Freispruch im Verfahren wegen Mitgliedschaft in der ausländischen, terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“, Kriegsverbrechen und Mord (5 St 3 BJs 48/21)
Nach zwei Jahren Beweisaufnahme und 89 Verhandlungstagen hat das OLG Koblenz unseren Mandanten hinsichtlich aller 9 Anklagepunkte freigesprochen.
Insgesamt wurden 50 Zeugen vernommen, viele davon aus dem Ausland, nur in Ausnahmefällen per Videoschaltung. Ausgesagt hatte auch der ehemals Mitbeschuldigte Walid Zayton, der in Schweden nach wenigen Tagen bereits freigesprochen worden war.
Viele Urkunden, etwa 10.000 Seiten, wurden eingeführt. Es erfolgten 145 In-Augenscheinnahmen.
Schon zu Beginn hatte Rechtsanwalt Dubravko Mandic darauf hingewiesen, dass der Generalbundesanwalt überhaupt kein Motiv geliefert hatte, weshalb sich der Angeklagte dem IS angeschlossen gehabt habe sollen. Später behauptete man pauschal wirtschaftliche Unzufriedenheit als Motiv für den Anschluss an den IS. Dafür gab es jedoch keine Anhaltspunkte. Er hatte früh geheiratet und war selbständig. Wirtschaftlich war er sehr gut aufgestellt.
Auch der familiäre Hintergrund sprach gegen IS, anders als bei anderen Zeugen! Außerdem waren zwei seiner Brüder für die FSA gefallen. Zwei weitere Brüder waren selbst Opfer von Misshandlungen und Verhaftungen durch den IS. Diese Tatsachen hat der Generalbundesanwalt und dessen Vertreter im Prozess konsequent bis zum Schluss ignoriert.
Kein einziger Zeuge hat den Angeklagten als religiös beschrieben. Das alles hätte dazu führen müssen, dass der Generalbundesanwalt von seinen vielen schweren Anklagepunkten Abstand nimmt und so den Prozess abkürzt. Stattdessen hat die Hauptvertreterin des GBA den Senat bis zum Schluss im Ungewissen gehalten und immer wieder weitere – erkennbar nicht zielführende – weitere Beweiserhebungen gefordert – nur um am Ende im Plädoyer 8 von 9 Anklagepunkten einfach unter den Tisch fallen zu lassen!
Auffälligkeiten der Anklage:
Keine objektiven Beweismittel, keine Videos obwohl es sich um IS Propaganda handelte!
Viele Zeugen nicht erreichbar!
Vorsitzende Richterin Zimmermann: „Der Zeugenbeweis ist relativ schwach, weil unbewusst oder bewusst die Unwahrheit gesagt werden kann. Menschliche Beziehungen müssen einbezogen werden, auch aus der Vergangenheit.“
RA Mandic: „Unsere frühe These einer Verschwörung bestimmter Einwohner aus Al Sawannah wurde damit bestätigt. Die Belastungszeugen stammen aus dem Lager der Anhänger des Syrischen Regimes. Man neidete den Beschuldigten, dass sie es nach Europa geschafft hatten und man wollte sich für deren familiäre Verbundenheit mit der FSA rächen. Außerdem wollte man Geld erpressen. Und die NGÓs, die von den USA gesteuert werden, haben sich dafür hergegeben und haben teilweise entlastende Beweise zurückgehalten.“
Die Frage ist, ob der Generalbundesanwalt aus diesem Freispruch eine Lehre zieht oder einfach weiter zur Tagesordnung übergeht. Eine Entschuldigung blieb nach der Urteilsverkündung aus!




