Verfahrensgang zu einer Versammlung des COMPACT-Magazins in Wertheim
Am 04.04.2024 meldete der Vertreter der Compact-Magazin GmbH für den 18.05.2024 eine Versammlung in der Innenstadt von Wertheim (Baden-Württemberg) an. In den darauf folgenden Wochen kam es zu einer eklatanten Verweigerungs- und Verzögerungshaltung der Versammlungsbehörde, die eine außergerichtliche Vertretung durch die Kanzlei Mandic notwendig machte.
Die Kanzlei übernahm daher umfassend die rechtliche Beratung und Vertretung im außergerichtlichen Verfahren. Verschiedene Berichte der Lokalpresse, angemeldete Gegenveranstaltungen und eine ausführliche Stellungnahme des Oberbürgermeisters begleiteten das klar politisch beeinflusste Verfahren.
Ein rechtswidriger Auflagenbescheid wollte schließlich die Versammlung an einen nicht wahrnehmbaren Ort verbannen, der dagegen notwendig gewordene Eilantrag wurde durch die Kanzlei Mandic eingelegt und gewonnen.
Aufgrund des lokalen wie auch teils überregionalen Interesses an diesem Fall stellt die Kanzlei verschiedene Dokumente zu diesem Verfahren der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Interessante Schriftsätze aus dem Verfahren
Pressemitteilungen zum Verfahren
Hinweis: Das „Compact-Magazin“ wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 16.07.2024 verboten. Dieser Beitrag bezieht sich auf ein Verfahren vor dem Verbot und dient der juristischen Information.