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Anwalt für Maklerrecht

Bundesweite Beratung und Vertretung vom Anwalt

Sie benötigen eine Beratung zum Maklerrecht oder bei Haftungsfragen?

Es sollen Maklerverträge oder Provisionen geprüft werden?

Sie wollen Provisionsansprüche mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen?

Hilfe vom Anwalt für Maklerrecht – Dubravko Mandic

  • Erfahrung aus über 12 Jahren
  • Kompetente Beratung und Vertretung
  • Bundesweite Hilfe – kostenlose Ersteinschätzung
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dubravko Mandic

Rechtsanwalt Mandic ist bekannt aus

Kostenlose Ersteinschätzung

Im Maklerrecht gibt es häufig Streitigkeiten bei Provisionsansprüchen. Diese können bereits durch rechtssichere Maklerverträge behoben werden. Dabei benötigen Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, auf den Sie sich verlassen können.

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    Kanzlei für Maklerrecht mit deutschlandweiter Erfahrung

    In vielen Bereichen geht es kaum ohne ihn: den Makler. Ob bei Wohnungssuche, Immobiliengeschäft oder bei Versicherungsangelegenheiten. Ein Makler kann dann helfen, oft lästige bürokratische Aufgaben zu erledigen. Dabei sind nur wenige Formvorschriften, aber einige Fallstricke zu beachten. Insbesondere mangels einer schriftlichen Vertragspflicht kommt es oft im Nachhinein zu Streitigkeiten. Hinzu kommt, dass das Thema „Makler“ innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches nur sehr oberflächig geregelt ist. Viele Facetten des Maklerrechts unterliegen daher der sogenannten „Richter-Rechtsprechung“, also der rechtlichen Wertung anhand vorheriger Urteile. Das macht das Maklerrecht für Laien nahezu undurchschaubar.

    Ein kompetenter Anwalt kann durch seine Beratung viele Unstimmigkeiten im Vorhinein ausräumen und so lästige und nicht selten teure und langwierige Rechtsstreitigkeiten verhindern.

    Meine Kompetenzen im Maklerrecht

    • Beratung im Maklerrecht
    • Prüfung von Maklerverträgen
    • Prüfung von Provisionsansprüchen
    • Durchsetzung von Provisionsansprüchen
    • Beratung bei Haftungsfragen

    Mandanten über die Kanzlei Mandic

    Das sagen Mandanten zur Arbeit von Rechtsanwalt Dubravko Mandic.
    Oli
    Oli
    10. Februar, 2024
    Her Mandic ist ein absoluter Spitzenanwalt. Meine Anklage sollte eigentlich vor dem Schöffengericht verhandelt werden, aber er konnte es abwenden. Der Staatsanwalt wollte eine Strafe natürlich ohne Bewährung, dank Herrn Mandic gab es Bewährung und ne geringe Geldstrafe. Ich danke ihm für seinen Einsatz, ohne ihn wäre es nicht gut ausgegangen. Ich kann ihn nur empfehlen.
    Stefan Derleder
    Stefan Derleder
    4. Februar, 2024
    Herr Mandic war die beste Besetzung für meinen Fall, die ich mir vorstellen konnte. Die Kommunikation war zur jederzeit gegeben (auch am Wochenende). Ich wurde bisher zur vollsten Zufriedenheit vertreten und beraten! 👍
    Thomas Silverbörg
    Thomas Silverbörg
    3. Februar, 2024
    Extrem sachkündig, gnadenlos direkt, gute Einschätzungen,steht auf dem Geraden, und ist zielorientiert. Bleibt auf dem Boden der Tatsachen. Mehr kann man in der heutige Zeit wirklich nicht erwarten! Bedingungslos zu empfehlen!
    Mile Kostic
    Mile Kostic
    2. Februar, 2024
    Herr Mandic hat schnell das Verfahren übernommen und konnte mir noch einige Zeit verschaffen, obwohl bereits Anklage erhoben war. Trotz der Anklage hat es Herr Mandic dann geschafft das Verfahren gegen mich noch vor der Hauptverhandlung einzustellen. Danke für die schnelle und problemlose Abwicklung
    Michelle Cocciolo
    Michelle Cocciolo
    6. Dezember, 2023
    Kann ich nur weiterempfehlen!! Top
    Ali P
    Ali P
    5. Dezember, 2023
    Sehr höflich und kompetent!
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    Maklerrecht: Worauf es ankommt

    Das Maklerrecht ist ein wesentliches Rechtsgebiet insbesondere im Bereich des Immobilienwesens. Im Fokus stehen hier zumeist der Maklervertrag sowie der Hauptvertrag, also der Vertrag, den der Makler letztlich durch seine Tätigkeit vermitteln soll. So etwa einen Immobilienkaufvertrag oder einen Mietvertrag über eine Wohnung. Beides begründet sodann den Provisionsanspruch des Maklers.

    Kern von Maklerverträgen ist die Dienstleistung des Maklers. Sie besteht in der Regel aus dem Nachweis, dass der Makler einer Vermittlungstätigkeit durchgeführt hat und diese kausal wird für den Abschluss eines Hauptvertrages.

    Auch hierbei kommt es auf die Wirksamkeit an. Besteht von Beginn an kein wirksamer Makler- oder Hauptvertrag oder werden diese nichtig, so geht in vielen Fällen auch der Anspruch auf Maklerprovision unter. Und das kostet dann bares Geld!

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    Das Arbeitsrecht ist komplex und durch ständige Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen undurchsichtig. Was Sie benötigen ist ein kompetenter Partner an Ihrer Seite, auf den Sie sich verlassen können.

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      Streitanfällig mangels Formvorschriften: Was bei Maklerverträgen zu beachten ist

      Maklerverträge bedürfen außerhalb der Wohnungsvermittlungsgesetzes keiner Text- oder Schriftform. Das heißt, sie können unter Umständen mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen und befristet werden. Insbesondere etwa im Internet. Dies führt dann oft zu Streit, wenn es im Nachhinein zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Mangels expliziter gesetzlicher Regelung haben sich gerade im Immobilienbereich drei Typen von Maklerverträgen herausentwickelt.

      Beim sogenannten einfachen Maklervertrag kommt es auf die erfolgreiche Vermittlung des fraglichen Objekts an, etwa eines Hauses oder einer Mietwohnung. Der Verkäufer oder Vermieter kann hierzu auch mehrere Makler beauftragen. Provisionsansprüche der Makler entstehen hier erst dann, wenn sie das Objekt erfolgreich vermittelt haben.

      Wie der Name es ahnen lässt, ist die Beauftragung mehrere Makler beim Alleinauftrag nicht vorgesehen. Hier beauftragt der Auftraggeber nur einen Makler. Gleichwohl bedarf der Provisionsanspruch auch hier eines Vermittlungserfolges. Dieser tritt etwa dann ein, wenn es dem Makler gelingt, binnen der vereinbarten Frist einen Käufer oder Mieter für das Objekt zu finden. Und zwar in Form eines entsprechenden Miet- oder Kaufvertrages.

      Werden nähere Individualabreden zwischen Objektinhaber und Makler getroffen, so handelt es sich regelmäßig um den qualifizierten Alleinauftrag. Gerade für Makler ist dies zumeist der bevorzugte Vertragstyp. Denn hier darf in der Regel nur er selbst tätig werden. Selbst der Eigentümer wird hier nicht tätig und erst recht keine weitere Konkurrenz in Gestalt anderer Makler. Schließt der Objektinhaber dann separat einen Vertrag am Makler vorbei, entstehen hier oft Schadensersatzansprüche seitens des umgangenen Maklers. Eigentümer sollten die erwarteten Verkaufsmaßnahmen in solchen Fällen gleich schriftlich vereinbaren, um sich hinsichtlich der Verkaufsleistung des Maklers auf der sicheren Seite zu sein. Kommt der Makler den vereinbarten Leistungen nicht nach, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen.

      Welcher Vertrag für Auftraggeber am erfolgversprechendsten ist, das ergibt sich meist im Einzelfall. Ich berate Sie gerne zu allen Fragen rund um den Maklervertrag.

       

      Provisionsanspruch sichern. Worauf Makler achten sollten

      Die Frage nach bestehenden Ansprüchen von Maklern auf Provision ist oft nur durch genaue Prüfung zu beantworten. Denn das entsprechende Gesetz, das BGB, regelt das Maklerrecht nur knapp. Zur Ermittlung von Ansprüchen bedarf es oft einschlägiger Kenntnis der entsprechenden Rechtsprechung.

      Wichtig ist, dass der Makler darstellt, auf welcher Grundlage er den Anspruch erhebt und gegen wen. Hier gehen Missverständlichkeiten schnell zulasten der Makler. Das liegt auch an einer bereits im Jahr 2015 eingeführten Gesetzesänderung, dem „Bestellerprinzip“. Demnach muss in vielen Fällen derjenige den Makler zahlen, der ihn beauftragt hat. Wälzten etwa Vermieter die Kosten früher oft auf die (neuen) Mieter ab, haben jetzt die Vermieter selbst die Kosten zu tragen, wenn sie zur Vermittlung eines Objektes einen Makler beauftragen, der potenzielle Mieter oder Käufer suchen soll.

      Im Rahmen der Anspruchsprüfung ist dann darzulegen, dass ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist und in wie fern die Leistung des Maklers für die tatsächliche Vermittlung bzw. den gewünschten Abschluss eines Verkaufs- oder Mietvertrages (Hauptvertrag) ursächlich war.

       

      Nicht die Frucht der Arbeit entgehen lassen – Provisionsansprüche im Vorfeld sichern

      Immer wieder kommt es vor: Trotz geglückter Vermittlung eines Objektes stehen Makler am Ende ohne Provision dar. Und das heißt: Ohne ihren nicht selten hart erarbeiten Lohn ihrer Arbeit, dem Broterwerb. Das passiert, wenn Ansprüche verloren gehen oder aufgrund unnötiger Fehler beim Vertragsschluss rechtlich gar nicht erst entstanden sind. Vertragsabschlüsse sind insbesondere im Maklerrecht voller Fallstricke. Und insbesondere das AGB-Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für Laien kaum zu erfassen.

      Kommt es über Provisionsansprüche zu rechtlichem Streit, kommt es in vielen Fällen darauf an, wer seine Position durch entsprechende Beweise darlegen kann. Die Beweispflicht trifft dabei meist den Makler. Er muss die Anspruchsvoraussetzungen seiner Provision beweisen, denn er wird den Anspruch in vielen Fällen gegen den Auftraggeber erheben, der die Leistung der Provision verweigert. Das bedeutet nicht nur die Nachweisbarkeit entsprechender Vereinbarungen, sondern auch eine Beweislegung dahingehend, dass die entsprechende Vermittlungstätigkeit ursächlich war für die Schließung eines Hauptvertrages zwischen Objektinhaber und Mieter bzw. Käufer.

      Daher besser gleich zum Profi. Ein versierter Anwalt für Maklerrecht unterstützt sie bei der Schließung von Verträgen, und somit bei der Wahrung Ihrer Provisionsansprüche. Ob in meiner Kanzlei in Freiburg oder bundesweit. Ich berate Makler im Bereich der Vertragsgestaltung sowie hinsichtlich der Ermittlung möglicher Ansprüche für bereits geleistete Aufträge, in denen der Auftraggeber die Provision verweigert.

      Maklerrecht in Deutschland und der Schweiz

      Wir beraten und verteidigen Sie im gesamten deutschsprachigen Raum.

      Wir verfügen über Kanzleiräume in Freiburg im Breisgau, Leipzig sowie in Zürich (CH). Gerne können Sie mit uns dort einen Termin vereinbaren.

      Bürozeiten
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