Im Herbst des Jahres 2023 war unser Mandant, der junge Landtagsabgeordnete Daniel Halemba für ein paar Tage der meistgesuchte Mann in der Bundesrepublik. Die bayerische Justiz hatte seinen Wahlkampf zunächst mit einer medial inszenierten Hausdurchsuchung bei seiner Studentenverbindung torpediert. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen kleinerer Delikte eingeleitet, alles in allem angebliche Verstöße gegen „Gesinnungsparagraphen“.
Der polit-mediale Feldzug fand seinen Höhepunkt im Erlass eines Haftbefehls – am Wochenende vor der neuen Konstituierung des bayerischen Landtages. Die Staatsanwaltschaft Würzburg verfolgte das Ziel, unseren Mandanten pünktlich vor Konstituierung zu verhaften, um maximalen politischen Schaden anzurichten. Bei der Haftvorführung konnte Rechtsanwalt Dubravko Mandić erreichen, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde.
Der Kampf der Regierung gegen unseren Mandanten wurde flankiert durch die rechtlich fragwürdige „Pressearbeit“ der Staatsanwaltschaft Würzburg. Man arbeitete mit ungenauen Formulierungen, um maximalen Schaden anzurichten. So behauptete man in einer Pressemitteilung:
„So wurde unter anderem ein im Verbindungshaus ausliegendes Gästebuch beschlagnahmt, in dem ein Eintrag mit dem Ausspruch „Sieg Heil“ mit dem Namenszug des Beschuldigten H. unterzeichnet wurde.“
Damit implizierte die Staatsanwaltschaft, Halemba hätte diesen Ausspruch selbst verfasst oder mindestens von diesem Kenntnis gehabt. Beides entbehrte jeglicher Tatsachengrundlage, sodass hinsichtlich dieses Vorwurfs folgerichtig das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten nach §170 (2) StPO eingestellt wurde.
Bundesweit griffen Medien diese falsche Berichterstattung auf und behaupteten etwa „Nazi unterschrieb mit Sieg Heil!“ Presserechtliche Abmahnungen und Klagen scheiterten aufgrund der Tatsache, dass sich die Medien auf die Staatsanwaltschaft als „privilegierte Quelle“ berufen durften. Besserung trat ein, als wir die Staatsanwaltschaft verklagten und diese zu ihrer Pressemitteilung folgenden Satz hinzufügte:
„Der Namenszug des Beschuldigten H.befand sich nicht unter dem Ausspruch „Sieg Heil“, sondern oberhalb dieses Ausspruchs“
Überwiegend korrigierten die Medien dann konsequenterweise ihre Berichterstattung.
Ein Medium aber wollte es sich nicht nehmen lassen auf dieser fragwürdigen Grundlage einen weiteren Feldzug gegen unseren Mandanten zu führen:
Die als konservativ, neurechts und verboomert geltende Wochenzeitung Junge Freiheit aus Berlin. Die Zeitung war selbst über ein Jahrzehnt vom Verfassungsschutz „beobachtet“ worden und ist seit ihrem juristischen Erfolg gegen das Land NRW bestrebt, keinen Zweifel an ihrer Verfassungstreue zu lassen. Dabei arbeitet sich vor allem ihr Chefredakteur Dieter Stein immer wieder an vermeintlichen Rechtsextremisten ab, um auf diese Weise eine besondere politische Systemkonformität zu demonstrieren. Dabei schreckte er auch vor Straftaten nicht zurück.
Am 15.02.2023 haben wir die Junge Freiheit abgemahnt. Da keine Reaktion erfolgte klagten wir am 05.02.2024 vor dem Landgericht Würzburg auf Unterlassung. Gleichzeitig stellten wir Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Berlin.
Am 21.02.2025 schließlich wurde die Junge Freiheit verurteilt es zu unterlassen, Halemba habe in ein Gästebuch „Sieg Heil“ geschrieben und dies mit seinem Namen unterzeichnet. Außerdem wurde die Zeitung zu einem Widerruf per neuem Artikel verurteilt.
Die Zeitung und ihr Anwalt Bernd Roloff verhielten sich im Prozess uneinsichtig. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die journalistische Sorgfaltspflicht im Hause Junge Freiheit nicht an erster Stelle steht. Verfolgt wird eine krude Saubermannagenda, die ideologisch irgendwo zwischen Maaßens Werteunion und dem Meuthenflügel in der AfD zu verorten ist.