Richterin Dettling hatte für diesen Prozess exakt drei Tage vorgesehen – zwei Tage Beweisaufnahme, dritter Tag als Reserve und Tag der Urteilsverkündung. Diesen Fahrplan auf dem Weg zu einem vorbestimmten Urteil hat Rechtsanwalt Dubravko Mandic gestern endgültig durchkreuzt. Am 3. Verhandlungstag hat sich Frau Dettling nicht nur mit der Verteidigung angelegt, sondern gleich auch noch mit dem Staatsanwalt und der Nebenklagevertreterin. Denn der Staatsanwalt hatte am 12.11.2025 um Ladung einer weiteren bislang unbekannten Zeugin gebeten und zu Beginn wollte er wissen „wie es eigentlich weitergeht“. Die Richterin wollte dann einfach den verkehrstechnischen Sachverständigen hören. Verteidiger, Staatsanwalt und Nebenklagevertreterin waren der richtigen Rechtsauffassung, dass der Sachverständige erst nach Anhörung aller Zeugen gehört werden könne. An dieser Stelle bediente sich Frau Dettling wiederholt des Mittels der „richterlichen List“. Sie täuschte uns alle indem sie erklärte, die Zeugen könnten später noch gehört werden und der Sachverständige könne dann ja ergänzend Stellung nehmen. Tatsächlich aber hatte sie da schon und vermutlich schon seit Monaten den Entschluss, nach der Vernehmung des Sachverständigen, die Beweisaufnahme zu schließen. Später ließ sie dann ihre Maske endgültig fallen. Dazu später mehr. Zunächst die Zeugen vom 3. Tag:
Der Zeuge M war vermutlich geladen worden, weil ihn die Richterin nach Aktenlage falsch eingeschätzt hatte. Denn das was er zu Gunsten der Angeklagten bei der Polizei gesagt hatte – so stellte es sich gestern heraus – war gleich von mehreren Polizeibeamten unterschlagen worden. Konkret hatte er nämlich schon am Unfallort 3-4 Beamten erzählt, dass vor dem Unfall bereits ein anderer Beamter mit seinem Motorrad mit etwa 100 km/h über die Kreuzung „gebrettert“ war und beinahe eine Fußgängerin mit Kinderwagen überfahren hatte. Weiter hatte er sehr anschaulich geschildert, wie er aus der Löffelstraße den tödlich verunglückten Beamten heranrasen sah. Zu seiner Frau hatte er dabei geäußert „Ist das hier ein Action-Film? Moment, soll das eine Sperrung sein!? Das ist ja lächerlich, das geht schief. Gleich knallts hier!“ Sowohl er wie auch der sperrende Beamte sahen den heranrasenden Beamten auf dem Hinterrad „richtig Gas geben“. Der Beamte habe dann versucht sein Motorrad auf den Boden zu drücken. Bremsen konnte er dann nicht mehr. Der Zeuge meinte er müsse eine Geschwindigkeit von 120-130km/h gehabt haben. Diese Beobachtungen habe er so auch gegenüber den Beamten vor Ort geäußert und sei dann dafür gemaßregelt worden. Ein Beamter mit Schnurbart habe ihn mehrfach aufgefordert nicht so dick aufzutragen. Die Frau dieses Zeugen wurde vor dessen Aussage von der Richterin Dettling des Saales verwiesen, „weil sie als Zeugin in Betracht kommt“. Dagegen protestierte Rechtsanwalt Mandic lautstark. Es gilt trotzdem der Grundsatz der Öffentlichkeit. Auch Zeugen haben das Recht an der Verhandlung teilzunehmen. Mandic: „Das ist eine weitere Zuschauerin und Zeugin, die Sie einfach ohne Rechtsgrundlage rausschmeißen. Sie lügen noch dreist, indem Sie vorgeben, Sie würden diese Zeugen zu einem späteren Zeitpunkt anhören.“ Tatsächlich wollte die Richterin im Laufe des Tages dann die Beweisaufnahme schließen und bestätigte damit den skandalösen Verdacht der Verteidigung.
Ein weiterer Polizeibeamter, Zeuge Rth, wurde angehört. Dieser hatte die Personalien von etwa 10 Zeugen am Unfallort festgestellt. Der Akte ist ein Übersendungsschreiben an den ermittelnden Beamten Psch der Polizei Ludwigsburg zu entnehmen – nicht aber die Personalien der Zeugen. Zunächst erklärte der Zeuge, er habe diese Daten alle persönlich dem Psch übergeben. Später korrigierte er sich dahingehend, dass er seine Akte nur abgegeben habe an der Pforte. Er habe etwa 20 Seiten übergeben, 2 Seiten davon Vermerk, Rest überwiegend Personalienbögen.
Der Gutachter Ri von Pauly und Partner erstattete dann sein Gutachten. Er hatte sich bereits im Ermittlungsverfahren klar gegen die Beschuldigte positioniert und erklärte wieder, dass der absperrende Beamte zusammen mit seinem Motorrad für die Beschuldigte zu erkennen gewesen wäre. Als Rechtsanwalt Mandic ihn fragte, welchen Sichtwinkel er zugrunde gelegt habe, wurde der Sachverständige etwas pampig. Er wisse nichts davon, dass die Angeklagte eine eingeschränkte Sicht hätte. Mandic insistierte darauf, dass der Sachverständige einen konkreten Winkel nennt, den er zugrunde legte. Er nannte dann einen Winkel von mindesten 170 Grad bei gesunden Verkehrsteilnehmern. Dieser gelte wenn der Fahrer geradeausschaue. Mandic fragte dann, wie es sich verhalte, wenn seine Mandantin bei Einfahren auf die Kreuzung nach links in die Richtung geschaut hätte, wohin sie ja auch fahren wollte (sie wollte nach links abbiegen und hatte grün). Der Sachverständige tat dann so als sei es normal so lange geradeaus zu schauen solange man gerade ausfährt. Rechtsanwalt Mandic belehrte ihn dahin, dass man in der Fahrschule lerne vorausschauend zu fahren und natürlich auch in der Zielrichtung bei Abbiegevorgängen. An der Stelle gab er dann zu, dass der sperrende Beamte, der ja von den meisten Zeugen relativ weit rechtsstehend auf der Kreuzung verortet wurde, nicht in ihrem Sichtfeld gewesen wäre! Gleichwohl titelte die Stuttgarter Zeitung gestern „Angeklagte hatte freie Sicht auf Polizeisperre“! Deshalb muss die Verteidigung in solchen Prozessen eigene Mitteilungen machen –auf die etablierte Presse ist nicht Verlass! Regelmäßig arbeitet die Presse auch mit der Polizei zusammen. Von ihnen bekommt sie regelmäßig Hintergrundinformationen. Das staatliche Framing will auch die Stuttgarter Zeitung hier nicht stören. Nach dem Sachverständigen kam es dann zum Eklat.
Die Maske fällt
Rechtsanwalt Mandic und der zweite Wahlverteidiger Markus Berthold verließen aus Protest den Saal. Drei Beweisanträge hatte die Richterin „mit einem Federstrich“ abgelehnt. Kein einziger Befangenheitsantrag war dem zuständigen Richter zur Entscheidung vorgelegt worden – immerhin schon drei an der Zahl! Mehrere Zeugen, die erschienen waren und die rausgeworfen wurden. Mandic sprach von offenem Rechtsmissbrauch, die Richterin trete die Strafprozessordnung mit Füßen. Mandic zu Mandantin:„Sie bleiben hier, Sie werden sonst von der Richterin verhaftet – ihr ist alleszuzutrauen!“ Wieder unterbrach die Richterin mit der Ankündigung nun doch einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Mandic: „Das will ich sehen welcher Kollege sich für so etwas hergibt!“ Wieder verging eine halbe Stunde. Alle Anwesenden rechneten fest damit, dass die Richterin längst schon einen „Pflichti“ besorgt hatte. Es wäre auch interessant zu sehen gewesen, ob Frau Dettling auch das noch durchgezogen hätte. Irgendwer muss ihr aber geraten haben es nicht so weit vor der Öffentlichkeit eskalieren zu lassen. Die Anwälte gingen wieder hinein. Mandic verlas einen weiteren Beweisantrag.
Dann wollte die Angeklagte plötzlich selbst etwas sagen. Sie sagte sie verstehe das alles nicht. Sie habe sich niemals vorstellen können, dass so eine Gerichtsverhandlung ablaufe. „Wieso werden meine Zeugen nicht gehört? Die Richterin macht mir große Angst. Ich bin mit den Nerven am Ende. Und wenn ich ehrlich bin. Ich könnte gerade hier kotzen.“ Dann sprang sie auf und rannte nach draußen. Draußen halfen ihre Begleiter ihr auf einen Stuhl, wo sie die Füße hochlegte. Die Verteidiger stellten dann fest, dass die Angeklagte nicht mehr verhandlungsfähig sei. Man sah es ihr auch an. Die Richterin Dettling aber würdigte die Angeklagte keines Blickes. Im Saal versuchte sie dann die Verteidiger zu überreden, doch ihre Mandantin „nur ganz kurz“ hereinzuholen. Sie wolle nur darüber reden „wie es weiter gehe“. Diese Art richterliche List war einfach nur widerlich mit anzusehen. In der Presse natürlich davon nichts!
RA Mandic: „Nach 15 Jahren Berufserfahrung kann ich sagen: das war nicht normal. Die Richterin war gebrieft. Sie war sich ihrer Sache sehr sicher und war wiederholt bereit, sich das Recht zurechtzubiegen. Es ist ihr völlig egal, ob ihr Urteil Bestand haben wird. Irgendjemand hat ihr gesagt, dass es ganz ganz wichtig ist, die Angeklagte möglichst hoch hinzuhängen. Und zwar schnell.“
Die Polizei selbst hat eine große Macht in diesem Land. Staatsanwälte bekommen die Akte regelmäßig erst dann, wenn die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Wie sie die Ermittlungen führt – da hat sie viel Spielraum. Sie hat es in der Hand einzelne Zeugen einfach weg zu schicken oder einzelne ihrer Aussagen einfach nicht zu verschriftlichen. Vermutlich deshalb wurden in diesem Fall keine förmlichen Vernehmungen mit Tonbandaufnahmen geführt, sondern bloße Telefonate mit nachträglicher relativ freier Verschriftlichung durch den Beamten.
Am 27.11.2025 geht es weiter am Amtsgericht Stuttgart. Der Mandantin drohen vorliegend bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.



