Geldstrafe bei Handel mit BtM - Fall von RA Mandic

Handeltreiben nicht geringer Mengen BtM – nur Geldstrafe!

Heute verteidigte ich meinen Mandanten gegen den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens nicht geringer Mengen mit Betäubungsmitteln. 2019 hatte die Polizei nach einem Hinweis eine Wohnungsdurchsuchung gemacht und dabei knapp 75 Gramm Marihuana, 4 Gramm Amphetamin und kleinere Mengen Heroin, Ecstasy und Buprenorphin aufgefunden. Die Anklageerhebung erfolgte Ende 2019 und seitdem dümpelte das Verfahren vor sich…