Im Juni 2022 kam es in einem Freibad in Markdorf zu einem tragischen Unfall während des Schwimmunterrichts einer Grundschule. Ein sechsjähriger Junge, der nicht schwimmen konnte, geriet unbemerkt ins tiefe Wasser und ertrank. Weder die Lehrerin noch die betreuende Referendarin bemerkten das Unglück rechtzeitig. Erst nach der Unterrichtsstunde wurde das Fehlen des Kindes festgestellt, doch jede Hilfe kam zu spät. Eine Lehrerin und eine Referendarin standen im Fokus der Anklage. Die Kanzlei Mandic übernahm die Vertretung der Eltern in der Nebenklage.
Die Angeklagten sind schuldig der fahrlässigen Tötung
Lehrerin Ruff 9 Monate auf Bewährung, 10.000 EUR Schmerzensgeld.
Refrendarin Wörner: 6 Monate auf Bewährung, 7.000 EUR Schmerzensgeld.
Zu dem Fall äußert sich Rechtsanwalt Dubravko Mandic:
„Meine Mandanten sind mit diesem Urteil zufrieden. Sie schließen sich den Worten der Oberstaatsanwältin Fritschi in diesem Verfahren an, die ausführte, dass es in diesem Prozess nur Verlierer geben könne. Die Eltern fühlen sich auch nach diesem Urteil als die größten Verlierer in diesem Prozess.
Meine Mandanten schlossen sich dem Verfahren als Nebenkläger an und beauftragten mich mit der Opfervertretung, weil es nach dem Tod ihres Sohnes sehr viele Gerüchte in Konstanz gab. Die Schule schien nicht bemüht, das Geschehene konsequent aufzuarbeiten.“
Rechtsanwalt Mandic fährt fort:
„Auch im Verfahren zeigte sich, wie notwendig eine juristische Opfervertretung in diesem Fall war: Die Verteidiger der Lehrerinnen taten alles, um die Schuld von ihren Mandantinnen abzustreifen. Dabei schreckten sie auch nicht davor zurück, dem Jungen eine eigene Schuld an seinem Tod zuzuschreiben. Die Rektorin war sichtlich bemüht, als Zeugin ‚ihre‘ Lehrerinnen zu schützen.“
Der Vater erklärt:
„Wir hatten nicht die Kraft, selbst am Prozess anwesend zu sein. Dass wir den Prozess überhaupt angestrengt haben, waren wir unserem Sohn schuldig. Wir taten dies, um sein Andenken und seine Würde zu bewahren.“