In einem Artikel des Main Echos vom 06.05.2024 wurden falsche Darstellungen über die Anmeldung einer Kundgebung des COMPACT-Magazins in der Stadt Wertheim wiedergegeben. Dort heißt es unter anderem, dass keine „Genehmigung“ für die Örtlichkeit bestände, obwohl versammlungsrechtlich nur eine „Anmeldung“ und keine „Genehmigung“ notwendig ist. Eine Anmeldung liegt selbstverständlich bereits seit Wochen vor. Weiterhin würde das lokale „Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber“ bereits „seit Wochen“ von der Versammlung wissen und plane deshalb „eine Vielzahl von Veranstaltungen auf fast allen Plätzen Wertheims, um den Rechten den Raum zu nehmen“. Dafür habe man extra „Veranstaltungen bei der Stadtverwaltung angemeldet, Demonstrationszug und Kundgebung inklusive“.
Einer der Organisatoren wird damit zitiert, dass man klarmachen wolle, dass „auch räumlich kein Platz“ für die Versammlung des Compact-Magazins sei. Weiter berichtet der Artikel: „Und auch auf dem Markplatz sollen sie keinen Platz bekommen: Dort sind für den 18. Mai Wahlkampfstände aller im Wertheimer Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppierungen angemeldet“.
Ganz besonders interessant ist, dass eben jener Thomas Kraft, Mitglied des SPD-Kreisverbandes und „Mitstreiter“ des „Netzwerks gegen Rechts Main-Tauber“ offensichtlich für die Versammlungsbehörde zitiert wird: „Für die Versammlungsbehörde macht das einen Unterschied: „Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht, das einen sehr hohen Stellenwert hat“, sagt Kraft.“ Weiter heißt es: „Die Stadt selbst hatte bisher keine Genehmigung erteilt, weil der Charakter der Veranstaltung nicht klar sei und bisher trotz Nachfrage keine Informationen dazu geliefert worden seien.“
Dies ist eine nachweislich falsche Darstellung.
Bereits am 04.04.2024 wurde eine „Kundgebung“ (E-Mail an die Versammlungsbehörde vom 04.04.2024) durch den Vertreter des Compact-Magazins angemeldet. In dieser wurden bereits alle notwendigen Angaben für eine Versammlung mitgeteilt und auch der Versammlungscharakter geht aus der Anmeldung klar hervor. Da darauf keine Antwort kam, wurde am 18.04.2024 eine neue E-Mail an die Versammlungsbehörde geschickt. Erst darauf erfolgte die erste Antwort der Versammlungsbehörde. Das „Netzwerk gegen Rechts Main-Tauber“ wiederum weiß nach eigener Aussage bereits „seit Wochen“ von der Versammlung, es ist daher davon auszugehen, dass bereits ein entsprechender Informationsaustausch zwischen der Versammlungsbehörde und dem Netzwerk stattfand, als noch nicht einmal die erste Antwort an den Anmelder erfolgte. Die Frage, ob eine Veranstaltung oder eine Versammlung angemeldet werden soll, wurde im Übrigen an den Anmelder nie gestellt und stellt sich für jeden objektiven Leser der Anmeldung nicht, da offensichtlich eine politische Versammlung vorliegt. Während der Anmelder sämtliche Nachfragen der Versammlungsbehörde zeitnah im Rahmen des Möglichen beantwortete – dass „trotz Nachfrage keine Informationen dazu geliefert worden sind“ ist schlicht unwahr – glänzt die Versammlungsbehörde durch wochenlange Nichtbeantwortung verschiedener Nachfragen und eine konsequente Verweigerungshaltung.
Diese ist offensichtlich durch eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Parteien zur gemeinsamen Verhinderung bzw. Einschränkung der Versammlung geprägt. Dieses Ziel kommt in den zitierten Äußerungen klar hervor und ist angesichts des seit Wochen beobachteten Verhaltens der Versammlungsbehörde auch nicht überraschend. Der Versuch, durch eine solche Zusammenarbeit und fadenscheinigen Falschbehauptungen das Versammlungsrecht zu beschneiden, wird, wenn die Versammlungsbehörde ihn wirklich auf die Probe stellen will, einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten. Ob eine solche notwendig wird, wird das kommende Kooperationsgespräch zeigen, bislang hat die Versammlungsbehörde nämlich nur „Bedenken“ (Schreiben der Versammlungsbehörde vom 06.05.2024) hinsichtlich des Marktplatzes als Versammlungsort kund getan, ohne diese näher zu präzisieren.
Hinweis: Das "Compact-Magazin" wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 16.07.2024 verboten. Dieser Beitrag bezieht sich auf ein Verfahren vor dem Verbot und dient der juristischen Information.