Am 23.01.2026 beginnt der Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten“. Das Verfahren reiht sich in die lange Liste von entsprechenden „Terrorverfahren“ ein, die maßgeblich aufgrund von Chatgruppen von der Bundesanwaltschaft konstruiert werden. Neben der Anklage wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und wegen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens ist der AfD-Kommunalpolitiker Kurt Hättasch noch wegen versuchtem Mord angeklagt.
Immer geht es in diesen Verfahren um einen vermeintlichen „Tag X“, dem Tag an dem die staatliche Ordnung zusammenbricht. Ein Zusammenbruch aufgrund politischen Missmanagements über Jahrzehnte. Die Regierenden der BRD bekämpfen mit diesen ganzen Verfahren einen seit Jahren sich ausbreitenden Phantomschmerz – die pure Angst ausgetauscht, entmachtet zu werden. In dem konkreten Verfahren wird nicht einmal unterstellt, dass die Angeklagten einen solchen „Tag X“ in irgendeiner Form herbeiführen wollten, sondern, dass sie sich Gedanken über die Sicherheit ihrer Familie in einem solchen Fall gemacht haben.
Die Kanzlei Mandic unterstützt die Pflichtverteidiger Hättaschs als Wahlverteidiger und hat bereits jetzt mehrere Anträge und Beschwerden eingereicht.
Die Kanzlei wird regelmäßig über den Verlauf des Verfahrens informieren sowie ausgewählte Verfahrensdokumente der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.



