Was den Zuschauern am 2. Verhandlungstag von der Richterin am Amtsgericht Dettling geboten wurde erlebt man selten an deutschen Gerichten. Schon am ersten Tag wurde mit sehr harten Bandagen gekämpft. Die Richterin hatte RA Mandic mehrfach das Wort entzogen und gleich zu Beginn einen Beschluss gefasst, der vorsah, dass Anträge der Verteidigung grundsätzlich erst am Ende des Sitzungstages gestellt werden dürfen. Nach der Mittagspause wurde dann sogar das Recht, Erklärungen nach jeder Zeugenbefragung abzugeben (257 StPO) , abgeschafft bzw ans Ende der Sitzung verlagert.
Der Befangenheitsantrag, der am ersten Tag dann am Schluss gestellt wurde, wurde am 2. Tag einfach von der Richterin als unzulässig abgelehnt. Das Gesetz sieht eigentlich vor, dass ein anderer Richter über solche Befangenheitsgesuche entscheidet. Als RA Mandic um Unterbrechung bat, um einen weiteren Befangenheitsantrag mit der Mandantin zu besprechen, wurde diese Pause nicht gewährt. RA Mandic drohte dann erneut einfach den Saal zu verlassen, um eine Pause zu erzwingen. Auf Anregung des Staatsanwalts wurde dann doch eine Pause gewährt.
Eine kritische Befragung der Zeugen ist nicht erwünscht
Schon bei der Vernehmung des Hauptsachbearbeiters der Polizei zeichnete sich eine weitere wegweisende Beschränkung der Verteidigung ab: bei Fragen zu den Gesprächen der Kollegen untereinander wurde gemauert ohne Ende und die Richterin unterstützte diese Verweigerungshaltung der Zeugen, indem sie RA Dubravko Mandic jeweils das Wort abschnitt und einfach erklärte, der Zeuge habe die Frage bereits beantwortet, verneint oder erinnere sich nicht. Weiterbohrende Fragen wurden regelmäßig nicht gestattet. Hiergegen protestierte RA Mandic wiederholt und lautstark.
Der Polizist, der den Unfall verletzt überlebte und die Sperrung der Kreuzung nur unzulänglich vorgenommen hatte (Sp.), hat zum Unfall und dem Tod seines Kollegen nicht weniger beigetragen als die Angeklagte. Er selbst wollte nicht berichten was er mit Kollegen zum Unfallhergang besprochen hatte. Weitere Fragen dazu wurden nicht gestattet. Bei Fragen zur Organisation und Ablauf der Eskorte berief er sich zwei Mal auf eine fehlende Aussagegenehmigung. Taktische Fragen dürfe er nicht preisgeben.
Auf die äußerst wichtige Frage weshalb die Kreuzung nicht von zwei Beamten oder mehr abgesichert worden war, hatte der Kollege Sp. eine vermutlich vorbereitete Antwort. Er erklärte diese Kreuzung werde grundsätzlich immer nur von einem Beamten gesichert. Hierfür bürgte er mit seinen 4 Jahren Erfahrung in der Motorradstaffel. Es ist davon auszugehen, dass der Kollege Sp von seinen Kollegen, die aufmerksam den Prozess am Amtsgericht als Zuschauer verfolgen, über die Aussage der Anwohnerin O informiert worden war, die zu Beginn des Prozesses erklärt hatte, dass sie verwundert beobachtet hatte, dass am Unfalltag nur ein Beamter auf der Kreuzung zu sehen war, obwohl sonst immer noch ein Auto auch die Zufahrt von der Rubensstraße gesperrt hatte.
Der Dienstälteste Kollege U hatte die ehrlichste Aussage gemacht. Er erklärte geduldig und anschaulich, wie diese Eskorten funktionieren. Tatsächlich scheint es so zu sein, dass nicht vorab geplant wird welche Kreuzungen wie zu sperren sind. Die Beamten fahren mit ihren Motorrädern einfach voran und entscheiden in einem dynamischen Prozess, ob sie zu zweit oder jeweils allein eine Kreuzung sperren. Der Zeuge erklärte auf Frage von RA Mandic, dass es auch hätte gut sein können, dass die Kreuzung von zwei Beamten gesperrt worden wäre, wenn zwei Beamte gleichzeitig auf die Kreuzung drauf gefahren wären. Auf die Frage, weshalb eigentlich der verunfallte Kollege H nicht langsam auf die Kreuzung drauf gefahren ist, um zu sehen, ob er nicht den Kollegen Sp bei der Sperrung der Kreuzung unterstützen könne, erklärte der Zeuge U, dass er davon ausgehe der verunfallte Kollege sei davon ausgegangen die Kreuzung sei „frei“ weil er das Motorrad des Kollegen Sp gesehen habe. Mehrere Zeugen hatten schon zu Prozessbeginn berichtet, dass dieses Motorrad regelrecht aufgeheult habe weil der Kollege H es noch kurz vor der Kreuzung noch einmal besonders beschleunigt hatte.
Der Kollege Sp weigerte sich auch vehement eine Geschwindigkeit seines Motorrads anzugeben. Penetrant behauptete er dies nicht wissen zu können, weil er bei Einsätzen nach vorne schauen müsse und nicht auf das Tacho. Auf die Frage ob dies sein Ernst als Polizeibeamter sei, nicht eine Geschwindigkeit schätzen zu können, entspann sich wieder ein Rededuell mit der Richterin, die den Zeugen auch damit durchkommen lassen wollte.
Die Polizeibeamtin E war bemüht möglichst wenig mitzuteilen, hatte sich auf Druck der Verteidigung dann aber doch „verplappert“. Diese bestätigte nämlich den Verdacht der Verteidigung, dass der Unfall und seine Ursachen durchaus kritisch innerhalb der Polizei diskutiert wurden. Es habe solche gegeben, die sich selbst Vorwürfe machten, zu wenig getan zu haben und eben andere. Namen wollte sie keine nennen und RA Mandic wurde an dieser Stelle wiederum von der Richterin mehrfach unterbrochen
Am Schluss stellte RA Mandic noch einen Befangenheitsantrag, einen Sachverständigenbeweisantrag und mehrere Zeugenbeweisanträge. Diese Anträge finden Sie hier:
Befangenheitsantrag vom 10.11.2025
Alle Informationen zum Prozess:
Tödlicher Unfall bei der Orban-Eskorte – Verfahren, Prozess und juristische Aufarbeitung



