Meinem jungen Mandanten wird von der Polizei in Rheinfelden regelmäßig gar unglaubliches vorgeworfen. Heute gelang mir nun schon die zweite Einstellung auf Kosten der Staatskasse wegen angeblicher Verkehrsordnungswidrigkeiten.
In dem einen Fall hatte man meinen Mandanten ohne Grund angehalten und darauf aufmerksam gemacht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuhalten. Der Mandant sei dann weitergefahren und sei weiterhin mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Es erging dann ein Bußgeldbescheid in Höhe von 188,50€.
In dem heute verhandelten Fall behauptete der selbe Polizeibeamte, mein Mandant habe sein Handy auf Brusthöhe gehalten und gesprochen. Darauf habe man ihn an der Ampel gestellt und wiederum festgestellt, dass er noch immer das Handy nutze.
Nach zwei Verhandlungstagen konnte auch dieser Fall zur Einstellung gebracht werden. Hintergrund ist offenbar, dass sich die Familie meines Mandanten bei einem bestimmten Polizeirevier unbeliebt gemacht habe. Dies hat damit zu tun, dass die Mutter in einem anderen Prozess einer Polizeibeamtin vorgeworfen hatte, zu lügen.
Praktisch gleichzeitig begann die Polizei meinen Mandanten grundlos Kontrollen zu unterziehen und zu behaupten, er sei zu schnell gefahren oder ähnliches.
Es war nicht einfach, hier die Glaubwürdigkeit der Polizisten zu erschüttern. Heute wurde eine Kollegin des auffälligsten Beamten vernommen. Hierbei stellte ich konkret auch Fragen zu den Gesprächen, die die Polizeibeamten untereinander führen. Hierbei fiel auf, dass sich an den Handy-Verstoß minuziös erinnert werden konnte, aber praktisch keine genauen Angaben zu den Gesprächen der Polizeibeamten untereinander gemacht werden konnten oder wollten.
Außerdem wurde auf mein Anraten, ein Video bei Gericht eingereicht, die von der Kontrollstelle aus einzusehende Straße zeigte und ein vorbeifahrendes Auto zeigte.
Auch der Richter war danach nicht mehr überzeugt, dass die Beamten das Handy überhaupt hätten sehen können.
Nach kurzer Verhandlung wurde das Verfahren auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Mein Mandant und seine Familie sind nun überglücklich und hoffen nun, von der Polizei in Ruhe gelassen zu werden.
Über den Autor
RA Dubravko Mandic
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dubravko Mandic aus Freiburg berät und vertritt bundesweit Mandanten. Seine Kernkompetenz ist dabei das Strafrecht. Durchsetzungsstark setzt er sich für die Interessen und Rechte seiner Mandanten ein und erreicht dabei oftmals einen Freispruch oder die Einstellung des Strafverfahrens. Nutzen Sie unsere Expertise und nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei Mandic auf!