Am Amtsgericht Stuttgart hat am Mittwoch, dem 5. November 2025, der Prozess gegen unsere Mandantin, die im Sommer des vergangenen Jahres den Tod eines Polizisten verursacht haben soll, begonnen. Die Frau hatte in Stuttgart-Degerloch mit ihrem Auto bei Grün eine Kreuzung passiert, als das Motorrad eines Polizisten mit hoher Geschwindigkeit in ihr Auto fuhr. Der 61-jährige Polizist gehörte zu einer Eskorte, die während der Fußball-Europameisterschaft den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán von der Innenstadt zum Flughafen begleitete.
Die Anklage
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft positionierte sich ein Polizeibeamter an diesem Tag mittig auf der Löffelstraße an der Einmündung zur Rubenstraße, um den Verkehr auf der Löffelstraße und der Rubenstraße anzuhalten und die Einmündung zu sperren. Er habe den Verkehr anschließend mittels Handzeichen für beide Straßen geregelt. Nach einiger Wartezeit sei die Angeklagte ungeduldig von der rechten auf die linke Spur gewechselt und von der Rubenstraße in die Löffelstraße eingefahren. Die Ampel zeigte Grünlicht an. Der Polizeibeamte auf dem Dienstkraftrad und der links danebenstehende Polizeibeamte in der dienstlichen Motorradjacke mit Blaulicht seien für die Angeklagte erkennbar gewesen. Der Polizeibeamte habe der Angeklagten mit lauten Rufen und Handzeichen signalisiert, dass sie anhalten solle. Die Angeklagte sei jedoch in die Einmündung eingefahren und mit dem heranfahrenden Polizeibeamten kollidiert.
Die ersten Zeugenaussagen
Dieser behauptete Sachverhalt konnte bereits am ersten Prozesstag widerlegt werden.
Jeder Zeuge wurde ausführlich zu der Erkennbarkeit des Polizeibeamten, des Kraftrades und des Geschehensablaufs befragt. Einigkeit über die Gegebenheiten besteht unter den Zeugen nicht, jedoch verorten nahezu alle den Polizeibeamten nicht in der Einmündung, sondern auf der Löffelstraße vor den anhaltenden Autos. Auch das Motorrad versperrte die Einfahrt scheinbar nicht.
Dies zeigte sich insbesondere an den vielfach wiederholten Einschätzungen der Zeugen. Mehrere Zeugen sagten aus, dass sie keine Absperrung für die Rubenstraße erkennen konnten und gleichwohl in die Kreuzung gefahren wären.
Besonders beachtlich war die Aussage einer Zeugin, die das Geschehen vollständig beobachtet hatte. Sie gab an, dass die Rubenstraße in vergangenen Konvois stets abgesperrt worden war. Als sie sich bei einem Polizeibeamten meldete, wurde sie abgewiesen, da bereits ausreichend Zeugen vorhanden waren. Erst durch einen von der Angeklagten beauftragten Privatdetektiv konnte diese Zeugin aufgespürt werden. Eine einseitige Ermittlung, die sich wiederholt zeigen sollte.
Auch zeitlich konnten die Signale des Polizeibeamten erst deutlich später bezeugt werden, als die Angeklagte nämlich bereits in der Kreuzung gefahren war und es schon zu spät war.
Zusammenfassend konnte die Darstellung der Absperrung der Rubenstraße sowie die Position des Beamten und seines Motorrads an der Einmündung nicht belegt werden. Stattdessen wurden bereits Vermutungen geäußert, dass die Verteidigung auf Zeugen eingewirkt habe. Zudem haben die meisten Zeugen ganz anders ausgesagt, als es in der Akte vermerkt wurde. Dies stützt die These der Verteidigung, dass nicht nur einseitig, sondern auch tendenziös ermittelt wurde, um gezielt einen Sündenbock in der älteren Dame zu finden. Die Wahrheit ist: Es fällt der Polizei und der Regierung leichter, in pompösen Veranstaltungen medienwirksam den vermeidbaren Tod eines Beamten zu betrauern, anstatt eine wirksame Aufarbeitung für die Zukunft und die Sicherheit aller Beamten und Verkehrsteilnehmer zu betreiben.

Der Prozess wird am 10. November 2025 am Amtsgericht Stuttgart fortgesetzt. Der behauptete Sachverhalt in der Anklageschrift ist bereits jetzt erheblich infrage gestellt. Ein Versagen der Polizei kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht mehr pauschal abgestritten werden, da mehrere Zeugen angaben, die Absperrung nicht erkannt zu haben.
Alle Informationen zum Prozess:
Tödlicher Unfall bei der Orban-Eskorte – Verfahren, Prozess und juristische Aufarbeitung


