Die Kanzlei Mandic unterstützt die Compact-Magazin GmbH bei der Wahrnehmung ihres Rechtes auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG gegenüber der Stadt Wertheim. Die Kanzlei Mandic übernimmt dabei insbesondere die juristische Beratung über Fragen des Versammlungsrechts und die Durchsetzung dessen gegenüber der Versammlungsbehörde. Diese setzt bereits seit der Anmeldung der Veranstaltung Anfang April auf eine mehr als durchschaubare permanente Verzögerungs- und Verweigerungshaltung und musste bereits mehrfach nachdrücklich über verschiedene Aspekte des Versammlungsrechts belehrt werden. Ob dies durch fehlende Kenntnisse oder durch die absichtliche Nichtanwendung dieser Kenntnisse zur Behinderung einer missliebigen politischen Versammlung notwendig wurde, kann dahinstehen. Entgegen der offensichtlich getätigten Aussagen gegenüber der Lokalpresse braucht es jedenfalls keine „Genehmigung“ der Versammlung auf dem Marktplatz durch die Versammlungsbehörde, die Wahl des Veranstaltungsortes ist alleinige Sache des Veranstalters.
Dieser ist auch weiterhin dazu entschlossen, die Versammlung wie geplant angemeldet und beworben am Marktplatz stattfinden zu lassen. Bis zur gerichtsfesten Verlegung des Kundgebungsortes durch die Versammlungsbehörde bleibt die Versammlung daher auch weiterhin rechtswirksam für den Marktplatz angemeldet. Der Versammlungsbehörde gegenüber ist dahingehend eine letztmalige Frist zur Anerkenntnis dessen gesetzt worden, sofern dies nicht erfolgt, wird gegebenenfalls die gerichtliche Feststellung dessen notwendig werden.
Das Versammlungsrecht ist dabei wie vermutlich kaum ein zweites Recht durch die Rechtssprechung zugunsten oppositioneller Gruppen gegenüber einer rechtswidrig handelnden Verwaltung geprägt. Vielfach haben erst die Verwaltungsgerichte dem politischen Missbrauch des Rechts und der Verwaltung zur Behinderung unliebsamer politischer Gruppen einen Riegel vorgeschoben. Es wird sich zeigen, ob eine solche gerichtliche Belehrung auf Steuerzahlerkosten auch bei der Stadt Wertheim notwendig werden wird.
Hinweis: Das "Compact-Magazin" wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 16.07.2024 verboten. Dieser Beitrag bezieht sich auf ein Verfahren vor dem Verbot und dient der juristischen Information.