Mit Beschluss vom 31.05.2024 hat das VG Potsdam das Einreiseverbot gegen Martin Sellner außer Vollzug gesetzt.
Unsere Auffassung, wonach Sellner die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet, fand somit gerichtliche Bestätigung.
Damit schloss sich das Gericht unserer Auslegung der streitentscheidenden Normen an. § 6 FreizügigG/EU setzt grundsätzlich einen Bezug zu strafrechtlich relevantem Vorverhalten voraus. Ein zwingendes Ausweisungsinteresse ohne strafrechtliche Verurteilung besteht nur in besonderen Ausnahmefällen.
Hintergrund
Nach dem sog. „Geheimtreffen“ sollte dem Zeitgeist entsprechend klare Kante gegen Rechts gezeigt werden, indem einem Unionsbürger aufgrund wahrheitswidriger Berichterstattung die Einreise für mehrere Jahre ausländerrechtlich verweigert werden sollte.
Ein Sieg für Martin Sellner und den Rechtsstaat gegen die Willkür einer kommunalen Behörde, die sich unter Missachtung des geltenden Rechts zur Hüterin der Verfassung und der Sicherheit des Staates aufschwang. Zwar wurde nur im vorläufigen Rechtsschutz entschieden, jedoch steht damit die Auffassung des VG Potsdam fest.
Der von der Stadt Potsdam geführte „Kampf gegen Rechts“ ist im Kern ein Kampf gegen das Recht.