Heute verteidigte ich meinen Mandanten gegen den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens nicht geringer Mengen mit Betäubungsmitteln. 2019 hatte die Polizei nach einem Hinweis eine Wohnungsdurchsuchung gemacht und dabei knapp 75 Gramm Marihuana, 4 Gramm Amphetamin und kleinere Mengen Heroin, Ecstasy und Buprenorphin aufgefunden.
Die Anklageerhebung erfolgte Ende 2019 und seitdem dümpelte das Verfahren vor sich hin. Dies war ein Grund, den ich anbrachte, um zu einem minder schweren Fall zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft hatte am Ende selbst nicht mehr auf Handeltreiben plädiert, sondern nur noch den Besitz der Betäubungsmittel zugrunde gelegt.
Ein voller Erfolg: Auch das damals in der Wohnung sichergestellte Bargeld wird in kürze an den Mandanten zurückgegeben. Am Ende kamen nur 120 Tagessätze a 10 Euro heraus.
Ihnen wird vorgeworfen, gegen das BtM-Gesetz verstoßen zu haben? Kontaktieren Sie mich!
Über den Autor
RA Dubravko Mandic
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dubravko Mandic aus Freiburg berät und vertritt bundesweit Mandanten. Seine Kernkompetenz ist dabei das Strafrecht. Durchsetzungsstark setzt er sich für die Interessen und Rechte seiner Mandanten ein und erreicht dabei oftmals einen Freispruch oder die Einstellung des Strafverfahrens. Nutzen Sie unsere Expertise und nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei Mandic auf!