Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat heute Anklage gegen den Landtagsabgeordneten Daniel Halemba beim Amtsgericht Würzburg – Jugendrichter – erhoben. Gleichzeitig wurde das Ermittlungsverfahren wegen gleich mehrerer Tatvorwürfe nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil ein entsprechender Tatnachweis nicht zu führen war. Dies betrifft ausgerechnet jene Tatvorwürfe, die besonders breit medial rezipiert wurden und zu einer erheblichen Vorverurteilung unseres Mandanten führten. Besonders oft wurde von den Medien behauptet, Halemba habe in einem Gästebuch mit Sieg Heil unterschrieben. Die Medien beriefen sich in den folgenden Unterlassungsverfahren auf die Staatsanwaltschaft Würzburg und deren „missverständliche“ Pressemitteilung als privilegierte Quelle.
Eingestellt wurde auch hinsichtlich der erheblichen Vorwürfe der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen durch das Zurschaustellen von Stickern und Plakaten mit fremdenfeindlichen Inhalten und das Zurschaustellen einer Weinflasche mit einer Abbildung des Generaloberst der Waffen-SS Josef Sepp Dietrich mit einem SS-Totenkopf.
Übrig geblieben sind völlig neue und nicht nachvollziehbare Vorwürfe hinsichtlich angeblicher Geldwäsche. Außerdem soll unser Mandant „das Volk verhetzt haben“, indem er „verbotenes Liedgut“ abspielte. Ein Nachweis wird auch hier nicht zu führen sein. Die Staatsanwaltschaft gibt sich nicht einnmal die Mühe, um einen konkreten Sachverhalt zu unterstellen. Die Staatsanwaltschaft kann nicht einmal belegen, ob unser Mandant bei der Feier anwesend war. Auch das Landgericht Würzburg, welches mit Beschluss vom 23.01.2024 den Haftbefehl außer Vollzug setzte, ging davon aus, dass diesbezüglich kein dringender Tatverdacht besteht, weil nicht einmal belegbar ist, dass Halemba an der Feier teilgenommen hat. Die Staatsanwaltschaft Würzburg klagt unseren Mandanten nur deshalb an, um die Anklage „aufzublähen“. Am Ende wird unser Mandant aber freizusprechen sein.
Völlig absurd und rechtsstaatlich besonders grenzwertig ist die Anklage hinsichtlich des Vorwurfs der Nötigung eines Bundesbruders Halembas. Dieser gab erst kürzlich über seinen Anwalt bekannt, selbst durch die Staatsanwältin R. und die Kriminalbeamtin H. zu einer Aussage genötigt worden zu sein. Dementsprechend läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Staatsanwältin R und Kriminalbeamtin H. wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung beim Leitenden Oberstaatsanwalt in Bayreuth unter dem Aktenzeichen 114 Js 5051/24.
Angeklagt ist auch eine angeblich versuchte Nötigung des bayerischen Landesschiedsgerichtspräsidenten Rechtsanwalt B. durch Lärm und Gepolter vor dessen Kanzlei. Wie der Tatnachweis gelingen soll, wenn der angeblich Genötigte selbst angab, sich nicht genötigt gefühlt zu haben, weiß nur die politisch geführte Staatsanwaltschaft Würzburg.
Die Erhebung der Anklage – ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt – erfolgt koordiniert im Rahmen der Großkampagne von Regierung, Medien, Justiz und Geheimdiensten gegen die AfD und zur Sicherung der politischen Macht der stark angeschlagenen etablierten Parteien.