Meinem jungen Mandanten wurde vorgeworfen, entgegen Paragraph 315d StGB rücksichtslos mit 120 km/h, in eine Kurve gefahren zu sein, um die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen.
Nach dem Strafbefehl wäre meinem Mandanten der Führerschein entzogen worden und eine Sperrfrist in Höhe von acht Monaten ausgesprochen worden.
Mein Mandant und auch seine Mitfahrer gaben in ihren Aussagen heute an, dass in der Kurve ein Fahrzeug entgegen gekommen war, welches über die Mittelspur auf die eigene Fahrbahn getreten war. Aus einem Schreck heraus hatte mein Mandant dann, nachdem er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hatte, noch einmal beschleunigt.
Die Fahrt endete in einer Scheune, wodurch ein Sachschaden von fast 30.000 € entstand.
Als Verteidiger versuchte ich die Berechnungen und Ausführungen des ermittelnden Polizeibeamten zu hinterfragen. Am Ende stand die Einholung eines sachverständigen Gutachtens im Raum.
Am Ende jedoch entschlossen sich die Beteiligten, das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 900 € einzustellen. Der Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wurde sogleich aufgehoben.
Das war ein erfolgreicher Wochenstart!
Über den Autor
RA Dubravko Mandic
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dubravko Mandic aus Freiburg berät und vertritt bundesweit Mandanten. Seine Kernkompetenz ist dabei das Strafrecht. Durchsetzungsstark setzt er sich für die Interessen und Rechte seiner Mandanten ein und erreicht dabei oftmals einen Freispruch oder die Einstellung des Strafverfahrens. Nutzen Sie unsere Expertise und nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei Mandic auf!