Am Morgen des 27. September 2023 wurden bei 39 Mitgliedern der sogenannten „Artgemeinschaft“ in zwölf Bundesländern Hausdurchsuchungen durchgeführt. Damit setzt das Bundesinnenministerium ein Verbot des Vereins „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ durch. Das Verbot erfolgt erst kurz nachdem die als rechtsextrem bezeichnete Gruppierung „Hammerskins“ verboten wurde.
Die SPD-Innenministerin Nancy Faeser scheint bei ihrem sogenannten „Kampf gegen Rechts“ auf Repression und Verbote zu setzen. Der Verein „Die Artgemeinschaft“ besteht bereits seit 1951 und versteht sich als eine Art völkisch-heidnische Glaubensgemeinschaft. Der Verein wurde 20 Jahre von dem mittlerweile verstorbenen bekannten Anwalt Jürgen Rieger geleitet.
Dem Verein werden bundesweit ca. 300 Anhänger zugerechnet, wovon das Innenministerium lediglich 40 Mitglieder als sogenannten „harten Kern“ einordnet. Der Verein trat in der Öffentlichkeit kaum in Erscheinung. Die Hauptaktivität der Mitglieder soll in der Pflege heidnischer und germanischer Bräuche gelegen haben. Als Begründung für das Verbot muss erneut die schwammige Formulierung, die Gruppe richte sich „gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ und „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ herhalten.
In verschiedenen Medienberichten heißt es, der Verein sei verboten worden, weil sich in der „Artgemeinschaft“ Neonazis vernetzen würden. Auch liegt der Verdacht nahe, Nancy Faeser wolle eventuelles Vereinsvermögen und Immobilien beschlagnahmen, weil diese medienwirksam ankündigte, man wolle die „rechtsextreme Szene“ finanziell austrocknen.
Mit betroffen von dem Verbot der „Artgemeinschaft“ ist auch der angeschlossene Verein „Familienwerk“ und die Vereinszeitschrift „Nordische Zeitung“. Als Symbol hatte der Verein die germanische Irminsul genutzt, welches die sogenannte Weltenesche darstellt. Die Irminsul ist nicht nur ein beliebtes Symbol in heidnischen, sondern auch in esoterischen Kreisen und Musik-Subkulturen.
Inwieweit die Polizei bedruckte Kleidungsstücke und Tätowierungen mit diesem Symbol in Zukunft als „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ (§ 86a StGB) einstuft, bleibt abzuwarten. Zumindest muss jeder, der von den Behörden der „rechtsextremistischen Szene“ zugeordnet wird, damit rechnen, dass mit der Verwendung der Irminsul als Symbol ein Strafverfahren eingeleitet werden kann.
Bei solchen Strafverfahren und auch bei Hausdurchsuchungen aufgrund eines Vereinsverbotes gilt es, vor den Behörden unbedingt Stillschweigen zu bewahren und so schnell wie möglich einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Ein Strafverteidiger kann mögliche Verstöße bei der Durchsuchung identifizieren und das Verfahren zu Ihren Gunsten wenden.