Mit Beschluss vom 26.03.2025 hat das Landgericht die Übernahme des Verfahrens meines Mandanten Daniel Halemba abgelehnt.
Das Jugendschöffengericht hatte im Herbst des vergangenen Jahres die Übernahme des Verfahrens durch das Landgericht Würzburg beantragt und dies mit dem „besonderen Umfang“ des Verfahrens (§ 40 II JGG) begründet.
Das Landgericht Würzburg verneinte diesen „besonderen Umfang“ und zerpflückte nebenbei fast die ganze Anklage.
Das brisante hierbei: Insbesondere die Vorwürfe hinsichtlich Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Kennzeichen, aufgrund derer mein Mandant beinahe in Untersuchungshaft gekommen wäre, wurden vom Landgericht Würzburg als offensichtlich nicht einschlägig bewertet.
Die Staatsanwaltschaft kann daher von Glück sprechen, dass der Ermittlungsrichter den Haftbefehl im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt hatte, da die Justiz sich jetzt ansonsten dem Vorwurf ausgesetzt sehen würde, einen Unschuldigen für mehrere Monate inhaftiert zu haben.
Auch wegen der vermeintlichen Nötigung weist das Landgericht darauf hin, dass beide vermeintliche Geschädigten mitgeteilt haben, dass eine Nötigung gegen Sie zu keinem Zeitpunkt stattfand.
Es wäre der Staatsanwaltschaft daher dringend anzuraten, diesen „Wink mit dem Zaunpfahl“ durch das Landgericht aufzugreifen und einer Verfahrenseinstellung dieses aus politischen Motiven betriebenen Verfahrens zuzustimmen.