Verfahrensgang im Falle des Einreiseverbots für Martin Sellner
Wenige Tage vor dem 29.01.2024 häuften sich Berichte, dass die Bundespolizei bzw. das Innenministerium Martin Sellner die Einreise verweigern würde. Diese Berichte wurden dann von Martin Sellner auf den Prüfstand gestellt. Zum einen wurde beim Verwaltungsgericht Potsdam ein Eilantrag auf Unterlassung solcher Maßnahmen gestellt, zum anderen reiste der Österreicher zum Kaffeetrinken nach Passau.
Schließlich durfte er einreisen und die Bundespolizei behauptete plötzlich, sie habe ihm die Einreise nie verweigern wollen. Zuständig sei allein die Ausländerbehörde. Die angebliche Einreisesperre habe es nie gegeben. Wie es zu solchen Aussagen kam und warum gegenüber den Medien etwas anderes behauptet wurde, wurde nie geklärt. Das Verwaltungsgericht Potsdam lehnte daher am 12.02.2024 den Eilantrag ab, da aufgrund der Leugnungen der Bundespolizei keine zukünftigen Maßnahmen erkennbar waren.
Die Ausländerbehörde Potsdam hat ebenfalls medienwirksam angekündigt, Martin Sellner im Rahmen der Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts die Einreise zu verweigern. Hierzu ging am 02.02.2024 ein Entwurf des beabsichtigten Bescheides der Ausländerbehörde in der Kanzlei ein. Martin Sellner wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 23.02.2024 eingeräumt, nach deren Ablauf der beabsichtigte Bescheid erlassen werden sollte.
Dieser Bescheid wirft Martin Sellner vor, die demokratische Grundordnung beseitigen zu wollen und ordnet deshalb sogar die sofortige Vollziehung an, so dass Widerspruch und Anfechtungsklage die Wirkung nicht hemmen. Beweise für solche Absichten werden nicht vorgelegt, stattdessen wird auf Recherchen von Correctiv und Verfassungsschutzberichte verwiesen.
Schlussendlich hat das VG Potsdam das Einreiseverbot mit Beschuss vom 31.05.2024 außer Vollzug gesetzt und folgte damit der Auslegung der streitentscheidenden Normen, welche die Kanzlei Mandic ins Feld geführt hatte.
Der von der Stadt Potsdam geführte „Kampf gegen Rechts“ ist im Kern ein Kampf gegen das Recht!
Interessante Schriftsätze aus dem Verfahren
- 31.05.2024: Beschluss des Verwaltungsgerichtes Potsdam
- 25.04.2024: Stellungnahme an die Stadt Potsdam wegen der Verwaltungsrechtssache zwischen Martin Sellner und dem Oberbürgermeister
- 22.03.2024: Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Absatz 5 VwGO
- 23.02.2024: Stellungnahme an die Stadt Potsdam wegen Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit
- 02.02.2024: Potsdam an Martin Sellner – Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts