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Anwalt für Maklerrecht

Bundesweite Beratung und Vertretung vom Anwalt

Sie benötigen eine Beratung zum Maklerrecht oder bei Haftungsfragen?

Es sollen Maklerverträge oder Provisionen geprüft werden?

Sie wollen Provisionsansprüche mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen?

Hilfe vom Anwalt für Maklerrecht – Dubravko Mandic

  • Erfahrung aus über 12 Jahren
  • Kompetente Beratung und Vertretung
  • Bundesweite Hilfe – kostenlose Ersteinschätzung
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dubravko Mandic

Rechtsanwalt Mandic ist bekannt aus

Kostenlose Ersteinschätzung

Im Maklerrecht gibt es häufig Streitigkeiten bei Provisionsansprüchen. Diese können bereits durch rechtssichere Maklerverträge behoben werden. Dabei benötigen Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, auf den Sie sich verlassen können.

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    Kanzlei für Maklerrecht mit deutschlandweiter Erfahrung

    In vielen Bereichen geht es kaum ohne ihn: den Makler. Ob bei Wohnungssuche, Immobiliengeschäft oder bei Versicherungsangelegenheiten. Ein Makler kann dann helfen, oft lästige bürokratische Aufgaben zu erledigen. Dabei sind nur wenige Formvorschriften, aber einige Fallstricke zu beachten. Insbesondere mangels einer schriftlichen Vertragspflicht kommt es oft im Nachhinein zu Streitigkeiten. Hinzu kommt, dass das Thema „Makler“ innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches nur sehr oberflächig geregelt ist. Viele Facetten des Maklerrechts unterliegen daher der sogenannten „Richter-Rechtsprechung“, also der rechtlichen Wertung anhand vorheriger Urteile. Das macht das Maklerrecht für Laien nahezu undurchschaubar.

    Ein kompetenter Anwalt kann durch seine Beratung viele Unstimmigkeiten im Vorhinein ausräumen und so lästige und nicht selten teure und langwierige Rechtsstreitigkeiten verhindern.

    Meine Kompetenzen im Maklerrecht

    • Beratung im Maklerrecht
    • Prüfung von Maklerverträgen
    • Prüfung von Provisionsansprüchen
    • Durchsetzung von Provisionsansprüchen
    • Beratung bei Haftungsfragen

    Mandanten über die Kanzlei Mandic

    Das sagen Mandanten zur Arbeit von Rechtsanwalt Dubravko Mandic.
    Tom Tom
    Tom Tom
    19. Juli, 2023
    Da ich bereits unter einem großen Fehler eines anderen Anwalts gelitten habe, welcher mir unnötigerweise eine Vorstrafe eingebracht hat, war ich dementsprechend enorm skeptisch und vorsichtig bei der Auswahl meines Anwalts für ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen mich. Herrn Mandic gelang es, meine Zweifel nicht nur zu beseitigen, sondern hinwegzufegen wie ein Sturm. Zu sagen, er dominierte die Gerichtsverhandlung, wäre eine Untertreibung, welche der Darbietung, der ich beiwohnen durfte, nicht gerecht werden würde. Weder das Gericht, noch die Gegenseite waren der Souveränität und der präzise angewendeten Härte von Herrn Mandic gewachsen. Manche bezeichnen ihren Anwalt als "bissigen Hund", meiner Auffassung nach haben wir es hier mit einem Wolf zu tun, der die Argumente der Gegenseite in der Luft zerfetzt. Ich spreche hiermit meine absolute Empfehlung aus. Ich bin mir sicher, hätte ich Herrn Mandic schon bei meinem früheren Verfahren an meiner Seite gehabt, dann wäre ich heute nicht vorbestraft.
    Alexandra Rosato-Krohn
    Alexandra Rosato-Krohn
    11. Juli, 2023
    Top Anwalt.. kann ich nur empfehlen.. Hat meinem Sohn in allen Fällen vertreten.. Eine Bereicherung für alle auf dem Gebiet.. Sollte mehr davon geben..
    luca Michel
    luca Michel
    10. Juli, 2023
    Herr Mandic hat mir in einem Fall über den Erwerb gefälschter Impfpässe geholfen. Alle Anklagepunkte wurden fallen gelassen, daher spreche ich eine große Empfehlung aus! Herr Mandic hat sich mit großer Mühe für mich eingesetzt und war stets zuverlässig, sachlich korrekt und sehr kompetent.
    Antonio Monzione
    Antonio Monzione
    5. Juli, 2023
    Wegen Nötigung wurde ich am Amtsgericht Freiburg angeklagt. Das Verfahren wurde nach einer Stunde eingestellt. Herr Mandic hatte im Vorfeld Akteneinsicht beantragt und widersprüchliche Aussagen des vermeintlichen Opfers herausgearbeitet. Durch geschickte Befragung in der Gerichtsverhandlung, bewies Herr Mandic schließlich dass das vermeintliche Opfer gelogen hatte. Ihr Lügengebäude und sie selbst brach unter Mandics hartem Befragungsdruck sprichwörtlich zusammen. Ich kann Herr Mandic daher für Strafrecht mit einer "Aussage gegen Aussage"-Konstellation auf jeden Fall weiterempfehlen.
    Anes Harrabi
    Anes Harrabi
    14. Juni, 2023
    Wegen einer Visa-Angelegenheit bei meinem Vater hat Herr Mandic gute Leistung gezeigt. Wir sind damit zufrienden und wir können nur empfehlen.
    Lukas Podolski
    Lukas Podolski
    15. Februar, 2023
    Herr Mandic ist freundlich und mir sehr geholfen, weil die Polizei hat mir einen Betrug über Ebay vorgeworfen. Er hat die Sache schnell erledigt und die Sache wurde eingestellt. Ich war froh, dass ich nicht vor Gericht musste.
    Damir mujcinovic
    Damir mujcinovic
    8. Februar, 2023
    Ich arbeite bei einem Speditionsunternehmen und hatte noch nie Beschwerde. Eines Tages bekam ich eine Anzeige. Ein Kunde behauptete, ich hätte ein Paket eines anderen Dienstleisters mitgenommen. Ich hätte behauptet das könne auch in unser Lager mit. Ich hatte aber nur mein Paket quittiert. Auf meine Quittung schrieb der Kunde einfach handschriftllich noch etwas anderes drauf undbehauptete dann, ich hätte auch das quittiert. Die Staatsanwaltschaft bot an das Verfahren gegen eine Zahlung von 150 EUR einzustellen. Auch wenn das nicht im Führungszeugnis gestanden hätte, so hätte ich mich trotzdem unwohl dabei gefühlt. Ich wollte einen sauberen Freispruch! Das ist heute am Amtsgericht Offenburg gelungen. Herr Mandic hat diesen Kunden lange befragt und danach war für alle Beteiligten klar, dass an seiner Geschichte irgendwas nicht stimmte. Die Richterin sprach mich ohne eine Pause zu machen sofort frei. Ich bedanke mich für die zuverlässige Arbeit von Herrn Mandic und empfehle ihn uneingeschränkt weiter.
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    Maklerrecht: Worauf es ankommt

    Das Maklerrecht ist ein wesentliches Rechtsgebiet insbesondere im Bereich des Immobilienwesens. Im Fokus stehen hier zumeist der Maklervertrag sowie der Hauptvertrag, also der Vertrag, den der Makler letztlich durch seine Tätigkeit vermitteln soll. So etwa einen Immobilienkaufvertrag oder einen Mietvertrag über eine Wohnung. Beides begründet sodann den Provisionsanspruch des Maklers.

    Kern von Maklerverträgen ist die Dienstleistung des Maklers. Sie besteht in der Regel aus dem Nachweis, dass der Makler einer Vermittlungstätigkeit durchgeführt hat und diese kausal wird für den Abschluss eines Hauptvertrages.

    Auch hierbei kommt es auf die Wirksamkeit an. Besteht von Beginn an kein wirksamer Makler- oder Hauptvertrag oder werden diese nichtig, so geht in vielen Fällen auch der Anspruch auf Maklerprovision unter. Und das kostet dann bares Geld!

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    Das Arbeitsrecht ist komplex und durch ständige Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen undurchsichtig. Was Sie benötigen ist ein kompetenter Partner an Ihrer Seite, auf den Sie sich verlassen können.

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      Streitanfällig mangels Formvorschriften: Was bei Maklerverträgen zu beachten ist

      Maklerverträge bedürfen außerhalb der Wohnungsvermittlungsgesetzes keiner Text- oder Schriftform. Das heißt, sie können unter Umständen mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen und befristet werden. Insbesondere etwa im Internet. Dies führt dann oft zu Streit, wenn es im Nachhinein zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Mangels expliziter gesetzlicher Regelung haben sich gerade im Immobilienbereich drei Typen von Maklerverträgen herausentwickelt.

      Beim sogenannten einfachen Maklervertrag kommt es auf die erfolgreiche Vermittlung des fraglichen Objekts an, etwa eines Hauses oder einer Mietwohnung. Der Verkäufer oder Vermieter kann hierzu auch mehrere Makler beauftragen. Provisionsansprüche der Makler entstehen hier erst dann, wenn sie das Objekt erfolgreich vermittelt haben.

      Wie der Name es ahnen lässt, ist die Beauftragung mehrere Makler beim Alleinauftrag nicht vorgesehen. Hier beauftragt der Auftraggeber nur einen Makler. Gleichwohl bedarf der Provisionsanspruch auch hier eines Vermittlungserfolges. Dieser tritt etwa dann ein, wenn es dem Makler gelingt, binnen der vereinbarten Frist einen Käufer oder Mieter für das Objekt zu finden. Und zwar in Form eines entsprechenden Miet- oder Kaufvertrages.

      Werden nähere Individualabreden zwischen Objektinhaber und Makler getroffen, so handelt es sich regelmäßig um den qualifizierten Alleinauftrag. Gerade für Makler ist dies zumeist der bevorzugte Vertragstyp. Denn hier darf in der Regel nur er selbst tätig werden. Selbst der Eigentümer wird hier nicht tätig und erst recht keine weitere Konkurrenz in Gestalt anderer Makler. Schließt der Objektinhaber dann separat einen Vertrag am Makler vorbei, entstehen hier oft Schadensersatzansprüche seitens des umgangenen Maklers. Eigentümer sollten die erwarteten Verkaufsmaßnahmen in solchen Fällen gleich schriftlich vereinbaren, um sich hinsichtlich der Verkaufsleistung des Maklers auf der sicheren Seite zu sein. Kommt der Makler den vereinbarten Leistungen nicht nach, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen.

      Welcher Vertrag für Auftraggeber am erfolgversprechendsten ist, das ergibt sich meist im Einzelfall. Ich berate Sie gerne zu allen Fragen rund um den Maklervertrag.

       

      Provisionsanspruch sichern. Worauf Makler achten sollten

      Die Frage nach bestehenden Ansprüchen von Maklern auf Provision ist oft nur durch genaue Prüfung zu beantworten. Denn das entsprechende Gesetz, das BGB, regelt das Maklerrecht nur knapp. Zur Ermittlung von Ansprüchen bedarf es oft einschlägiger Kenntnis der entsprechenden Rechtsprechung.

      Wichtig ist, dass der Makler darstellt, auf welcher Grundlage er den Anspruch erhebt und gegen wen. Hier gehen Missverständlichkeiten schnell zulasten der Makler. Das liegt auch an einer bereits im Jahr 2015 eingeführten Gesetzesänderung, dem „Bestellerprinzip“. Demnach muss in vielen Fällen derjenige den Makler zahlen, der ihn beauftragt hat. Wälzten etwa Vermieter die Kosten früher oft auf die (neuen) Mieter ab, haben jetzt die Vermieter selbst die Kosten zu tragen, wenn sie zur Vermittlung eines Objektes einen Makler beauftragen, der potenzielle Mieter oder Käufer suchen soll.

      Im Rahmen der Anspruchsprüfung ist dann darzulegen, dass ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist und in wie fern die Leistung des Maklers für die tatsächliche Vermittlung bzw. den gewünschten Abschluss eines Verkaufs- oder Mietvertrages (Hauptvertrag) ursächlich war.

       

      Nicht die Frucht der Arbeit entgehen lassen – Provisionsansprüche im Vorfeld sichern

      Immer wieder kommt es vor: Trotz geglückter Vermittlung eines Objektes stehen Makler am Ende ohne Provision dar. Und das heißt: Ohne ihren nicht selten hart erarbeiten Lohn ihrer Arbeit, dem Broterwerb. Das passiert, wenn Ansprüche verloren gehen oder aufgrund unnötiger Fehler beim Vertragsschluss rechtlich gar nicht erst entstanden sind. Vertragsabschlüsse sind insbesondere im Maklerrecht voller Fallstricke. Und insbesondere das AGB-Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für Laien kaum zu erfassen.

      Kommt es über Provisionsansprüche zu rechtlichem Streit, kommt es in vielen Fällen darauf an, wer seine Position durch entsprechende Beweise darlegen kann. Die Beweispflicht trifft dabei meist den Makler. Er muss die Anspruchsvoraussetzungen seiner Provision beweisen, denn er wird den Anspruch in vielen Fällen gegen den Auftraggeber erheben, der die Leistung der Provision verweigert. Das bedeutet nicht nur die Nachweisbarkeit entsprechender Vereinbarungen, sondern auch eine Beweislegung dahingehend, dass die entsprechende Vermittlungstätigkeit ursächlich war für die Schließung eines Hauptvertrages zwischen Objektinhaber und Mieter bzw. Käufer.

      Daher besser gleich zum Profi. Ein versierter Anwalt für Maklerrecht unterstützt sie bei der Schließung von Verträgen, und somit bei der Wahrung Ihrer Provisionsansprüche. Ob in meiner Kanzlei in Freiburg oder bundesweit. Ich berate Makler im Bereich der Vertragsgestaltung sowie hinsichtlich der Ermittlung möglicher Ansprüche für bereits geleistete Aufträge, in denen der Auftraggeber die Provision verweigert.

      Maklerrecht in Deutschland und der Schweiz

      Wir beraten und verteidigen Sie im gesamten deutschsprachigen Raum.

      Wir verfügen über Kanzleiräume in Freiburg im Breisgau, Leipzig sowie in Zürich (CH). Gerne können Sie mit uns dort einen Termin vereinbaren.

      Bürozeiten
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