Eines der maßgeblichen Beweismittel für die Vorwürfe in dem Verfahren gegen die sogenannten „Sächsischen Separatisten“, zu denen auch Kurt Hättasch von der Generalbundesanwaltschaft gezählt wird, sind Chatnachrichten eines Angeklagten mit einer Vertrauensperson des amerikanischen FBI. Diese gipfelten darin, dass ein verdeckter Ermittler des FBI nach Deutschland flog, um einigen der Angeklagten ein „Häuserkampftraining“ zu geben. Dabei nahm dieser verdeckt sämtliche Gespräche auf und schrieb auch Zusammenfassungen und Berichte über seine Aktivitäten. Erst im Nachhinein erfolgte eine Information der deutschen Behörden durch die amerikanischen.
Die Identität(en) der Vertrauensperson und des verdeckten Ermittlers sind den Verfahrensbeteiligten weiterhin unbekannt. Es ist nicht einmal abschließend geklärt, ob der Verfasser der Chatnachrichten auch die Person ist, die später für das „Häuserkampftraining“ nach Deutschland geflogen ist, oder ob es sich um zwei verschiedene Personen handelt. Es dürfte jedoch einmalig sein, dass verdeckte Ermittler des FBI (eigentlich eine amerikanische Inlandsbehörde) wohl ohne Rechtsgrundlage und Information der deutschen Behörden auf deutschem Boden eigenständig Ermittlungen durchführen. Die Verteidigung geht daher von einem Beweisverwertungsverbot hinsichtlich dieser dubiosen Ereignisse aus und vertritt dies nachdrücklich gegenüber Gericht und Generalbundesanwaltschaft.
Dies hat nun wohl auch beim Senat des OLG Dresden für erste Zweifel geführt. Neben mehreren anderen Fragen hat der Senat mit Verfügung vom 26.03.2026 auch das Bundesamt für Verfassungsschutz angefragt, inwieweit Erkenntnisse zu der durch das FBI eingesetzten sog. Online-VP vorliegen und ob diese namentlich bekannt ist.
Die mehr als fragwürdige Rolle des FBI wurde bislang medial, trotz verschiedener Thematisierungen durch die Verteidigung, im Prozess medial nicht aufgegriffen. Eigentlich sollte man meinen, dass es ein breites mediales Interesse dafür gäbe, wieso verdeckte Ermittler des amerikanischen FBI nach Deutschland fliegen, um vermeintlichen „Rechtsterroristen“ Trainings im „Häuserkampf“ zu geben. Bislang hat jedoch nur die – lesenswerte – Prozessbegleitung durch den Journalisten Stephan Kloss (siehe hier: https://www.achgut.com/autor/kloss_s) die Rolle des FBI in diesem Verfahren aufgegriffen.




