Seit April wird am OLG Koblenz eine IS-Terror-Anklage des Generalbundesanwalts verhandelt, welche folgende Vorwürfe zum Gegenstand hat: Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in neun Fällen (Fälle 1 bis 9), in vier Fällen (Fälle 5 bis 8) in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung und mit Mord, hiervon in zwei Fällen (Fälle5 und 6) in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen durch Bestrafung unter Verstoß gegen rechtsstaatliche Garantien und in zwei Fällen (Fälle 6 und 8) in Tateinheit stehend mit Kriegsverbrechen gegen Personen durch grausame oder unmenschliche Behandlung, wobei in einem Fall (Fall 8) der Tod einer Person durch grausame oder unmenschliche Behandlung verursacht worden sei, und in einem weiteren Fall (Fall 2) in Tateinheit mit dem Versuch eines Kriegsverbrechens gegen Personen durch Tötung, in zwei weiteren Fällen (Fälle 3 und 4) in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen Personen durch Geiselnahme.
Sämtliche Anklagevorwürfe haben sich praktisch in Luft aufzulösen.
Bereits das Plädoyer des Generalbundesanwalts ließ erahnen wohin die Reise geht: Freispruch. Denn der Generalbundesanwalt hält nach insgesamt 2 Jahren Prozessdauer nur noch einen Anklagepunkt aufrecht, nämlich den der mitgliedschaftlichen Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Doch auch in diesem Punkt wird den Mandanten das Gericht freisprechen.
Der Senat sieht bereits seit Juli 2024 keinen dringenden Tatverdacht.
Warum wurde überhaupt über zwei Jahre prozessiert? Weil der Generalbundesanwalt nicht einsehen wollte, einen Unschuldigen angeklagt zu haben. Mithilfe einer zwielichtigen NGO ließ er immer wieder neue Stellungnahmen von Zeugen einholen, ließ die Facebook-Diskussionen der syrischen Diaspora beobachten und führte entsprechend immer wieder neue angebliche Beweise ein. Es wird am Ende alles nichts genutzt haben. Der ganze Prozess beschädigt insgesamt das ohnehin ramponierte Ansehen des Generalbundesanwalts – einer genuin politischen Behörde mit einem Chef, der von der Bundesregierung jederzeit aus politischen Gründen ausgetauscht werden kann.
RA Dubravko Mandic:
„Syrien und sein Staatsvolk sind Opfer spezifischer regime change Operationen der USA und ihrer Verbündeter. Und ja, auch dieser Prozess ist noch Teil dieser Operationen. Die Arbeit der NGOs und deren „Ergebnisse“ und Trophäen auf deren Homepages im Internet sind gleichsam die Abfallprodukte dieser perfiden Zersetzungsstrategien, die notwendigen Kollateralschäden. Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Syrien wurde zerstört. Irgendwelche Strafprozesse bringen es nicht zurück. Und wie man hier gut erkennen kann, nimmt man es bei diesen Verfahren auch nicht so genau.“




