Terrorverfahren gegen Chat-Gruppe?
Wie schon in anderen Fällen konstruiert die Bundesanwaltschaft aufgrund von Chatkontakten sogenannte „Terrorgruppen“ und geht gegen diese in harten Verfahren vor.
So auch gegen die sogenannten „Sächsischen Separatisten“. Anders als in Verfahren gegen andere vermeintliche „Terrorgruppen“ wird diesmal gar nicht unterstellt, dass ein gewaltsamer Umsturz geplant sei.
Die Kanzlei Mandic vertritt den Angeklagten und AfD-Kommunalpolitiker Kurt Hättasch. Der Prozessbeginn ist für den 23. Januar 2026 geplant.




