Fahrlässige Tötung eines siebenjährigen Schuljungen während Schwimmunterricht

Fahrlässige Tötung eines siebenjährigen Schuljungen durch Lehrpersonal der Konstanzer Stephanschule während Schwimmunterrichts

Ein siebenjähriger Junge ertrank beim Schwimmunterricht in Konstanz. Es sollte die erste Schwimmstunde sein, doch sie endete tödlich. Die Kanzlei Mandic vertritt in diesem Fall die Eltern, um eine gerechte Bestrafung zu erreichen und entsprechende Entschädigungen geltend zu machen.

Denn zum Strafrecht gehört nicht nur die Verteidigung eines Angeklagten, sondern auch die Wahrnehmung der Rechte von Betroffenen und Opfern einer Straftat, insbesondere im Wege der Nebenklage.

Schon früh nach dem Unglück beauftragten die Eltern des Opfers die Kanzlei Mandic mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Ihnen kam es darauf an, den Fall restlos aufzuklären. Wer auch immer zum Tod des Sohnes beigetragen hatte, sollte eine Strafe bekommen. Insbesondere sollte die Sache nicht in Vergessenheit geraten oder unter den Teppich gekehrt werden. Zu diesem Zweck beantragte die Kanzlei Akteneinsicht, nahm zum Sachverhalt Stellung und stellte letztlich insgesamt sieben Strafanträge.

https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/nach-toedlichem-unglueck-im-schwimmunterricht-anwalt-stellt-strafantrag-gegen-sieben-personen;art372448,11921416

In Betracht kommt nämlich der Tatbestand der fahrlässigen Tötung. Die Lehrer führten den Schwimmunterricht durch und hatten auch die alleinige Aufsicht. Die Aufsicht war jedoch lückenhaft und der Unterricht für eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung ungeeignet. Während des Unterrichts geriet das Opfer unter Wasser und ertrank. Dies wurde erst bemerkt, als der Junge an der Wasseroberfläche trieb. Die Eltern des Opfers und die Kanzlei Mandic gehen daher davon aus, dass die Lehrer ihre Schutzpflichten verletzt haben. Zwischenzeitlich wurden zwei Strafbefehle mit Haftstrafen auf Bewährung gegen zwei Lehrer erlassen. Dagegen wurde Einspruch eingelegt und es dürfte somit zum Prozess kommen.

https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/toedlicher-schwimmunfall-staatsanwalt-beantragt-zwei-strafbefehle-wegen-fahrlaessiger-toetung;art372448,11969630

Darüber hinaus ist dem Personal und der Leitung des Schwimmbades vorzuwerfen, dass sie die Aufsicht vollständig den Lehrkräften überlassen haben. Die Mitarbeiter des Schwimmbades sind ausgebildete Rettungsschwimmer, die ihre Kenntnisse jährlich auffrischen müssen. Eine Badeaufsicht kann daher nicht jede beliebige Person mit der Aufsicht betrauen, sondern muss sich vorher von deren Qualifikation überzeugen und eine ordnungsgemäße Aufsicht durch einen Dritten sicherstellen. Die Anwesenheit des Badepersonals hätte unserer Meinung nach den Unfall verhindern können. Daher wurden entsprechende Strafanträge gestellt.

Der Strafrahmen für fahrlässige Tötung reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Die Rechtsprechung ist bei fahrlässiger Tötung milde, obwohl der Täter den Tod eines Menschen verursacht hat. In der Vergangenheit wurden häufig geringe Geldstrafen verhängt. Die Kanzlei Mandic wendet sich entschieden dagegen und setzt sich in diesem Verfahren für eine gerechte Strafe ein.

Die Presse hat mehrfach über den Fall berichtet und es besteht ein großes öffentliches Interesse. Wie in solchen Fällen üblich übernimmt die Kanzlei Mandic für ihre Mandanten auch die Pressearbeit und beantwortet Presseanfragen.