Verfahren gegen die sog. „Gruppe S“ wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung
Das vom Februar 2021 bis Ende November 2023 währende Staatschutzverfahren gegen die sog. Gruppe S wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung steht exemplarisch für die Politisierung der Justiz in der BRD.
Ein Kronzeuge, der später zum „Kronbeschuldigten“ und Angeklagten „gemacht wurde“ und von seiner Schilderung abrückte, wandte sich mit dem Hinweis an verschiedene Ermittlungsbehörden, einer großen rechtsterroristischen Verschwörung auf der Spur zu sein. Nachdem verschiedene Polizeibehörden abwinkten und die Glaubwürdigkeit des Zeugen bezweifelten, erkannte das LKA Baden-Württemberg die Gelegenheit für ein volkspädagogisch wertvolles Verfahren.
Die Ermittlungsbehörden setzten den selbsternannten Agenten von nun aktiv auf einen losen Personenzusammenschluss an, um ihr Narrativ zu stützen. Im Verfahren verstarb ein Angeklagter an einem Herzversagen. Ein weiterer wählte den Freitod.
Am Ende standen teils hohe Haftstrafen und eine Urteilsverkündung, die einer Pressekonferenz glich.
Mein Plädoyer fasst das Geschehen und den Verfahrensgang aus Sicht der Verteidigung zusammen und bettet die Ereignisse in den justizpolitischen Hintergrund des „Kampfes gegen rechts“ ein.