Der Prozess gegen unseren Mandanten entpuppt sich als verdeckte Geheimdienstoperation des Assad-Regimes. Regimetreue Assadanhänger hatten unseren Mandanten und mehrere weitere syrische Staatsbürger bei einer internationalen Organisation wahrheitswidrig der Mitgliedschaft bei der Terrororganisation IS – Daesh beschuldigt. Dies führte zu Verhaftungen und Anklagen in Belgien, Schweden und Deutschland. Seit gestern wird am OLG Koblenz der in Schweden rechtskräftig freigesprochene Walid Z. als Zeuge vernommen. Seine Aussagen haben Sprengkraft!
Von den ursprünglichen Vorwürfen bleibt praktisch nichts mehr übrig. Zur Erinnerung:
Der Generalbundesanwalt beschuldigt unseren Mandanten folgender Straftaten: Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in neun Fällen (Fälle 1 bis 9), in vier Fällen (Fälle 5 bis 8) in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung und mit Mord, hiervon in zwei Fällen (Fälle5 und 6) in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen durch Bestrafung unter Verstoß gegen rechtsstaatliche Garantien und in zwei Fällen (Fälle 6 und 8) in Tateinheit stehend mit Kriegsverbrechen gegen Personen durch grausame oder unmenschliche Behandlung, wobei in einem Fall (Fall 8) der Tod einer Person durch grausame oder unmenschliche Behandlung verursacht worden sei, und in einem weiteren Fall (Fall 2) in Tateinheit mit dem Versuch eines Kriegsverbrechens gegen Personen durch Tötung, in zwei weiteren Fällen (Fälle 3 und 4) in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen durch Geiselnahme.
Wir verhandeln seit über einem Jahr zwei mal wöchentlich am Oberlandesgericht Koblenz und vernehmen zahlreiche Auslandszeugen. Schon im Juli 2024 wurde unser Mandat auf unseren Antrag hin aus der Untersuchungshaft entlassen.
Die Aussagen des Zeugen Walid Z.
Der Zeuge Walid Z. hatte eine führende Funktion in einem syrischen Staatsbetrieb zum Abbau von Phosphat in der syrischen Wüste. In der in der Nähe von Palmyra gelegenen Minenstadt Al Sawanna kam es im Mai 2015 zu einer kampflosen Übernahme der Stadt durch den sogenannten Islamischen Staat. Der IS trug ihm auf, die in der Stadt verbliebenen Mitglieder des Baath-Bataillons zu entwaffnen. Gestern sagte er, dass er dies nur tat, nachdem ihm ein ihm bekannter IS Anführer garantiert hatte, dass niemandem ein Haar gekrümmt werde. Walid Z. kam eine Doppelrolle zu. Als leitender Angestellter des Staatsbetriebs hatte er auch noch Kontakt zum syrischen militärischen Geheimdienst. Die syrische Armee hatte die Stadt fluchtartig verlassen und dabei auch wichtige Dokumente zurückgelassen. Wären diese Dokumente in die Hände des IS gefallen, hätte der IS nachvollziehen können welche Einwohner der Stadt regimetreu waren und für den syrischen Geheimdienst gearbeitet hatten. Zur „Arbeit“ dieser Handlanger gehörte es, andere Mitbürger zu denunzieren, was regelmäßig Haft, Folter und Mord zur Folge hatte. Walid Z. schaffte diese Dokumente beiseite.
Das Pikante dabei: zu den Denunzianten gehören ausgerechnet jene Zeugen, auf die sich die Anklage des Generalbundesanwalts stützt! Konkret Beschuldigte Walid gestern die Hauptbelastungszeugen Ayoub S. und Ziyad H einen Vater und dessen Sohn denunziert zu haben, was den Foltertod des Vaters zur Folge hatte. Der Sohn flüchtete in die Türkei und verklagte dort Ziayd H.
Ayoub S und Ziyad H orchestrierten die Falschaussagen im Verfahren gegen unseren Mandanten. Walid Z berichtete gestern, dass er vor diesem Prozess von Ayoub angerufen wurde, der von ihm Geld forderte. Da Walid nicht zahlen wollte, habe Ayoub über seine Geheimdienstkontakte die Verhaftung seines Bruders veranlasst. Für seine Freilassung habe er dann 3 Millionen syrische Lira bezahlen müssen. Auch unser Mandant berichtet Jahre vor dem Prozess erpresst worden zu sein.
Walid und unser Mandant gehen davon aus, dass die übrigen Belastungszeugen auf Veranlassung von -Ayoub und Ziayd falsche Angaben machen, auch aus Angst vor Repressalien für ihre in Syrien verbliebenen Familienangehörigen.
Nach der Aussage von Walid wird es schwer werden für den Generalbundesanwalt. Die Anklage kann eigentlich nicht aufrechterhalten werden. Die Frage ist hier nur noch wie man unter Gesichtswahrung aus dem Prozess heraus kommt.
Dabei ist das gar nicht so schwer: der Generalbundesanwalt wurde selbst von den Zeugen getäuscht und letztlich auch die internationalen Organisationen IIIM und CIJA. Sie alle sind Betrügern aufgesessen, die auf Geld und Visa in westliche Staaten aus waren. Leidtragender war dabei vor allem mein Mandant und dessen Familie. Vergessen werden darf auch nicht, dass zwei seiner Brüder selbst Opfer des IS waren, der sie inhaftiert hatte.