es sich um den „Kloster Eberbach Riesling Weißwein Classic 0,75L “ welcher immer noch ganz normal bei Edeka zu erwerben ist
( siehe Link hier : https://www.edeka24.de/Wein-Spirituosen/Deutschland/Baden/Kloster-Eberbach-Riesling-Weisswein-Classic-0-75L.html )
Somit sind die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.