Urteil im Fall Halemba – Etappensieg gegen die politische Justiz
Gestern wurde der bayerische Landtagsabgeordnete Daniel Halemba zu einer drakonischen Geldstrafe von 30.400 Euro wegen leichtfertiger Geldwäsche und Nötigung verurteilt. Von den Anfangs erhobenen Vorwürfen, darunter Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, ist schon lange nichts mehr zu hören gewesen. Kurz vor der Konstituierung des bayrischen Landtags wollte die politisch geführte Staatsanwaltschaft den jungen Abgeordneten sogar in Untersuchungshaft nehmen. Dieser Versuch konnte durch die Kanzlei Mandic jedoch abgewehrt werden. Was folgte war eine ganze Serie an Niederlagen für die Staatsanwaltschaft:
Nach der Aufhebung des Haftbefehls musste das Ermittlungsverfahren wegen gleich mehrerer Tatvorwürfe nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden, weil ein entsprechender Tatnachweis nicht zu führen war. Ebenso musste die Staatsanwaltschaft gerichtlich gezwungen werden, unwahre Pressemitteilungen zu korrigieren. Für die restliche Anklage hatte das Jugendschöffengericht im Herbst 2024 die Übernahme des Verfahrens durch das Landgericht Würzburg beantragt und dies mit dem „besonderen Umfang“ des Verfahrens (§ 40 II JGG) begründet.
Das Landgericht Würzburg verneinte diesen „besonderen Umfang“ und zerpflückte nebenbei fast die ganze Anklage. Das brisante hierbei: Insbesondere die Vorwürfe hinsichtlich Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Kennzeichen, aufgrund derer Halemba beinahe in Untersuchungshaft gekommen war, wurden vom Landgericht Würzburg als offensichtlich nicht einschlägig bewertet.
Dennoch wurde die Staatsanwältin Katja Richter, die für die Ermittlungen und den Haftbefehl zuständig war, kurz danach zur Oberstaatsanwältin befördert. Dies, obwohl gegen sie selbst ein Verfahren wegen Nötigung lief, da sie einem damals Beschuldigten u. a. mit einer Hausdurchsuchung drohte, wenn er nicht gegen Halemba aussagen würde. Im Prozess auf die Beförderung angesprochen, druckste sie herum und verweigerte jegliche Angaben dazu.
Von den schließlich vier angeklagten Punkten wurde der Mandant wegen zweier verurteilt. Bereits der Umstand, dass die verurteilten Taten sich im Bereich der Bagatelldelikte bewegen und dennoch zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen führten, zeigt den politischen Charakter des Verfahrens. In der Urteilsbegründung legte die Vorsitzende dann auch ihre eigene politische Motivation offen. Im Prozess war sie peinlich bemüht ihre eigenen politischen Anschauungen zu verbergen. RA Mandic sprach sie in seinem Plädoyer gezielt an und erklärte, bei der Richterin Gudrun Helm tue er sich tatsächlich sehr schwer in ihr Inneres zu schauen. Hierbei grinste die Richterin und strahlte regelrecht – im Nachhinein betrachtet wohl voller Vorfreude wie eine bekannte Figur aus Grimms Märchen – „Ach wie gut, dass noch keiner weiß, wie ich den Angeklagten und seinen Anwalt schelten werde“.
In ihrer Urteilsbegründung ließ Gudrun Helm dann endlich ihre Maske fallen. Sie erlaubte sich zunächst eine lange und völlig unübliche Vorrede, wobei sie lange und ausufernde sachfremde politische Ausführungen machte.
Sie zeigte deutlich ihren Unmut darüber, dass der Angeklagte für seinen Freispruch gekämpft hatte. Höhepunkte waren dabei ein Anschreien des Angeklagten sowie die Behauptung, er habe „schlechte Anwälte“ gehabt. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde heute durch die Kanzlei eingereicht.
Rechtsanwalt Dubravko Mandic nimmt hinsichtlich des Urteils wie folgt Stellung:
„Die Verurteilung ist zwar drakonisch und klar politisch motiviert. Dennoch stellt das Urteil einen Etappensieg dar. Von den zahlreichen Vorwürfen, die vor allem eine mediale Vorverurteilung bedeuteten, ist nichts übriggeblieben.
In der BRD ist es ein verbreitetes Phänomen, dass die Beteiligten politischer Prozesse stets versuchen, den politischen Charakter zu leugnen, obwohl er auf der Hand liegt. Dies liegt schlicht daran, dass politische Justiz negativ konnotiert ist. Man will den politischen Straftäter nicht nur bestrafen, man will ihn auch noch für dumm verkaufen und er soll sich einreden, ein gewöhnlicher Krimineller zu sein! Der Kampf für Halemba geht weiter!“




